Überwachung
der Hygiene und Beratung öffentlicher Einrichtungen, wie:
- Schulen,
Kindergärten u. a. Kinder- und Jugendeinrichtungen
- Krankenhäuser,
Arztpraxen und ähnlichen medizinischen Einrichtungen
- Einrichtungen
des Kur- und Bäderwesens
- Behandlungs-,
Betreuungs- oder Versorgungseinrichtungen
- Gemeinschaftsunterkünfte
- Einrichtungen
des Leichen- und Bestattungswesens
- Einrichtungen
des Zivil- und Katastrophenschutzes
- Einrichtungen
der Schönheitspflege und Körperkunst
- Abfall-
und Abwasseranlagen
Prüfen
der Rahmenhygienepläne in diesen Einrichtungen