Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll

Der Bund hat zum 1. Juli 2009 durch eine Änderung des Grundgesetzes die Ertrags- und Verwaltungshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) von den Ländern übernommen. Aktuell verwalten noch die Finanzämter die Kraftfahrzeugsteuer für den Bund. Im 1. Halbjahr 2014 übernimmt die Zollverwaltung diese Aufgabe.

Aufgrund des umfangreichen Bestandes von mehr als 58 Millionen Fahrzeugen erfolgt die Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer nicht zu einem einheitlichen Stichtag.

Folgende Übernahmezeiträume sind 2014 vorgesehen:

-          Februar: Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen

-          März: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

-          April: Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland

-          Mai: Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

 

Die Hauptzollämter sind ab diesem Zeitpunkt für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig und somit Ihre neuen Ansprechpartner bei allen Fragen zum Thema Kraftfahrzeugsteuer.

Bei den Zulassungsbehörden sind wie bisher An- und Ummeldungen, Halterwechsel und Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen vorzunehmen. Anträge auf Steuervergünstigungen, die bei der Zulassung des Fahrzeugs oder bei der nachträglichen Anerkennung eines Personenkraftwagen als schadstoffarm gestellt werden, sind ebenfalls wie bisher bei den Zulassungsbehörden zu stellen.

 

Ist kein Fall gegeben, der einen Kontakt von Ihrer Seite mit der Zulassungsbehörde erfordert, konnten die Steuervergünstigungsanträge bislang beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Sobald die Übernahme in Ihrem Bundesland abgeschlossen ist, sind diese Anträge an das für Ihren Zulassungsbezirk zuständige Hauptzollamt zu richten.

Rechtlich ändert sich bei der Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer durch die Zollverwaltung nichts. Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben gültig.

Die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer erfolgt künftig an 50 Standorten der Hauptzollämter. Darüber hinaus steht Ihnen die Zollverwaltung mit vielen weiteren Kontaktstellen zur Verfügung, damit Sie wohnortnah z. B. Anträge auf Steuervergünstigungen einreichen oder Fahrzeugvorführungen erledigen können.

Die für Sie nächstgelegene Kontaktstelle finden Sie ab Beginn des Jahres 2014 unter www.zoll.de.

Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet ab Februar 2014 die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:

 

Informations- und Wissensmanagement Zoll

Telefon: 0351/44834-550

E-Mail: info.kraftst@zoll.de

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