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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Zuständige Ansprechpartner

    Für Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Besondere soziale Schwierigkeiten sind durch ein ausgrenzendes Verhalten aus dem Leben in der Gemeinschaft, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erhalt oder der Beschaffung einer Wohnung, der Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes, mit familiären oder anderen sozialen Beziehungen oder mit Straffälligkeit gekennzeichnet.

    Unterlagen/Formuare

    Benötigte Formulare werden von der Mitarbeiterin persönlich ausgehändigt bzw. nach telefonischer Rücksprache zugesandt.

    Mitzubringen sind:
    • Personalausweis, ggf. Betreuerausweis
    • ggf. Schwerbehindertenausweis
    • Gutachten und Arztberichte - wenn vorhanden -
    • Einkommens- und Vermögensnachweise
    • gegebenenfalls Nachweis über die Kosten der Unterkunft

    Rechtsvorschriften

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