- Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern sowie Berufs- und Vereinsbetreuern bei der
Wahrnehmung ihrer Aufgaben
- Unterstützung des Betreuungsgerichtes u. a. bei der Ermittlung des Sachverhaltes in
Betreuungsangelegenheiten und bei der Gewinnung geeigneter Betreuer.
- Anregung und Förderung von Personen und Organisationen, deren Tätigkeit zu Gunsten
Betreuungsbedürftiger erfolgt.
- Förderung der Aufklärung und Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen.
- Absicherung eines ausreichenden Angebotes zur Einführung der Betreuer in ihre Aufgaben und zur
Fortbildung.
- Vorschlag eines geeigneten Betreuers.
- Stellungnahmen in Betreuungsangelegenheiten gegenüber dem Gericht.
- Übernahme von Betreuungen durch die Betreuungsbehörde als Institution oder durch Mitarbeiter der
Betreuungsbehörde, die dann als Behördenbetreuer einzeln bestellt werden.
- Vorführung des Betroffenen beim Gericht oder beim Sachverständigen zur Gutachtenerstellung.
- Unterstützung bei der Zuführung zur Unterbringung des Betroffenen auf Antrag des Betreuers.
- Unterstützung und Beratung der Betreuer und Bevollmächtigten bei der Wahrnehmung der Aufgaben und
der Betreuer insbesondere auch bei der Erstellung von Betreuungsplänen.
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