Der Medien- und Technikverleih im Kreismedienzentrum Prignitz wird durch zwei Satzungen des Landkreises Prignitz geregelt:
Die im Verleih befindlichen Medieneinheiten besitzen die Lizenz zur nichtgewerblichen, öffentlichen Aufführung. Sie dürfen daher im Rahmen aller Veranstaltungen genutzt werden, die keinem gewerblichen Interesse dienen.
Jeder Nutzer der Einrichtung erhält einen Benutzerausweis, der bei jedem Leihvorgang vorzulegen ist. Neue Nutzer erhalten den Benutzerausweis beim ersten Leihvorgang. Die auf dem Ausweis vermerkten Daten dienen der eindeutigen Identifizierung für die Medienverwaltung.
Der Verlust des Ausweises ist umgehend beim Kreismedienzentrum mitzuteilen.
Die übliche Leihfrist für alle Medien umfasst 21 Kalendertage. Ausnahmen sind bei Medien möglich, die durch andere Nutzer vorbestellt wurden.
Die Leihfrist kann - falls keine Vorbestellungen anderer Nutzer vorliegen - in Absprache verlängert werden. Die Verlängerung kann persönlich, fernmündlich, per E-Mail: kmz@lkprignitz.de beantragt werden. Die Verlängerungsfrist wird individuell vereinbart und gilt erst nach Bestätigung durch das Kreismedienzentrum.
Nutzer, die ihre Medien verspätet zurück geben, erhalten eine schriftliche Mahnung. Die verspätete Rückgabe ist gemäss Gebührensatzung für das Kreismedienzentrum kostenpflichtig.
Das Kreismedienzentrum nimmt Vorbestellungen von Medien entgegen. Vorbestellungen können persönlich, fernmündlich oder per E-Mail: kmz@lkprignitz.de erfolgen.
Eine Reservierungspflicht seitens des Kreismedienzentrums besteht nicht und ist von der rechtzeitigen Rückgabe der Medien durch andere Nutzer abhängig.
Die Herstellung von Kopien - auch für den privaten Gebrauch - mittels der ausgeliehenen Medien ist grundsätzlich verboten. Für Zuwiderhandlungen haftet in vollem Umfang der Nutzer, der die Kopien widerrechtlich erstellt hat.
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