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  Anschlussbedingungen des Landkreises Prignitz für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen
 
 
  Inhalt:
  1. Geltungsbereich
  2. Allgemeine Anforderungen
  3. Verfahrensablauf und Antragstellung
  4. Brandmeldezentrale
  5. Brandmelder
  6. Brandschutzeinrichtungen
  7. Feuerwehrbedienfeld, Feuerwehrschlüsselkasten
  8. Warneinrichtungen
  9. Führungs- und Informationsmittel für die Feuerwehr
  10. Abnahme und Betrieb
  11. Aufschaltung, Wartung und Instandhaltung
  12. Zusätzliche Hinweise und Bedingungen
  13. Schlussbestimmungen
  Anlage Vordruck der Bescheinigung zur Vorlage bei der Brandschutzdienststelle    (pdf-Dokument, 8 KB)
  Anlage Vordruck Antrag zur Aufschaltung auf Empfangszentrale   (pdf-Dokument, 6 KB)
   
 
  Anschlussbedingungen des Landkreises Prignitz für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen
   
 
  1. Geltungsbereich
    Diese Anschlussbedingungen regeln Planung, Errichtung und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA), die an die Empfangszentrale für Brandmeldungen des Landkreises Prignitz angeschlossen werden sollen bzw. sind.
    Sie gelten für Neuanlagen und Erweiterungen bestehender Anlagen im gesamten Kreisgebiet.
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  2. Allgemeine Anforderungen
    Die zur Aufschaltung vorgesehenen BMA müssen den einschlägigen technischen Richtlinien und Vorschriften (DIN, VDE, VdS) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.
    Insbesondere sind folgende Bestimmungen zu beachten:
   
 • DIN VDE 0100 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V
 • DIN VDE 0800 T 1 Fernmeldetechnik - Allgemein
 • DIN VDE 0833 T 1 u. 2 Gefahrenmeldeanlagen
 • DIN EN 54 Brandmeldeanlagen
 • DIN 4066 Hinweisschilder für die Feuerwehr
 • DIN 14 661 Feuerwehrbedienfeld (FBF)
 • DIN 14 662 Feuerwehr - Anzeigetableau (FAT)
 • DIN 14 675 Brandmeldeanlagen, Aufbau und Betrieb
 • VdS 2095 Richtlinien für automatische Brandmeldeanlagen, Planung und Einbau
 • VdS 2105 Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen.
    Alle Bestandteile der Brandmeldeanlage und die zugehörigen Einrichtungen müssen von einer technischen Überwachungsorganisation oder einer anerkannten technischen Prüfstelle zugelassen sein.
    Planung, Errichtung und Wartung von BMA dürfen nur von Fachfirmen verantwortlich durchgeführt werden. Die Kompetenz der Fachfirma muss durch eine akkreditierte Stelle zertifiziert werden. Wenn eine BMA nach VdS-Richtlinien errichtet wird, muss die Firma zusätzlich eine VdS-Zulassung haben.
    Für alle im Zusammenhang mit der Errichtung, Funktion und Betrieb einer BMA stehenden Fragen ist die Brandschutzdienststelle (BSD) des Landkreises Prignitz zuständig.
   
Postanschrift: Landkreis Prignitz  
  Sb Brand- und Katastrophenschutz Dienstsitz:
  Berliner Str. 49 Feldstraße 96
  19348 Perleberg Perleberg
     
Telefon: (0 38 76) 7 13-6 40 oder 6 46-6 48  
Fax: (03876) 61 24 31  
    Die Errichtung und der Anschluss der Übertragungseinrichtung (ÜE) für Brandmeldungen erfolgt ausschließlich durch den Konzessionär:
   
  Total Walther GmbH
  Feuerschutz und Sicherheit
  Region Nord
  NL Hannover
  Im Langen Felde 3-5
  30938 Burgwedel
   
Telefon: (0 51 39) 99 04-0
Fax: (0 51 39) 99 04-22
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  3. Verfahrensablauf und Antragstellung
   
1. Mit dem Betreiber des Gebäudes werden der Schutzumfang und die Alarmorganisation festgelegt und dokumentiert.
2. Planung der Brandmeldeanlage
3. Abstimmung der Gesamtkonzeption der BMA mit der Brandschutzdienststelle
4. Stellen eines formlosen, schriftlichen Antrages an die BSD zum Anschluss der Brandmeldeanlage an die Empfangszentrale des Landkreises Prignitz und zum Einbau eines Schlosses für den Feuerwehrschlüsselkasten (FSK) mit örtlicher Schließung
5. Montage und Installation der BMA
6. Antrag an die Konzessionsfirma zur Installation einer Übertragungseinrichtung für Brandmeldungen (bei der BSD erhältlich)
7. Bestellung der notwendigen Schlösser bei der Firma Kruse Sicherheitssysteme GmbH & Co KG, Duvendahl 92, 21435 Stelle nach Freigabe durch die BSD
8. Überprüfung und Inbetriebsetzung der BMA
9. Abnahme der BMA durch einen anerkannten Sachverständigen
10. Aufschaltung der BMA
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  4. Brandmeldezentrale (BMZ)
    Die Brandmeldezentrale ist grundsätzlich im Erdgeschoss in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzuganges zu errichten. Der genaue Standort ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.
    Die BMZ ist im Brandfall die Anlaufstelle für die Feuerwehr. Folgende Geräte und Unterlagen sind hier einzubauen bzw. zu deponieren:
   
 • Feuerwehrbedienfeld (FBF)
 • Adapter für Feuerwehrschlüsselkasten*
 • Übertragungseinrichtung (Hauptmelder)
 • Feuerwehr - Anzeigetableau*
 • Lageplantableau*
 • Feuerwehrlaufkarten
 • Betriebsbuch der BMA
 • Namen und Telefonnummern von für die BMA und das Objekt Verantwortliche (mind. 3 Pers.)
 • Namen und Telefonnummer der Wartungsfirma
 • Montagewerkzeug bei verdeckten Meldern mit der Aufschrift "Nur für Feuerwehr"*
  * bei Bedarf
    Der Raum, in dem die BMZ installiert wird, muss gut zugänglich und ausreichend beleuchtet sein. Er muss mit automatischen Meldern überwacht werden.
    Ist die BMZ aus bestimmten Gründen nicht im unmittelbaren Eingangsbereich unterzubringen, so kann nach Absprach mit der Brandschutzdienststelle eine Parallelanzeige einschließlich Bedienung der BMA, vorgesehen werden.
    Wird die Brandmeldezentrale in einem Schrank oder in einem besonderen Raum untergebracht, ist an der Tür ein Schild nach DIN 4066, Aufschrift "BMZ", anzubringen. Es ist hier ein Schloss der Objektschließanlage zu verwenden.
    Im Alarmfall ist der Feuerwehr rund um die Uhr der gewaltlose Zugang zur BMZ und zu allen mit Brandmeldern und/oder mit selbsttätigen Löschanlagen geschützten Räumen zu gewährleisten. Ist dies nicht möglich, ist an geeigneter Stelle ein Feuerwehrschlüsselkasten einzubauen.
    Über dem direkten Zugang zur BMZ oder im Bereich des Feuerwehrschlüsselkastens ist eine gelbe Blitzleuchte oder Rundumkennleuchte anzubringen. Diese Leuchte muss von der Anfahrt der Feuerwehr her sichtbar sein. Sie muss bei Auslösung der ÜE aufleuchten und darf nur bei Rücksetzung am Feuerwehrbedienfeld wieder verlöschen.
    Die Übermittlung von Gefahrenmeldungen aus der Brandmeldeanlage an die Einsatzleitstelle des Landkreises Prignitz sollte über eine Primärleitung erfolgen. Es ist aber auch der Einsatz von automatischen Wähl- und Übertragungsgeräten (AWUG) zulässig.
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  5. Brandmelder
  5.1 Automatische Brandmelder
    Die Auswahl der Melder hat unter Beachtung der Raumnutzung und der möglichen Umgebungseinflüsse zu erfolgen.
    Die Melder sind mit ihrer Gruppen- und Meldernummer zu kennzeichnen. Größe und Farbgebung sind der jeweiligen Raumhöhe und der Deckengestaltung anzupassen. Die Beschriftung muss ohne Hilfsmittel gut ablesbar sein und so angebracht werden, dass sie vom Raumzugang aus, wie in den Feuerwehrlaufkarten dargestellt, sichtbar ist.
    Werden automatische Brandmelder einer Gruppe in verschiedenen Räumen installiert, sind an den Zugangstüren zum jeweiligen Raum Parallelanzeigen zu installieren, die den ausgelösten Zustand eines oder mehrer Melder im Raum anzeigen. Die Anzeigen müssen auch bei Tageslicht oder eingeschalteter Beleuchtung erkennbar sein.
    Bei Verwendung eines Feuerwehr-Anzeigetableaus (FAT) und Meldereinzelerkennung kann auf diese Forderung verzichtet werden.
    Bei der Installation von automatischen Brandmeldern in Zwischendecken, Doppelbodenanlagen, Schächten u.ä. sind hier Individualanzeigen nach DIN 14 623 sichtbar zu montieren. Die Melder können auch vor dem Zugang des zu schützenden Bereiches mittels eines Lageplantableaus angezeigt werden. Die Platten von Doppelböden oder von abgehängten Unterdecken, hinter denen automatische Melder montiert sind, müssen durch einen farbigen Punkt dauerhaft gekennzeichnet werden. Die markierten Platten sind mit einer Vorrichtung zu versehen, die ein Verwechseln des Montageortes unmöglich macht.
    Sind automatische Melder durch Einbauten oder Einrichtungsgegenstände verdeckt oder nur eingeschränkt sichtbar, ist der Melderstandort durch abgehängte Schilder und/oder mittels Individualanzeigen nach DIN 14 623 zu kennzeichnen.
  5.2 Nichtautomatische Brandmelder (Druckknopfmelder)
    Nichtautomatische Brandmelder sind grundsätzlich im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen sowie in der Nähe besonderer Gefahrenquellen anzuordnen. Sie sind in einer Höhe von 1,40 m (+/- 0,20 m) über OKFF anzubringen. Das rote Meldergehäuse muss sichtbar sein.
    Auf dem Bedienfeld hinter der Glasscheibe sind dauerhaft und lichtecht die Gruppen- und Meldernummern anzubringen.
    Wird durch die Brandmelder keine ÜE ausgelöst, sind nur die Beschriftung "Hausalarm" und blaue Farbkennzeichnung des Meldergehäuses zulässig.
    Für jeden Druckknopfmelder ist für den Bedarfsfall ein Schild mit der Aufschrift "Außer Betrieb" bereitzuhalten.
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  6. Brandschutzeinrichtungen
  6.1 Feuerlöschanlagen
    Bei selbsttätigen Löschanlagen ist für jeden Löschbereich eine eigene Meldergruppe vorzusehen.
    Es ist bei Sprinkleranlagen darauf zu achten, dass die Sprinklergruppennummer gleich der Meldergruppennummer ist.
    Erstreckt sich die Sprinklergruppe über mehr als einen Brandabschnitt oder innerhalb eines Abschnittes über mehrere Geschosse, sind für jeden Brandabschnitt und für jedes Geschoss Strömungswächter einzubauen. Strömungswächter müssen an der BMZ einzeln identifizierbar sein und dürfen die ÜE nicht auslösen.
    Die Übertragungseinrichtung wird bei Löschanlagen entweder durch einen selbstrückstellenden Druckschalter, der beim Ausströmen des Löschmittels anspricht, oder über eine VdS - zugelassene Schnittstelle ausgelöst.
    Der ausgelöste Zustand einer selbsttätigen Löschanlage ist im Feuerwehrbedienfeld auf dem dafür vorgesehenen Feld optisch anzuzeigen.
    Gas-Löschanlagen sind in Zweigruppen- oder Zweimelderabhängigkeit anzusteuern. Für die manuelle Auslösung der Löschanlagen sind Meldergehäuse nach DIN 14 655 in gelber Ausführung (RAL 1012 o.ä.) zu verwenden. Die Melder sind entsprechend dem vorgesehenen Löschmittel zu beschriften.
    Bei CO2-Löschanlagen ist zusätzlich zu den vorgeschriebenen akustischen Warneinrichtungen in den CO2-Flutbereichen, am Zugang eine optische Signaleinrichtung mit dem Hinweis "CO2-geflutet" anzubringen.
  6.2 Feststelleinrichtungen, RWA und Lüftungsanlagen
    Der Anschluss von Feststelleinrichtungen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse an die BMA ist nur möglich wenn:
   
a) die BMZ über einen potentialfreien Kontakt die Auslösevorrichtung der Feststellanlage ansteuert (zusätzlich zu den eigentlichen Branderkennungselementen der Feststelleinrichtung) oder
b) die Branderkennungselemente Bestandteil der BMA sind und die BMZ die Funktion der Auslösevorrichtung übernimmt.
    Die Brandmeldezentrale muss für den Anschluss der Feststelleinrichtung bzw. in ihrer Funktion als Steuerzentrale bauaufsichtlich zugelassen sein.
    Das Ansteuern von Lüftungs- oder Rauchabzugsanlagen kann im Einzelfall erforderlich sein. Die Ausführung ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.
    Sofern weitere Brandschutzeinrichtungen mit der BMZ verknüpft werden sollen, muss eine Systemkompatibilität bzw. die Rückwirkungsfreiheit im Störungsfalle durch den Errichter bescheinigt werden.
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  7. Feuerwehrbedienfeld, Feuerwehrschlüsselkasten
    Im Handbereich der BMZ bzw. am Nebenmeldertableau ist ein FBF nach DIN 14 661 in ca. 1,60 m Höhe gut sichtbar und frei zugänglich zu installieren. Die Anzeigen der BMZ und des FBF müssen ohne Standortwechsel des Bedieners einsehbar sein.
    Der notwendige Halbzylinder ist durch den Betreiber/Errichter der BMA bei der Firma Kruse zu bestellen.
    Feuerwehrschlüsselkästen stellen den gewaltfreien Zutritt zum Objekt, bei ausgelöster BMA/ÜE, für die Feuerwehr sicher.
    Beim Einbau sind die VdS-Richtlinie 2105 und das entsprechende Branschschutzmerkblatt des Landkreises Prignitz zu beachten.
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  8. Warneinrichtungen
    Um im Brandfall im Objekt anwesende Personen zu warnen, sind akustische und/oder optische Signalgeber einzusetzen. Die akustische Alarmierung ist generell brandabschnittsweise durchzuführen. Sie ist gemäß 33 404 (DIN-Ton) vorzusehen. Der Ton der akustischen Signalgeber muss sich von den üblichen Betriebsgeräuschen deutlich unterscheiden.
    Weitere Formen der Warnung sind in der Alarmorganisation festzulegen und mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.
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  9. Führungs- und Informationsmittel für die Feuerwehr
    Feuerwehrlaufkarten (Meldergruppenpläne)
    Feuerwehrlaufkarten dienen dem schnellen Auffinden der ausgelösten Brandmelder innerhalb der baulichen Anlage. Sie sind gemäß DIN 14 675 anzufertigen und mit der BSD abzustimmen.
    Die Laufkarten sind in einem Behältnis an der BMZ so zu deponieren, dass ein sofortiger Zugriff auf die Karte der alarmgebenden Meldergruppe möglich ist (je Meldergruppe eine Laufkarte). Besteht die Gefahr, dass diese Laufkarten beschädigt oder entwendet werden können, ist das Behältnis verschließbar auszuführen. Der Schließzylinder muss gleichschließend mit dem des FBF sein. Elektrische Verriegelungen mit Freigabe durch die BMZ sind nicht zugelassen!
    Feuerwehr-Anzeigetableau, (Brandmelder-) Lageplantableau
    Die Installation eines FAT nach DIN 14 662 kann zur schnellen Erstinformation für die Feuerwehr gefordert werden. Bei Verwendung eines FAT und Meldereinzelkennung kann auf den Einbau von Bereichs- oder Brandmelder-Lageplantableaus verzichtet werden.
    Geforderte Lageplantableaus sind – bezogen auf den Standort – lagerichtig zu installieren. Es sind der Grundriss und markante Punkte (Zugänge, Flure, Treppen u. a.) vereinfacht darzustellen. Die Standorte der Auslösestellen sind im Grundriss lagerichtig durch Leuchtanzeigen (LED) zu kennzeichnen. Die Auslösung von Lösch- und Brandmeldeunterzentralen muss auf dem Hauptlageplantableau durch entsprechende LED mit Standortanzeige und Geschossangabe signalisiert werden.
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  10. Abnahme und Betrieb
    Für bauaufsichtlich geforderte Brandmeldeanlagen ist vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen eine Prüfung gemäß der Brandenburgischen Technische-Anlagen-Prüfverordnung (BbgTAPrüfV) durch einen anerkannten Sachverständigen vorzunehmen.
    Der Betreiber hat der BSD des Landkreises Prignitz mindestens 3 Kontaktpersonen zu nennen, die in die BMA eingewiesen sind und im Bedarfsfall sofort verständigt werden können. Die Namen dieser Personen und deren Rufnummern sind ständig zu aktualisieren und der Einsatzleitstelle des Landkreises Prignitz unaufgefordert mitzuteilen.
    Bauliche Änderungen sowie Nutzungsänderungen von Räumen oder Gebäudeteilen und betriebliche Änderungen (Besitzerwechsel, Firmierung u. a.) müssen der Brandschutzdienststelle schriftlich mitgeteilt werden.
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  11. Aufschaltung, Wartung und Instandhaltung
    Vor Aufschaltung der BMA auf die Empfangszentrale für Brandmeldungen des Landkreises Prignitz erfolgt eine Abnahme durch die Brandschutzdienststelle des Landkreises. Hierzu müssen der Antragsteller/Betreiber, der Errichter und ein Vertreter des Konzessionärs anwesend sein.
    Die Abnahme durch die BSD des Landkreises erstreckt sich auf die in diesen Anschlussbedingungen aufgeführten besonderen Forderungen. Sie erfolgt stichprobenartig und ist keine Bestätigung der fachgerechten Installation der BMA.
    Bei Aufschaltung der BMA müssen nachfolgend aufgeführte Unterlagen und Gegenstände vorhanden sein (s. auch Punkt 4.) und soweit erforderlich übergeben werden:
   
 • Inbetriebsetzungsprotokoll (DIN 14 675) und Abnahmeprotokoll nach DIN VDE 0833 Teil 1
 • Mängelfreier Prüfbericht eines anerkannten Sachverständigen
 • Bescheinigung über die fachgerechte Installation der BMA (lt. Anhang)
 • Nachweis der Störungsweitermeldung
 • 3 Satz Feuerwehrpläne nach DIN 14 095
 • Schlüssel für nichtautomatische Melder
 • Ersatzglasscheiben Druckknopfmelder
 • Objektschlüssel (zur Deponierung im FSK)
    Sind nicht alle o. g. Bedingungen erfüllt, erfolgt keine Aufschaltung!
    Um den ordnungsgemäßen Betrieb der Brandmeldeanlage zu gewährleisten, sind Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten notwendig. Diese Arbeiten sind durch eine für das jeweilige System anerkannte Fachfirma auszuführen. Sie schließt mit dem Betreiber der BMA einen entsprechenden Wartungsvertrag ab.
    Sofern im Rahmen der Wartung oder bei anderen Tätigkeiten Brandmeldezentralen, einzelne Meldergruppen bzw. einzelne Brandmelder abgeschaltet werden, hat der Betreiber der BMA sicherzustellen, dass die betroffenen Bereiche auf andere Art und Weise überwacht werden (z. B. spezielles Aufsichtspersonal).
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  12. Zusätzliche Hinweise und Bedingungen
    Bei einer BMA mit automatischen Brandmeldern können zur Vermeidung von Fehlalarmen bestimmte technische Maßnahmen ergriffen werden, die zuvor mit der BSD abzustimmen sind.
    Wird durch die BMA häufig ein Fehlalarm ausgelöst, so kann die BSD des Landkreises Prignitz den Hauptmelder (ÜE) oder einzelne Brandmelder auf Kosten des Betreibers bzw. Eigentümers vorübergehend abschalten lassen. Die Anlage wird erst dann wieder an die Empfangszentrale für Brandmeldungen des Landkreises angeschlossen, wenn der Betreiber die Ursachen für die Fehlalarme nachweislich (Schriftform) beseitigt hat.
    Die BSD haftet nicht für eventuell entstehende Nachteile und Kosten, die sich aus solch einer Trennung der Aufschaltung ergeben.
    Die durch die Fehlalarmierungen der örtlichen Feuerwehr entstehenden Kosten können gemäß den jeweiligen Gebührensatzungen zurückgefordert werden.
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  13. Schlussbestimmungen
    Die vorliegenden Anschlussbedingungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Brandschutzmerkblatt Nr. 03/12/94 außer Kraft.
    Die Anschlussbedingungen werden regelmäßig durch die BSD des Landkreises Prignitz aktualisiert. Die jeweils im Internet unter www.landkreis-prignitz.de veröffentlichte Version ist verbindlich.
   
 
  Anlage: Vordruck der Bescheinigung zur Vorlage bei der Brandschutzdienststelle   (pdf-Dokument, 8 KB)
  Anlage: Vordruck Antrag zur Aufschaltung auf Empfangszentrale   (pdf-Dokument, 6 KB)
   
 
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