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  Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Prignitz
 
 
  Der Kreistag des Landkreises Prignitz hat auf der Grundlage der §§ 131 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 15 des KommRRefAnpG vom 23.09.2008 (GVBl. I S. 202) in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2009 folgende Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für den Landkreis Prignitz beschlossen:
   
 
  Artikel I Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Prignitz
    Die Hauptsatzung des Landkreises Prignitz vom 17. März 2009 wird wie folgt geändert:
    § 6 wird wie folgt geändert:
    Im Absatz 4 wird im Satz 2, 4. Teilsatz das Wort "nicht" vor das Wort "gleichzeitig" eingefügt.
     
  Artikel II Inkrafttreten
    Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. *
 
 
 
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