Mitteilung über die Eintragung in das Verzeichnis der Denkmale (Bodendenkmal)

14.11.2011

Bodendenkmal-Nr. 110693, Gemarkung Reckenzin, Fundplatz 9/0, (9), Dorfkern, deutsches Mittelalter, Neuzeit

Gemäß § 3 Abs. 4 des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (BbgDSchG) wird hiermit bekannt gegeben, dass das o. g. ortsfeste Bodendenkmal gem. § 3 Abs. 1, Abs. 2 BbgDSchG in das Verzeichnis der Denkmale des Landes Brandenburg eingetragen worden ist, da es sich um ein Denkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 BbgDSchG handelt.


Diese Mitteilung wird den Eigentümern der Grundstücke:

 

                     Gemarkung Reckenzin: Flur 2

 

zur Kenntnis angezeigt.

An der Erhaltung des o. g. Bodendenkmals besteht ein öffentliches Interesse wegen seiner geschichtlichen, volkskundlichen und wissenschaftlichen Bedeutung.

Das Bodendenkmal dokumentiert die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der Dorfanlage, ihrer baulichen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie der religiösen und kulturellen Traditionen bis in die Neuzeit.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung des Ortes. Diese sind unverzichtbar für die Erforschung der Baugeschichte  der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der Hofparzellen.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Dorfanlage. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten, wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und  der zwischen ihnen bestehende Zusammenhang. Die durch Veränderungen der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Der genaue Umfang des Bodendenkmals kann in einem Lageplan (Flurkartenausschnitt) in der Kreisverwaltung, Sachbereich  Denkmalschutz, Bergstraße 1, 2. Obergeschoss, Zimmer 346, eingesehen werden (Tel. 03876 713 122).

© Landkreis Prignitz 


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