Zurück | Übersicht aller Dienstleistungen

Arzneimittelüberwachung

Zuständigkeiten

    Gemäß § 67 Arzneimittelgesetz (AMG) ist der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken anzeigepflichtig. Die Überprüfung erfolgt durch das Gesundheitsamt. 

    Kosten/Gebühren:

    © Landkreis Prignitz 

    Im Bürgerservice suchen