Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Entnehmen von Grundwasser zur Beregnung landwirtschaftlicher Kulturen

22.03.2018

Unterlagen können eingesehen werden

Die Brandenburger Gemüsekontor GmbH & Co. KG hat die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser in den Gemarkungen Seefeld und Klein Woltersdorf für die landwirtschaftliche Beregnung beantragt. Dabei handelt es sich um ein Vorhaben der Nummer 13.3.2 - Entnehmen von Grundwasser > 100.000 m³ pro Jahr - der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370). Nach § 3c UVPG war somit für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.

Im Ergebnis der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 03876/713735 während der Dienstzeiten bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Prignitz, Berliner Straße 49, 19348 Perleberg eingesehen werden.

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