Die Beratungsangebote sind unter Umständen kostenpflichtig. Die Berechnung von anfallenden Gebühren erfolgt auf der Grundlage des Brandenburgischen Gebührengesetzes in Verbindung mit der Gebührenordnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (Gebührenordnung MSGIV - GebOMSGIV)
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