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Fahrschulangelegenheiten - Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik

Zuständige Ansprechpartner

    Vordrucke/Formulare

    Der Antrag kann bei der Behörde angefordert werden.

    Mitzubringende Unterlagen

    1.             Kopie des Fahrlehrerscheins (bei Vorlage des Originals)
    2.            
    Nachweis darüber, dass Sie innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang
               Fahrschülern hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben
               (schriftliche Erklärung des Arbeitgebers o. Ablichtung der eigenen Fahrschulerlaubnis)
    3.            
    aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister (nicht älter als 2 Wochen)
    4.            
    Bescheinigung eines amtlich anerkannten Trägers, dass Sie an einem Einweisungslehrgang
               nach § 46 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 3 Fahrlehrergesetz erfolgreich teilgenommen haben

    Gebühren/Entgelte/Auslagen

    Erteilung der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik
     40,90 € – Verwaltungsgebühr

    Rechtsvorschriften

    Weitere Hinweise

            Die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik wird erteilt, wenn der Fahrlehrer
    1.    
    mindestens die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE besitzt,
    2.    
    innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang Fahrschülern hauptberuflich theoretischen
          und praktischen Unterricht erteilt hat,
    3.    
    im Fahreignungsregister mit nicht mehr als 2 Punkten belastet ist und
    4.    
    innerhalb der letzten 2 Jahre mit Erfolg an einem entsprechenden Einweisungslehrgang
          eines amtlich anerkannten Trägers teilgenommen hat.

    Die Teilnahme an dem Einweisungslehrgang gilt als erfolgreich, wenn der Fahrlehrer an allen Lehrgangsveranstaltungen teilgenommen und durch aktive Beteiligung, insbesondere bei Übungsmoderationen, gezeigt hat, dass er zur Erfüllung der aufgestellten Qualitätsmerkmale zur Seminardurchführung befähigt ist. Über das Vorliegen dieser Voraussetzung entscheidet die Erlaubnisbehörde aufgrund einer Stellungnahme des Lehrgangsleiters.

    Von der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden. Der Inhaber bzw. der verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebes muss ebenfalls die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik besitzen.

    © Landkreis Prignitz 

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