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Fischereischein - Erteilung

Zuständige Ansprechpartner

    Mitzubringende Unterlagen

    bei Neuausstellung/Umtausch des (Dauer)Fischereischeines:
    - 1 Paßbild,
    - den Nachweis der bestandenen Anglerprüfung oder einer fischereilichen  Ausbildung bzw.
    - die bisherigen Fischereischeine A/B

    Gebühren/Entgelte/Auslagen

    Fischereiabgabe:

     > für ein Jahr  12,00 €
     > für fünf Jahre  40,00 €
     > für Kinder und Jugendliche (8 bis 18 Jahre,
        Ausnahme Jugendliche ab 14 Jahre mit Fischereischein)
        für das Kalenderjahr
     

     2,50 €                                                         
     Jugendfischereischein  2,50 €
     Fischereischein  25,00 €

     

    Rechtsvorschriften

    Weitere Hinweise

    Kinder und Jugendliche sowie Personen die nur die Friedfischangelei ausüben wollen,  benötigen keinen Fischereischein mehr.
    Grundsätzlich benötigen alle Personen, die in Brandenburg angeln wollen, den Nachweis der  entrichteten Fischereiabgabe.

    © Landkreis Prignitz 

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