12.01.2021
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Corona-Verordnung
Nach der neuen
SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg (am 9. Januar 2021 in
Kraft getreten) gilt für Corona-Hotspots eine neue 15-Kilometer-Regel.
Sobald auf dem Corona-Dashboarddes Landes Brandenburg in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der sogenannte 7-Tages-Inzidenzwert über die Marke von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/innen steigt und die zuständige Behörde die Überschreitung in geeigneter Weise öffentlich bekanntgegeben hat, ist für die Einwohnerinnen und Einwohner des betreffenden Landkreises oder der betreffenden kreisfreien Stadt ab dem Tag der Bekanntgabe der Aufenthalt im öffentlichen Raum zur Ausübung von Sport sowie zur Bewegung an der frischen Luft (einschließlich tagestouristische Ausflüge) nur bis zu einem Umkreis von 15 Kilometern der betreffenden Landkreis- oder Stadtgrenze gestattet.
Die zuständige Behörde ist der jeweilige Landkreis oder die jeweilige kreisfreie Stadt. Sie muss die Überschreitung öffentlich bekanntgeben, zum Beispiel durch eine Veröffentlichung auf der Internetseite des Landkreises / der kreisfreien Stadt.
Der Bewegungsradius gilt dann für alle Einwohnerinnen und Einwohner, die in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt wohnen, also dort ihren Wohnsitz haben.
Die 15-Kilometer-Regel gilt ab dem Tag, an dem die zuständige Behörde die Überschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes über die Marke von 200 öffentlich bekanntgegeben hat. Ab diesem Tag gilt sie dann mindestens für fünf Tage.
Zum Beispiel: Hat die zuständige Behörde an einem Montag die Überschreitung auf ihrer Internetseite bekanntgegeben, gilt die 15-Kilometer-Regel zunächst bis einschließlich Freitag (Montag bis Freitag = 5 Tage). Dabei spielt es keine Rolle, ob in diesem Gesamtzeitraum von fünf Tagen der 7-Tages-Inzidenzwert für einen oder mehrere Tage unter den Wert von 200 rutscht. Sollte – in diesem Beispiel – am Freitag der 7-Tages-Inzidenzwert immer noch über der Marke von 200 liegen, dann gilt die 15-Kilometer-Regel solange weiter, wie die 7-Tages-Inzidenzwert über 200 liegt. Fällt der Wert unter 200, endet die Maßnahme.
Die Fahrt zum Arbeitsplatz, Arztbesuche, Einkäufe oder der Besuch von Verwandten und Partner/innen sind triftige Gründe, aus denen man weiter als 15 Kilometer fahren darf. Das alles ist selbstverständlich weiterhin erlaubt.
Es gibt kein
Einreiseverbot in Landkreise bzw. kreisfreie Städte, die eine 7-Tages-Inzidenz
von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/innen haben.
Aber es gibt den dringenden
Appell an alle, auf Besuche oder touristische Tagesausflüge in solchen
Corona-Hotspots zu verzichten.
Für alle gilt jetzt: Bitte bleiben Sie, wenn
immer möglich, zu Hause.
Grundsätzlich ja. Aber aktuell gilt in ganz Brandenburg: Private Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis sind nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet (zuzüglich Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr aus diesen beiden Haushalten). Das gilt für Zusammenkünfte sowohl im privaten Wohnraum und Garten als auch in öffentlichen oder angemieteten Räumen.
Es ist momentan besonders wichtig, Kontakte zu vermeiden.
Ja. Der Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) hat eine interaktive Karte erstellt (rechts im Menü „Kartenebenen“ auf den untersten Menüpunkt „Corona: 15-Kilometer-Grenze“ klicken).
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