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Anschlussbedingungen des Landkreises Prignitz
für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen |
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Inhalt: |
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1. |
Geltungsbereich |
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2. |
Allgemeine Anforderungen |
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3. |
Verfahrensablauf und Antragstellung |
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4. |
Brandmeldezentrale |
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5. |
Brandmelder |
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6. |
Brandschutzeinrichtungen |
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7. |
Feuerwehrbedienfeld, Feuerwehrschlüsselkasten |
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8. |
Warneinrichtungen |
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9. |
Führungs- und Informationsmittel
für die Feuerwehr |
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10. |
Abnahme und Betrieb |
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11. |
Aufschaltung, Wartung und Instandhaltung |
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12. |
Zusätzliche Hinweise und
Bedingungen |
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13. |
Schlussbestimmungen |
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Anlage |
Vordruck
der Bescheinigung zur Vorlage bei der Brandschutzdienststelle |
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Anlage |
Vordruck
Antrag zur Aufschaltung auf Empfangszentrale |
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Anschlussbedingungen
des Landkreises Prignitz für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen
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1. |
Geltungsbereich |
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Diese Anschlussbedingungen regeln
Planung, Errichtung und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA), die an die
Empfangszentrale für Brandmeldungen des Landkreises Prignitz angeschlossen
werden sollen bzw. sind. |
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Sie gelten für Neuanlagen
und Erweiterungen bestehender Anlagen im gesamten Kreisgebiet. |
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2. |
Allgemeine Anforderungen |
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Die zur Aufschaltung vorgesehenen
BMA müssen den einschlägigen technischen Richtlinien und Vorschriften
(DIN, VDE, VdS) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. |
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Insbesondere sind folgende Bestimmungen
zu beachten: |
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DIN VDE 0100 |
Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis
1000 V |
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DIN VDE 0800 T 1 |
Fernmeldetechnik - Allgemein |
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DIN VDE 0833 T 1 u. 2 |
Gefahrenmeldeanlagen |
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DIN EN 54 |
Brandmeldeanlagen |
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DIN 4066 |
Hinweisschilder für die Feuerwehr |
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DIN 14 661 |
Feuerwehrbedienfeld (FBF) |
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DIN 14 662 |
Feuerwehr - Anzeigetableau (FAT) |
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DIN 14 675 |
Brandmeldeanlagen, Aufbau und Betrieb |
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VdS 2095 |
Richtlinien für automatische Brandmeldeanlagen,
Planung und Einbau |
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VdS 2105 |
Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen.
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Alle Bestandteile der Brandmeldeanlage
und die zugehörigen Einrichtungen müssen von einer technischen
Überwachungsorganisation oder einer anerkannten technischen Prüfstelle
zugelassen sein. |
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Planung, Errichtung und Wartung
von BMA dürfen nur von Fachfirmen verantwortlich durchgeführt
werden. Die Kompetenz der Fachfirma muss durch eine akkreditierte Stelle
zertifiziert werden. Wenn eine BMA nach VdS-Richtlinien errichtet wird,
muss die Firma zusätzlich eine VdS-Zulassung haben. |
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Für alle im Zusammenhang
mit der Errichtung, Funktion und Betrieb einer BMA stehenden Fragen ist
die Brandschutzdienststelle (BSD) des Landkreises Prignitz zuständig.
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| Postanschrift: |
Landkreis Prignitz |
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Sb Brand- und Katastrophenschutz |
Dienstsitz: |
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Berliner Str. 49 |
Feldstraße 96 |
| |
19348 Perleberg |
Perleberg |
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| Telefon: |
(0 38 76) 7 13-6 40 oder 6 46-6 48 |
|
| Fax: |
(03876) 61 24 31 |
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Die Errichtung und der Anschluss der Übertragungseinrichtung
(ÜE) für Brandmeldungen erfolgt ausschließlich durch den
Konzessionär: |
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Total Walther GmbH |
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Feuerschutz und Sicherheit |
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Region Nord |
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NL Hannover |
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Im Langen Felde 3-5 |
| |
30938 Burgwedel |
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| Telefon: |
(0 51 39) 99 04-0 |
| Fax: |
(0 51 39) 99 04-22 |
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3. |
Verfahrensablauf und Antragstellung
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| 1. |
Mit dem Betreiber des Gebäudes werden der Schutzumfang
und die Alarmorganisation festgelegt und dokumentiert. |
| 2. |
Planung der Brandmeldeanlage |
| 3. |
Abstimmung der Gesamtkonzeption der BMA mit der Brandschutzdienststelle
|
| 4. |
Stellen eines formlosen, schriftlichen Antrages an die
BSD zum Anschluss der Brandmeldeanlage an die Empfangszentrale des
Landkreises Prignitz und zum Einbau eines Schlosses für den Feuerwehrschlüsselkasten
(FSK) mit örtlicher Schließung |
| 5. |
Montage und Installation der BMA |
| 6. |
Antrag an die Konzessionsfirma zur Installation einer
Übertragungseinrichtung für Brandmeldungen (bei der BSD
erhältlich) |
| 7. |
Bestellung der notwendigen Schlösser bei der Firma
Kruse Sicherheitssysteme GmbH & Co KG, Duvendahl
92, 21435 Stelle nach Freigabe durch die BSD |
| 8. |
Überprüfung und Inbetriebsetzung der BMA |
| 9. |
Abnahme der BMA durch einen anerkannten Sachverständigen
|
| 10. |
Aufschaltung der BMA |
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4. |
Brandmeldezentrale (BMZ) |
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Die Brandmeldezentrale ist grundsätzlich
im Erdgeschoss in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzuganges zu errichten.
Der genaue Standort ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. |
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Die BMZ ist im Brandfall die
Anlaufstelle für die Feuerwehr. Folgende Geräte und Unterlagen
sind hier einzubauen bzw. zu deponieren: |
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Feuerwehrbedienfeld (FBF) |
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Adapter für Feuerwehrschlüsselkasten* |
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Übertragungseinrichtung (Hauptmelder) |
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Feuerwehr - Anzeigetableau* |
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Lageplantableau* |
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Feuerwehrlaufkarten |
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Betriebsbuch der BMA |
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Namen und Telefonnummern von für die BMA und das
Objekt Verantwortliche (mind. 3 Pers.) |
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Namen und Telefonnummer der Wartungsfirma |
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Montagewerkzeug bei verdeckten Meldern mit der Aufschrift
"Nur für Feuerwehr"* |
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* bei Bedarf |
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Der Raum, in dem die BMZ installiert
wird, muss gut zugänglich und ausreichend beleuchtet sein. Er muss
mit automatischen Meldern überwacht werden. |
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Ist die BMZ aus bestimmten Gründen
nicht im unmittelbaren Eingangsbereich unterzubringen, so kann nach Absprach
mit der Brandschutzdienststelle eine Parallelanzeige einschließlich
Bedienung der BMA, vorgesehen werden. |
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Wird die Brandmeldezentrale in
einem Schrank oder in einem besonderen Raum untergebracht, ist an der Tür
ein Schild nach DIN 4066, Aufschrift "BMZ", anzubringen. Es ist
hier ein Schloss der Objektschließanlage zu verwenden. |
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Im Alarmfall ist der Feuerwehr
rund um die Uhr der gewaltlose Zugang zur BMZ und zu allen mit Brandmeldern
und/oder mit selbsttätigen Löschanlagen geschützten Räumen
zu gewährleisten. Ist dies nicht möglich, ist an geeigneter Stelle
ein Feuerwehrschlüsselkasten einzubauen. |
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Über dem direkten Zugang
zur BMZ oder im Bereich des Feuerwehrschlüsselkastens ist eine gelbe
Blitzleuchte oder Rundumkennleuchte anzubringen. Diese Leuchte muss von
der Anfahrt der Feuerwehr her sichtbar sein. Sie muss bei Auslösung
der ÜE aufleuchten und darf nur bei Rücksetzung am Feuerwehrbedienfeld
wieder verlöschen. |
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Die Übermittlung von Gefahrenmeldungen
aus der Brandmeldeanlage an die Einsatzleitstelle des Landkreises Prignitz
sollte über eine Primärleitung erfolgen. Es ist aber auch der
Einsatz von automatischen Wähl- und Übertragungsgeräten (AWUG)
zulässig. |
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5. |
Brandmelder |
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5.1 |
Automatische Brandmelder |
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Die Auswahl der Melder hat unter
Beachtung der Raumnutzung und der möglichen Umgebungseinflüsse
zu erfolgen. |
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Die Melder sind mit ihrer Gruppen-
und Meldernummer zu kennzeichnen. Größe und Farbgebung sind der
jeweiligen Raumhöhe und der Deckengestaltung anzupassen. Die Beschriftung
muss ohne Hilfsmittel gut ablesbar sein und so angebracht werden, dass sie
vom Raumzugang aus, wie in den Feuerwehrlaufkarten dargestellt, sichtbar
ist. |
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|
Werden automatische Brandmelder
einer Gruppe in verschiedenen Räumen installiert, sind an den Zugangstüren
zum jeweiligen Raum Parallelanzeigen zu installieren, die den ausgelösten
Zustand eines oder mehrer Melder im Raum anzeigen. Die Anzeigen müssen
auch bei Tageslicht oder eingeschalteter Beleuchtung erkennbar sein. |
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Bei Verwendung eines Feuerwehr-Anzeigetableaus
(FAT) und Meldereinzelerkennung kann auf diese Forderung verzichtet werden.
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Bei der Installation von automatischen
Brandmeldern in Zwischendecken, Doppelbodenanlagen, Schächten u.ä.
sind hier Individualanzeigen nach DIN 14 623 sichtbar zu montieren. Die
Melder können auch vor dem Zugang des zu schützenden Bereiches
mittels eines Lageplantableaus angezeigt werden. Die Platten von Doppelböden
oder von abgehängten Unterdecken, hinter denen automatische Melder
montiert sind, müssen durch einen farbigen Punkt dauerhaft gekennzeichnet
werden. Die markierten Platten sind mit einer Vorrichtung zu versehen, die
ein Verwechseln des Montageortes unmöglich macht. |
| |
|
Sind automatische Melder durch
Einbauten oder Einrichtungsgegenstände verdeckt oder nur eingeschränkt
sichtbar, ist der Melderstandort durch abgehängte Schilder und/oder
mittels Individualanzeigen nach DIN 14 623 zu kennzeichnen. |
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5.2 |
Nichtautomatische Brandmelder (Druckknopfmelder)
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Nichtautomatische Brandmelder
sind grundsätzlich im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen sowie in
der Nähe besonderer Gefahrenquellen anzuordnen. Sie sind in einer Höhe
von 1,40 m (+/- 0,20 m) über OKFF anzubringen. Das rote Meldergehäuse
muss sichtbar sein. |
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Auf dem Bedienfeld hinter der
Glasscheibe sind dauerhaft und lichtecht die Gruppen- und Meldernummern
anzubringen. |
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Wird durch die Brandmelder keine
ÜE ausgelöst, sind nur die Beschriftung "Hausalarm"
und blaue Farbkennzeichnung des Meldergehäuses zulässig. |
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Für jeden Druckknopfmelder
ist für den Bedarfsfall ein Schild mit der Aufschrift "Außer
Betrieb" bereitzuhalten. |
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6. |
Brandschutzeinrichtungen |
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6.1 |
Feuerlöschanlagen |
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Bei selbsttätigen Löschanlagen
ist für jeden Löschbereich eine eigene Meldergruppe vorzusehen.
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Es ist bei Sprinkleranlagen darauf
zu achten, dass die Sprinklergruppennummer gleich der Meldergruppennummer
ist. |
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Erstreckt sich die Sprinklergruppe
über mehr als einen Brandabschnitt oder innerhalb eines Abschnittes
über mehrere Geschosse, sind für jeden Brandabschnitt und für
jedes Geschoss Strömungswächter einzubauen. Strömungswächter
müssen an der BMZ einzeln identifizierbar sein und dürfen die
ÜE nicht auslösen. |
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|
Die Übertragungseinrichtung
wird bei Löschanlagen entweder durch einen selbstrückstellenden
Druckschalter, der beim Ausströmen des Löschmittels anspricht,
oder über eine VdS - zugelassene Schnittstelle ausgelöst. |
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Der ausgelöste Zustand einer
selbsttätigen Löschanlage ist im Feuerwehrbedienfeld auf dem dafür
vorgesehenen Feld optisch anzuzeigen. |
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Gas-Löschanlagen sind in
Zweigruppen- oder Zweimelderabhängigkeit anzusteuern. Für die
manuelle Auslösung der Löschanlagen sind Meldergehäuse nach
DIN 14 655 in gelber Ausführung (RAL 1012 o.ä.) zu verwenden.
Die Melder sind entsprechend dem vorgesehenen Löschmittel zu beschriften. |
| |
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Bei CO2-Löschanlagen ist
zusätzlich zu den vorgeschriebenen akustischen Warneinrichtungen in
den CO2-Flutbereichen, am Zugang eine optische Signaleinrichtung mit dem
Hinweis "CO2-geflutet" anzubringen. |
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6.2 |
Feststelleinrichtungen, RWA und
Lüftungsanlagen |
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Der Anschluss von Feststelleinrichtungen
für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse an die BMA ist nur
möglich wenn: |
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| a) |
die BMZ über einen potentialfreien Kontakt die
Auslösevorrichtung der Feststellanlage ansteuert (zusätzlich
zu den eigentlichen Branderkennungselementen der Feststelleinrichtung)
oder |
| b) |
die Branderkennungselemente Bestandteil der BMA sind
und die BMZ die Funktion der Auslösevorrichtung übernimmt.
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Die Brandmeldezentrale muss für
den Anschluss der Feststelleinrichtung bzw. in ihrer Funktion als Steuerzentrale
bauaufsichtlich zugelassen sein. |
| |
|
Das Ansteuern von Lüftungs-
oder Rauchabzugsanlagen kann im Einzelfall erforderlich sein. Die Ausführung
ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. |
| |
|
Sofern weitere Brandschutzeinrichtungen
mit der BMZ verknüpft werden sollen, muss eine Systemkompatibilität
bzw. die Rückwirkungsfreiheit im Störungsfalle durch den Errichter
bescheinigt werden. |
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7. |
Feuerwehrbedienfeld, Feuerwehrschlüsselkasten
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|
Im Handbereich der BMZ bzw. am
Nebenmeldertableau ist ein FBF nach DIN 14 661 in ca. 1,60 m Höhe gut
sichtbar und frei zugänglich zu installieren. Die Anzeigen der BMZ
und des FBF müssen ohne Standortwechsel des Bedieners einsehbar sein.
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| |
|
Der notwendige Halbzylinder ist
durch den Betreiber/Errichter der BMA bei der Firma Kruse zu bestellen.
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| |
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Feuerwehrschlüsselkästen
stellen den gewaltfreien Zutritt zum Objekt, bei ausgelöster BMA/ÜE,
für die Feuerwehr sicher. |
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Beim Einbau sind die VdS-Richtlinie
2105 und das entsprechende Branschschutzmerkblatt des Landkreises Prignitz
zu beachten. |
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8. |
Warneinrichtungen |
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Um im Brandfall im Objekt anwesende
Personen zu warnen, sind akustische und/oder optische Signalgeber einzusetzen.
Die akustische Alarmierung ist generell brandabschnittsweise durchzuführen.
Sie ist gemäß 33 404 (DIN-Ton) vorzusehen. Der Ton der akustischen
Signalgeber muss sich von den üblichen Betriebsgeräuschen deutlich
unterscheiden. |
| |
|
Weitere Formen der Warnung sind
in der Alarmorganisation festzulegen und mit der Brandschutzdienststelle
abzustimmen. |
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9. |
Führungs- und Informationsmittel
für die Feuerwehr |
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Feuerwehrlaufkarten (Meldergruppenpläne)
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|
Feuerwehrlaufkarten dienen dem
schnellen Auffinden der ausgelösten Brandmelder innerhalb der baulichen
Anlage. Sie sind gemäß DIN 14 675 anzufertigen und mit der BSD
abzustimmen. |
| |
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Die Laufkarten sind in einem
Behältnis an der BMZ so zu deponieren, dass ein sofortiger Zugriff
auf die Karte der alarmgebenden Meldergruppe möglich ist (je Meldergruppe
eine Laufkarte). Besteht die Gefahr, dass diese Laufkarten beschädigt
oder entwendet werden können, ist das Behältnis verschließbar
auszuführen. Der Schließzylinder muss gleichschließend
mit dem des FBF sein. Elektrische Verriegelungen mit Freigabe durch die
BMZ sind nicht zugelassen! |
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|
Feuerwehr-Anzeigetableau,
(Brandmelder-) Lageplantableau |
| |
|
Die Installation eines FAT nach
DIN 14 662 kann zur schnellen Erstinformation für die Feuerwehr gefordert
werden. Bei Verwendung eines FAT und Meldereinzelkennung kann auf den Einbau
von Bereichs- oder Brandmelder-Lageplantableaus verzichtet werden. |
| |
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Geforderte Lageplantableaus sind
bezogen auf den Standort lagerichtig zu installieren. Es sind
der Grundriss und markante Punkte (Zugänge, Flure, Treppen u. a.) vereinfacht
darzustellen. Die Standorte der Auslösestellen sind im Grundriss lagerichtig
durch Leuchtanzeigen (LED) zu kennzeichnen. Die Auslösung von Lösch-
und Brandmeldeunterzentralen muss auf dem Hauptlageplantableau durch entsprechende
LED mit Standortanzeige und Geschossangabe signalisiert werden. |
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10. |
Abnahme und Betrieb |
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Für bauaufsichtlich geforderte
Brandmeldeanlagen ist vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen
Änderungen eine Prüfung gemäß der Brandenburgischen
Technische-Anlagen-Prüfverordnung (BbgTAPrüfV) durch einen anerkannten
Sachverständigen vorzunehmen. |
| |
|
Der Betreiber hat der BSD des
Landkreises Prignitz mindestens 3 Kontaktpersonen zu nennen, die in die
BMA eingewiesen sind und im Bedarfsfall sofort verständigt werden können.
Die Namen dieser Personen und deren Rufnummern sind ständig zu aktualisieren
und der Einsatzleitstelle des Landkreises Prignitz unaufgefordert mitzuteilen.
|
| |
|
Bauliche Änderungen sowie
Nutzungsänderungen von Räumen oder Gebäudeteilen und betriebliche
Änderungen (Besitzerwechsel, Firmierung u. a.) müssen der Brandschutzdienststelle
schriftlich mitgeteilt werden. |
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11. |
Aufschaltung, Wartung und Instandhaltung |
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Vor Aufschaltung der BMA auf
die Empfangszentrale für Brandmeldungen des Landkreises Prignitz erfolgt
eine Abnahme durch die Brandschutzdienststelle des Landkreises. Hierzu müssen
der Antragsteller/Betreiber, der Errichter und ein Vertreter des Konzessionärs
anwesend sein. |
| |
|
Die Abnahme durch die BSD des
Landkreises erstreckt sich auf die in diesen Anschlussbedingungen aufgeführten
besonderen Forderungen. Sie erfolgt stichprobenartig und ist keine Bestätigung
der fachgerechten Installation der BMA. |
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Bei Aufschaltung der BMA müssen
nachfolgend aufgeführte Unterlagen und Gegenstände vorhanden sein
(s. auch Punkt 4.) und soweit erforderlich übergeben
werden: |
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Inbetriebsetzungsprotokoll (DIN 14 675) und Abnahmeprotokoll
nach DIN VDE 0833 Teil 1 |
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Mängelfreier Prüfbericht eines anerkannten
Sachverständigen |
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Bescheinigung über die fachgerechte Installation
der BMA (lt. Anhang) |
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Nachweis der Störungsweitermeldung |
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3 Satz Feuerwehrpläne nach DIN 14 095 |
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Schlüssel für nichtautomatische Melder |
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Ersatzglasscheiben Druckknopfmelder |
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Objektschlüssel (zur Deponierung im FSK) |
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Sind nicht alle o. g. Bedingungen
erfüllt, erfolgt keine Aufschaltung! |
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Um den ordnungsgemäßen
Betrieb der Brandmeldeanlage zu gewährleisten, sind Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
notwendig. Diese Arbeiten sind durch eine für das jeweilige System
anerkannte Fachfirma auszuführen. Sie schließt mit dem Betreiber
der BMA einen entsprechenden Wartungsvertrag ab. |
| |
|
Sofern im Rahmen der Wartung
oder bei anderen Tätigkeiten Brandmeldezentralen, einzelne Meldergruppen
bzw. einzelne Brandmelder abgeschaltet werden, hat der Betreiber der BMA
sicherzustellen, dass die betroffenen Bereiche auf andere Art und Weise
überwacht werden (z. B. spezielles Aufsichtspersonal). |
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12. |
Zusätzliche Hinweise und Bedingungen |
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Bei einer BMA mit automatischen
Brandmeldern können zur Vermeidung von Fehlalarmen bestimmte technische
Maßnahmen ergriffen werden, die zuvor mit der BSD abzustimmen sind.
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Wird durch die BMA häufig
ein Fehlalarm ausgelöst, so kann die BSD des Landkreises Prignitz den
Hauptmelder (ÜE) oder einzelne Brandmelder auf Kosten des Betreibers
bzw. Eigentümers vorübergehend abschalten lassen. Die Anlage wird
erst dann wieder an die Empfangszentrale für Brandmeldungen des Landkreises
angeschlossen, wenn der Betreiber die Ursachen für die Fehlalarme nachweislich
(Schriftform) beseitigt hat. |
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|
Die BSD haftet nicht für
eventuell entstehende Nachteile und Kosten, die sich aus solch einer Trennung
der Aufschaltung ergeben. |
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|
Die durch die Fehlalarmierungen
der örtlichen Feuerwehr entstehenden Kosten können gemäß
den jeweiligen Gebührensatzungen zurückgefordert werden. |
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13. |
Schlussbestimmungen |
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Die vorliegenden Anschlussbedingungen
treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Brandschutzmerkblatt
Nr. 03/12/94 außer Kraft. |
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|
Die Anschlussbedingungen werden
regelmäßig durch die BSD des Landkreises Prignitz aktualisiert.
Die jeweils im Internet unter www.landkreis-prignitz.de
veröffentlichte Version ist verbindlich. |
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Anlage: |
Vordruck der Bescheinigung zur Vorlage bei der
Brandschutzdienststelle |
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Anlage: |
Vordruck Antrag zur Aufschaltung auf Empfangszentrale |
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