 |
|
| |
Konzept für die Umgestaltung von Jugendarbeit,
Jugendsozialarbeit, Erzieherischem Kinder- und Jugendschutz, Jugendverbandsarbeit
im Landkreis Prignitz ab 2006
(in fortgeschriebener Form ab 1. April 2010) |
| |
 |
| |
 |
| |
Inhalt: |
| |
1. |
Ausgangssituation |
| |
2. |
Veränderung der Rahmenbedingungen |
| |
2.1 |
Demografische Entwicklung |
| |
2.2 |
Schulentwicklungsplanung |
| |
2.3 |
Qualitätsentwicklung - Qualitätssicherung
in den Sozialräumen |
| |
2.4 |
Veränderungen in der Förderung
der Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit durch das Land |
| |
3. |
Handlungsbedarf |
| |
4. |
Das neue Konzept |
| |
4.1 |
Zielgruppe |
| |
4.2 |
Charakterisierung
der Sozialräume mit Schlussfolgerungen für die Arbeit der Teams
|
| |
4.3 |
Strukturelle Arbeitsteilung zwischen
dem Landkreis Prignitz und den Städten und Gemeinden |
| |
4.4 |
Arbeitsinhalte der drei Sozialraumteams |
| |
4.5 |
Koordination der Jugendverbandsarbeit
|
| |
4.6 |
Finanzierung |
| |
5. |
Qualität der Arbeit und Steuerung |
| |
|
|
| |
Anlagen |
1a.
Definition der Handlungsfelder für die Jugendarbeit im Landkreis Prignitz |
| |
|
1b.
Dokumentation: Auftragsklarheit für den Kreisjugendring Prignitz |
| |
|
2.
Finanzierung |
| |
|
|
| |
 |
| |
Konzept für
die Umgestaltung von Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischem Kinder-
und Jugendschutz, Jugendverbandsarbeit im Landkreis Prignitz ab 2006
(in fortgeschriebener Form ab 1. April 2010 )
- Stand: 09.12.2009 - |
| |
|
| |
| Erarbeitung: |
Planungsgruppe des Landkreises Prignitz unter Beteiligung
von Vertretern der freien Jugendhilfe und des Schulamtes
- moderiert durch KORUS- Beratung - von 11/2003 bis 02/2005 |
| Fortschreibung: |
Erarbeitung im o. g. Gremium im Zeitraum von 04/2009
bis 09/2009 |
| Beteiligung: |
610er Stelleninhaber, Kommunen, Träger der freien
Jugendhilfe |
| Beschluss: |
- im Jugendhilfeausschuss am 20. Juni 2005,
- im Kreistag am 1. September 2005
- im Jugendhilfeausschuss am 25. Januar 2010
- im Kreistag am 11. März 2010 |
| Umsetzung: |
- ab 01. Januar 2006
- in fortgeschriebener Form ab 01.04. 2010 |
|
| |
|
| |
 |
| |
1. |
Ausgangssituation |
| |
|
Gegenwärtig erfolgt die Arbeit
differenziert nach den Bereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit,
Jugendschutz, Jugendverbandsarbeit - JJJJ .
Durch die Personalkostenförderung im sogenannten 610er - Stellenprogramm
des Landes Brandenburg werden im Landkreis Prignitz 25 Fachkräfte in
der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit gefördert. Um eine angemessene
Grundausstattung mit sozialpädagogischem Fachpersonal in diesen Bereichen
zu sichern, haben der Landkreis Prignitz und die Kommunen die Anteilsfinanzierung
gemäß der Richtlinie des MBJS übernommen. Zusätzlich
wurden bis Ende 2004 arbeitsamtsgeförderte kontingentierte Maßnahmen
(Strukturanpassungsmaßnahmen - SAM) durch den Landkreis bzw. die Kommunen
anteilig finanziert. Damit konnten bisher folgende Bereiche
der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit mit sozialpädagogischen Fachkräften
abgesichert werden: |
| |
|
| 1. |
Amtsjugendsozialarbeiter/innen
sind in allen Ämtern des Landkreises, außer im Amt Gumtow,
als Ansprechpartner/in, Interessenvertreter/in, Berater/in und Unterstützer/in
für junge Menschen tätig. Sie arbeiten in und mit qualitativ
entwickelten Handlungsfeldern* und - zielen bei öffentlichen
und freien Trägern des Landkreises. |
| 2. |
Mobile Kinder und Jugendarbeit (Spielmobil)
wird durch eine sozialpäda- gogische Fachkraft in Trägerschaft
durch den Kreisjugendring kreisweit angeboten. |
| 3. |
Die Sozialarbeit an Schulen
wurde an Schulstandorten mit regionalen Besonderheiten mit den erforderlichen
Fachkräften realisiert. In einem fachpolitischen Prozess fand
eine Qualitätsentwicklung/-sicherung in diesem Arbeitsfeld statt. |
| 4. |
Streetwork als eine besondere
Form der mobilen Jugendarbeit in dem sozialen Brennpunkt der Stadt
Wittenberge hat sich wegen veränderter Schwerpunktsetzung im
Jahre 2002 umgestaltet. Eine Fachkraft arbeitet als Streetworkerin
(aufsuchende Jugendarbeit von Randgruppen) und eine Fachkraft ist
für die mobile Jugendarbeit und Integration von jungen Zuwanderern/innen
eingesetzt. |
| 5. |
Jugendverbandsarbeit wird
mit dem Ziel kreisweiter Vernetzung der Angebote der Träger der
freien Jugendhilfe durch eine Koordinatorenstelle beim KJR e. V. realisiert. |
| 6. |
Der präventive erzieherische
Kinder- und Jugendschutz wird im Auftrag des Landkreises Prignitz
von der Suchthilfe Prignitz e. V. mit zwei sozialpädagogischen
Fachkräften durchgeführt. |
| 7. |
Die integrative und mobile Freizeitarbeit
mit behinderten Kindern und Jugendlichenim Landkreis Prignitz
wird mit einer sozialpädagogischen Fachkraft der Lebenshilfe
Prignitz e. V. realisiert. |
| 8. |
Jugendberufshilfemaßnahmenals
Angebot für besonders benachteiligte Jugendliche werden mit einer
Jugendsozialarbeiterin gefördert. |
|
| |
|
In den Jugendfreizeiteinrichtungen der Städte
des Landkreises sind gegenwärtig elf festangestellte Fachkräfte
tätig. Durch einige Ämter werden Unterstützungskräfte
zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen finanziert.
Im Jugendamt sind zwei Sozialarbeiterinnen für den Bereich JJJJ verantwortlich.
Zu
den Arbeitsaufgaben gehören insbesondere die Beratung zur Umsetzung
von Maßnahmen im Bereich JJJJ, Vernetzung, Moderation, Qualifizierung
von freien Trägern der Jugendhilfe und der Stadt- bzw. Amtsjugendsozialarbeiter/innen.
Die sozialpädagogischen Fachkräfte vor Ort sind für die Jugendamtsmitarbeiter/innen
wichtige Partner/innen. Sie stellen besonders im ländlichen Raum ein
entscheidendes Bindeglied zu den einzelnen Jugendgruppen dar.
Zur Qualitätssicherung in der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit wurde
ein neues qualitatives Berichtswesen aufgebaut und umgesetzt.
Die finanziellen Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit werden
in den jeweiligen Haushaltsplanungen des Landkreises dargestellt. Auf der
Grundlage der Förderrichtlinie und der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel des Landkreises werden die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit
auf Einzelantrag finanziert.
Seit dem 01.01. 2006 setzen die Sozialraumteams (BBL; JNWB; SOS) und der
Kreisjugendring Prignitz e. V. das JJJJ- Konzept um. |
| |
|
*vergl. "Definition der Handlungsfelder
im LK Prignitz" ,' Anlage
1a |
| |
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] |
| |
 |
| |
2. |
Veränderung der
Rahmenbedingungen |
| |
2.1 |
Demografische Entwicklung |
| |
|
Auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose
mit Stand Februar 2004 wird sich die Bevölkerungsgruppe der
10- bis 19-Jährigen in den nächsten Jahren wie folgt entwickeln: |
| |
|
|
Jahr
|
10- bis 19-Jährige
|
Differenz zum Vorjahr
|
|
2004
|
8.880
|
----
|
|
2005
|
7.930
|
-950
|
|
2006
|
7.000
|
-930
|
|
2007
|
6.220
|
-780
|
|
2008
|
5.570
|
-650
|
|
2009
|
5.090
|
-480
|
|
|
| |
|
Quelle: Bevölkerungsprognose
des Landesbetriebes für Datenverarbeitung und Statistik und Landesumweltamt
des Landes Brandenburg |
| |
|
|
| |
|
Die Bevölkerungsgruppe der
10- bis 19-Jährigen ist von Jahr zu Jahr rückläufig.
Sie dient als Orientierungsgröße zur Ermittlung
der Versorgungsentwicklung mit Angeboten für die Jugendarbeit,
Jugendsozialarbeit, den Kinder- und Jugendschutz und die Jugendverbandsarbeit
für die Zielgruppe der 10- bis 21-Jährigen. |
| |
|
|
| |
|
Auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose
mit Stand April 2008 wird sich die Bevölkerungsgruppe der 10-
bis 20-Jährigen in den nächsten Jahren wie folgt entwickeln: |
| |
|
|
Jahr
|
10 bis 15 Jahre
|
Differenz zum Vorjahr
|
15 bis 20 Jahre
|
Differenz zum Vorjahr
|
10 bis 20 Jahre
|
Differenz zum Vorjahr
|
|
2009
|
2.810
|
100
|
3.370
|
-690
|
6.180
|
- 590
|
|
2010
|
2.890
|
80
|
2.770
|
-600
|
5.660
|
- 520
|
|
2011
|
2.930
|
40
|
2.660
|
- 110
|
5.590
|
- 70
|
|
2012
|
2.890
|
40
|
2.640
|
- 100
|
5.530
|
- 60
|
|
2013
|
2.890
|
0
|
2.740
|
80
|
5.610
|
80
|
|
2014
|
2.870
|
- 20
|
2.830
|
110
|
5.700
|
90
|
|
2015
|
2.810
|
- 60
|
2.920
|
90
|
5.730
|
30
|
|
| |
|
Quelle: Bevölkerungsprognose
des Amtes für Statistik Berlin Brandenburg 2008
In der aktuellen Bevölkerungsprognose sind die Altersgruppen von 10-
19 auf 10- 15 und 15- 20 verändert
worden und daher nicht direkt vergleichbar. |
| |
|
|
| |
|
Die Bevölkerungsgruppe der 10-
bis 20-Jährigen ist in 2009 und 2010 noch stark rückläufig,
in den Folgejahren schwankt sie relativ gering.
Die Bevölkerungsentwicklung dient als Orientierungsgröße
zur Ermittlung der Versorgungsentwicklung mit Angeboten für die Jugendarbeit,
Jugendsozialarbeit, den Kinder- und Jugendschutz und die Jugendverbandsarbeit
für die Zielgruppe der 10- bis 21-Jährigen. |
| |
|
|
| |
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] |
| |
 |
| |
2.2 |
Schulentwicklungsplanung |
| |
|
Die rückläufigen Schülerzahlen
sind nicht ausreichend, um die gegenwärtigen Schulstandorte im Sek
I - Bereich zu erhalten. Weiterführende Schulen wird es in ein paar
Jahren voraussichtlich nur noch in den Städten Pritzwalk, Perleberg
und Wittenberge geben. |
| |
|
Detaillierte Aussagen sind dem Schulentwicklungsplan
2002-2007 inkl. seiner Fortschreibungen (Kreistagsbeschluss vom 17.02.2005)
zu entnehmen. |
| |
|
In Anlehnung an die Konzentration der Schulstandorte
gemäß vorliegender Schulentwicklungsplanung wird sich die Arbeit
im Bereich JJJJ entsprechend verändert gestalten. |
| |
|
|
| |
|
Detaillierte Aussagen sind dem Schulentwicklungsplan
2007-2012 (Kreistagsbeschluss vom 15.02. 2007 und mit Bescheid vom 19.10.
2007 durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport genehmigt)
zu entnehmen. |
| |
|
|
| |
|
Unter Pkt. 6.3. der Schulentwicklungsplanung
werden Aussagen zur Schullandschaft der Sek I- Schulen getroffen. In Trägerschaft
des Landkreises befinden sich, wie in der vorangegangenen Planung erwartet,
nur noch in den Städten Perleberg, Pritzwalk und Wittenberge Sek I-
Schulen. Eine Ausnahme bildet die in kommunaler Trägerschaft befindliche
Oberschule mit Grundschulteil in Glöwen. Mittel- bis langfristig wird
diese Verteilung als konstant angenommen. |
| |
|
|
| |
|
In Anlehnung an die Konzentration der Schulstandorte
gem. vorliegender Schulentwicklungsplanung gestaltet sich die Arbeit im
Bereich JJJJ entsprechend. |
| |
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] |
| |
 |
| |
2.3 |
Qualitätsentwicklung - Qualitätssicherung
in den Sozialräumen |
| |
|
Aufgrund der in der Praxis gesammelten Erfahrungen
der " Einzelkämpfer" in der Trägerschaft von 4 Kommunen
und 10 freien Trägern der Jugendhilfe werden folgende Vorteile in der
Bildung von Teams gesehen: |
| |
|
| - |
die speziellen Fähigkeiten der Fachkräfte
ergänzen sich einander im Team |
| - |
komplexe Aufgaben sind im Team lösbar |
| - |
hoher Grad der Selbststeuerung |
| - |
durch Angebotsvielfalt zufriedenere Zielgruppe |
| - |
Qualitätssteigerung erhöht die Kooperations-
und Kommunikationsfähigkeit sowie die Kommunikationsbereitschaft
der Fachkräfte |
|
| |
|
Die Teams sollen sozialraumbezogen jeweils in
Trägerschaft eines Trägers der freien Jugendhilfe arbeiten. |
| |
|
An die Träger von Sozialraumteams werden
folgende Anforderungen gestellt: |
| |
|
| - |
Entwicklung von Teamfähigkeit |
| - |
Kooperation mit anderen Trägern der Jugendhilfe,
Schulen, Institutionen u. a. |
| - |
Ressourcennutzung |
| - |
Vernetzung von Angeboten |
| - |
Fachlichkeit |
| - |
Leitungskompetenz |
| - |
Auftragsklarheit bezüglich der Handlungsfelder |
| - |
Flexibilität |
| - |
Qualitätsentwicklung |
|
| |
|
(nähere Erläuterungen zu Sozialräumen
und Sozialraumteams erfolgen im Punkt 4.2) |
| |
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] |
| |
 |
| |
2.4 |
Veränderungen in der Förderung
der Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit durch das Land |
| |
|
Mit dem Beschluss der Landesregierung über
den Haushaltsentwurf 2005/2006 gab es deutliche Veränderungen in der
Personalkostenförderung ab 2006. Diese zeichnen sich gegenwärtig
wie folgt ab: |
| |
|
| 1. |
25 % der Personalkostenförderung vom Land werden
inhaltlich gebunden an den Einsatz im Bereich der "Kooperation
von Schule und Jugendhilfe/Sozialarbeit an Schulen". |
| 2. |
Es erfolgt ein Wechsel von der Festbetragsfinanzierung
zur Anteilsfinanzierung. Die Landesförderung wird auf einen Anteil
von 25 % der durchschnittlichen Kosten aller Personalstellen im Landkreis
bei gleichzeitiger Benennung einer Mindestzahl an zu fördernden
Stellen festgeschrieben. |
| 3. |
Die geförderten Personalstellen müssen nicht
mehr als Vollzeitstellen vorhanden sein, um eine größere
Flexibilität für den bedarfsgerechten Personaleinsatz zu
erreichen. |
|
| |
|
Das bedeutet: |
| |
|
Das Land hat eine schrittweise Absenkung der
Personalkostenförderung entsprechend des Bevölkerungsrückganges
bis 2009 vorgenommen. Der Landkreis erhält seit 2006 eine verminderte
Fördersumme. |
| |
|
Durch die Haushaltslage im Land Brandenburg
ist bereits im Jahr 2005 die bisherige Förderung von Sachkosten (dezentrale
Förderung für außerschulische Jugendbildungs- und internationale
Jugendbegegnungsmaßnahmen) an die Landkreise eingestellt worden. |
| |
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] |
| |
 |
| |
3. |
Handlungsbedarf |
| |
|
Die unter Punkt 2 genannten
veränderten Rahmenbedingungen machen eine konzeptionelle Neuorientierung
mit folgender Z I E L S T E L L U N G notwendig: |
| |
|
Anpassung des quantitativen und
Erhalt des qualitativen Versorgungsniveaus entsprechend der veränderten
Rahmenbedingungen durch Bündelung der Ressourcen und Verstärkung
der Kooperation von Trägern der Jugendhilfe mit den Kommunen und den
Schulen, sowie der Vernetzung von Angeboten. |
| |
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] |
| |
 |
| |
4. |
Das neue Konzept |
| |
4.1 |
Zielgruppe |
| |
|
Kinder und Jugendliche sind individuelle Persönlichkeiten, die in ihrer
Ganzheitlichkeit zu sehen sind. Die individuellen Lebenszusammenhänge
und das jeweilige Alter gestalten die Wertvorstellungen, Neigungen, Interessen,
Einstellungen und Normen der Kinder und Jugendlichen. Diese Persönlichkeitseigenschaften
charakterisieren Kinder und Jugendliche als in unterschiedlichem Maße
familien- und leistungsorientiert, die ebenso zielstrebig wie spontan und
flexibel Verantwortung für ihre Entwicklung tragen wollen.
Kinder und Jugendliche sind risikobereit und erfahren bei ihren Erprobungen
persönliche Grenzen, die sie zu Fragen nach Sinn, Bedeutung und Hintergründen
anregen. |
| |
|
Angebote im Rahmen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
sollen insbesondere für folgende Zielgruppe gemacht werden: |
| |
|
|
| |
|
Für Angebote nach § 11 SGB VIII
(Jugendarbeit) |
| |
|
Zielgruppe sind alle Jugendlichen, insbesondere
aber die, die |
| |
|
| - |
Erfahrungsräume suchen, |
| - |
sich in Gruppen ausprobieren möchten, |
| - |
erwachsene Ansprechpartner suchen, |
| - |
das Bedürfnis zur Mitgestaltung, Engagement und
sozialem Lernen haben. |
|
| |
|
Angebote sollen vor allem für Jugendliche
zwischen 10 und 16 Jahren entwickelt und realisiert werden. |
| |
|
|
| |
|
Für Angebote nach § 12 SGB VIII
(Jugendverbandsarbeit) |
| |
|
Verbände und Initiativen |
| |
|
|
| |
|
Für Angebote nach § 13 SGB VIII
(Jugendsozialarbeit) |
| |
|
Zielgruppe sind alle Jugendlichen von 14 bis
21 Jahren, die |
| |
|
| - |
individuelle Beeinträchtigungen haben, |
| - |
sozial benachteiligt sind. |
|
| |
|
|
| |
|
Für Angebote nach § 14 SGB VIII
(Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) |
| |
|
Zielgruppe sind alle Jugendlichen im Alter von
10 bis 16 Jahren, insbesondere die, die freiwillig und selbstbestimmt |
| |
|
| - |
Erfahrungsräume suchen, |
| - |
sich in Gruppen ausprobieren möchten, |
| - |
erwachsene Ansprechpartner für ihren Lebensentwurf
brauchen und |
| - |
das Bedürfnis zur Mitgestaltung, Engagement und
sozialem Lernen haben. |
|
| |
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] |
| |
 |
| |
4.2 |
Charakterisierung der Sozialräume
mit Schlussfolgerungen für die Arbeit der Teams |
| |
|
Durch die Zusammenfassung von territorial benachbarten
Verwaltungsbezirken (Städte, Ämter und Gemeinden) sollen 3 vergleichbare
Sozialräume entstehen, die anhand von Kriterien wie folgt charakterisiert
werden: |
| |
|
|
| |
|
Sozialraum A (Stadt Pritzwalk, Amt Meyenburg,
Amt Putlitz/Berge, Gemeinde Groß Pankow) |
| |
|
35,1 % der gesamten Zielgruppe der 10- bis 21-Jährigen
im Landkreis Prignitz leben im Sozialraum A. |
| |
|
14,7 % der Bevölkerung im Sozialraum A
umfasst die Zielgruppe der 10 - bis 21-Jährigen. |
| |
|
Der Wanderungsverlust beträgt 276 Einwohner
(0,6 % der Bevölkerung). |
| |
|
Im Durchschnitt gab es in 2004 1.263 arbeitslose
junge Menschen unter 25 Jahren (4,2 % der Bevölkerung). Damit ist hier
die höchste Arbeitslosigkeit bei jungen Menschen zu verzeichnen im
Vergleich zu den Sozialräumen B und C. |
| |
|
Im Durchschnitt gab es in 2004 601 Sozialhilfeempfänger
(2,0 % der Bevölkerung), davon ..... unter 18 Jahren (Anzahl
ist noch nicht bekannt). |
| |
|
In 123 Fällen wurde in 2004 im Sozialraum
A Hilfe zur Erziehung geleistet (0,41 % der Bevölkerung). |
| |
|
In 183 Fällen wurde in 2004 im Sozialraum
A die Jugendgerichtshilfe tätig (0,62 % der Bevölkerung). |
| |
|
|
| |
|
Sozialraum B (Stadt Perleberg,Gemeinde
Karstädt, Gemeinde Plattenburg, Gemeinde Gumtow) |
| |
|
33,4 % der gesamten Zielgruppe der 10- bis 21-Jährigen
im Landkreis Prignitz leben im Sozialraum B. |
| |
|
14,4 % der Bevölkerung im Sozialraum B
umfasst die Zielgruppe der 10- bis 21-Jährigen. |
| |
|
Der Wanderungsverlust ist mit 355 Einwohnern
(1,2 % der Bevölkerung) der höchste im Vergleich zu den Sozialräumen
A und C. Hier ist neben der Stadt Perleberg insbesondere der Bereich Karstädt
stark betroffen. |
| |
|
Im Durchschnitt gab es in 2004 1.112 arbeitslose
junge Menschen unter 25 Jahren (3,9 % der Bevölkerung). |
| |
|
Im Durchschnitt gab es in 2004 905 Sozialhilfeempfänger
( 3,1 % der Bevölkerung), davon ...... unter 18 Jahren (Anzahl
ist noch nicht bekannt). |
| |
|
In 162 Fällen wurde in 2004 Hilfe zur Erziehung
geleistet (0,56 % der Bevölkerung).
Damit weist der Sozialraum B im Vergleich zu den Sozialräumen A und
C die höchste Anzahl Hilfen zur Erziehung aus - und hier hauptsächlich
in der Stadt Perleberg und im Bereich Karstädt. |
| |
|
In 182 Fällen wurde im Sozialraum B die
Jugendgerichtshilfe tätig (0,63 % der Bevölkerung). |
| |
|
|
| |
|
Sozialraum C (Stadt Wittenberge, Amt Lenzen-Elbatalaue,
Amt Bad Wilsnack/Weisen) |
| |
|
31,5 % der gesamten Zielgruppe der 10- bis 21-Jährigen
im Landkreis Prignitz leben im Sozialraum C. |
| |
|
12,1 % der Bevölkerung im Sozialraum C
umfasst die Zielgruppe der 10- bis 21-Jährigen. |
| |
|
Der Wanderungsverlust beträgt 249 Einwohner
(0,76 % der Bevölkerung). In der Stadt Wittenberge ist die höchste
Abwanderung im ganzen Landkreis zu verzeichnen (283 Einwohner im Saldo).
Die Verwaltungsbezirke Lenzen und Bad Wilsnack haben als Ausnahme im Landkreis
einen Wanderungsgewinn zu verzeichnen. |
| |
|
Im Durchschnitt gab es in 2004 1.173 arbeitslose
junge Menschen unter 25 Jahren (3,6 % der Bevölkerung). |
| |
|
Im Durchschnitt gab es in 2004 869 Sozialhilfeempfänger
( 2,7 % der Bevölkerung), davon ..... unter 18 Jahren (Anzahl
ist noch nicht bekannt). |
| |
|
In 153 Fällen wurde in 2004 Hilfe zur Erziehung
geleistet (0,48 % der Bevölkerung). |
| |
|
In 246 Fällen wurde im Sozialraum C die
Jugendgerichtshilfe tätig (0,78 % der Bevölkerung). |
| |
|
Im Vergleich zu den Sozialräumen A und
B weist der Sozialraum C die höchste Delikthäufigkeit bei Jugendlichen
und Heranwachsenden (bis 21 Jahre) aus - und hier insbesondere im Amt Bad
Wilsnack mit 0,73 % der Bevölkerung. |
| |
|
|
| |
|
Eine Aktualisierung der Sozialraumanalyse
erfolgte im Dezember 2008 mit nachfolgendem Ergebnis: |
| |
|
Sozialraum A
(Stadt Pritzwalk, Amt Meyenburg, Amt Putlitz/Berge, Gemeinde Groß
Pankow) |
| |
|
35,75 % aller 10 bis
21-jährigen jungen Menschen im Landkreis Prignitz leben im Sozialraum
A. Hier lebten im Jahr 2008; 2.799 Kinder und Jugendliche. Damit leben hier
im Vergleich zu den Sozialräumen B und C die meisten 10 bis 21-Jährigen.
|
| |
|
10,01 % der gesamten
Bevölkerung im Sozialraum A sind im Alter von 10 - 21 Jahren. |
| |
|
Der Wanderungsverlust beträgt 313
Einwohner* (1,12 % der Bevölkerung im Sozialraum A). |
| |
|
Im Durchschnitt gab es in 2008 167
arbeitslose junge Menschen unter 25 Jahren (0,60 % der Bevölkerung
im Sozialraum A). |
| |
|
Im Jahr 2008 (Stand 31.12.2008)
gab es 3.958 Empfänger von Sozialleistungen
in Form von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II. Dies sind 14,15 % der
Bevölkerung im Sozialraum A. |
| |
|
2008 wurde im Sozialraum A in 58
Fällen Hilfe zur Erziehung geleistet (0,21 % der Bevölkerung im
Sozialraum A). |
| |
|
In 148 Fällen
wurde im gleichen Jahr die Jugendgerichtshilfe tätig (0,53 % der Bevölkerung
im Sozialraum A). |
| |
|
|
| |
|
Sozialraum B
(Stadt Perleberg,Gemeinde Karstädt, Gemeinde Plattenburg, Gemeinde
Gumtow) |
| |
|
32,43 % der gesamten
Zielgruppe der 10- bis 21-Jährigen des Landkreis Prignitz leben im
Sozialraum B. Die Zahl der 10- bis 21-Jährigen beläuft sich hier
in 2008 auf 2.539 Kinder und Jugendliche, dies macht 9,54
% der gesamten Bevölkerung im Sozialraum B aus. |
| |
|
Der Wanderungsverlust beträgt 481
Einwohner* (1,81 % der Bevölkerung im Sozialraum B). Damit ist der
Wanderungsverlust im Vergleich zu den Sozialräumen A und C am höchsten.
Dabei ist der höchste Wanderungsverlust in der Stadt Perleberg zu verzeichnen.
Hier wanderten 2008; 310 Einwohnern ab. |
| |
|
Im Durchschnitt gab es in 2008 211
arbeitslose junge Menschen unter 25 Jahren (0,79 % der Bevölkerung
im Sozialraum B). |
| |
|
In 2008 (Stand 31.12.2008)
gab es 3.863 Empfänger von Sozialleistungen
in Form von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II (14,52 % der Bevölkerung
im Sozialraum B). |
| |
|
|
| |
|
Sozialraum C (Stadt
Wittenberge, Amt Lenzen-Elbatalaue, Amt Bad Wilsnack/Weisen) |
| |
|
31,82 % der gesamten
Zielgruppe der 10- bis 21-jährigen im Landkreis Prignitz leben im Sozialraum
C. Die Anzahl der 10- bis 21-Jährigen beläuft sich in 2008 auf
2.491 Personen. |
| |
|
8,35 % der Bevölkerung
im Sozialraum C sind im Alter von 10 - 21 Jahren. |
| |
|
Der Wanderungsverlust beträgt im Sozialraum
C 163 Einwohner* (0,55 % der Bevölkerung
im Sozialraum C). Damit haben wir in diesem Sozialraum den geringsten Wanderungsverlust.
Offensichtlich lebt es sich trotz aller sozialer Belastung gut in diesem
Sozialraum. Möglich ist allerdings auch, dass hier weniger Menschen
die Chance für einen Neuanfang in einer arbeitangebotsreicheren Gegend
haben oder nutzen. |
| |
|
Im Durchschnitt gab es in 2008 245
arbeitslose junge Menschen unter 25 Jahren (0,82 % der Bevölkerung
im Sozialraum C). Damit ist hier die höchste Arbeitslosigkeit bei jungen
Menschen zu verzeichnen, im Vergleich zu den Sozialräumen A und B. |
| |
|
In 2008 (Stand 31.12.2008)
gab es 4.317 Empfänger von Sozialleistungen
in Form von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II (14,47 % der Bevölkerung
im Sozialraum C). |
| |
|
In 110 Fällen
wurde in 2008 im Sozialraum C Hilfe zur Erziehung geleistet (0,37 % der
Bevölkerung im Sozialraum C). |
| |
|
In 241 Fällen
wurde in 2008 im Sozialraum C die Jugendgerichtshilfe tätig (0,81 %
der Bevölkerung im Sozialraum C). |
| |
|
|
| |
|
* Daten mit Stand 31.12.2007 |
| |
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Schlussfolgerung |
| |
|
Aus der Analyse der drei Sozialräume anhand
der o.g. Sozialraumkriterien sind keine gravierenden Unterschiede in den
sozialen Belastungen festzustellen. |
| |
|
Aus diesen Gründen soll die Versorgung
der Kinder und Jugendlichen mit Angeboten von Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit,
Kinder- und Jugendschutz sowie Jugendverbandsarbeit von drei gleich großen
Teams von sozialpädagogischen Fachkräften gewährleistet werden,
die sich für je einen Sozialraum verantwortlich zeichnen. |
| |
|
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| |
|
Die Angebote nach diesem Konzept richten sich
an alle Kinder und Jugendlichen und bedürfen daraus schlussfolgernd
keiner Veränderung. |
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Die erforderliche Größe der Teams
wird wie folgt ermittelt: |
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IST-Stand |
| |
|
| Jahr |
Bevölkerungsgruppe* 10 - 19 Jahre |
Anzahl der sozialpädagogischen Fachkräfte |
| 2005 |
7.930 |
25 |
|
|
| |
|
*Da die Bevölkerungsprognose
nur eine Gruppe der 10- bis 19-Jährigen ausweist, werden die Berechnungen
auf dieser Grundlage durchgeführt (tatsächliche Zielgruppengröße
umfasst die 10- bis 21-Jährigen). |
| |
|
|
| |
|
Die Versorgungsquote beträgt gegenwärtig
1 Fachkraft : 317 Kinder/Jugendliche. |
| |
|
Unberücksichtigt hierbei sind die fest
angestellten Mitarbeiter bei den Kommunen, deren Einsatz im Kinder- und
Jugendbereich in Eigenverantwortung der Kommunen liegt. |
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|
Versorgungsentwicklung |
| |
|
Bei Beibehaltung der Versorgungsquote ergibt
sich folgende Entwicklung in den nächsten Jahren: |
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|
Jahr
|
Bevölkerungsgruppe
10 bis 19 Jahre
|
sozialpädagogische Fachkräfte
gesamt
|
Fachkräfte pro Team
bei 40 Std./wöchentl.
|
Fachkräftepro Team
mindestens
|
wöchentliche Stunden pro Gesamtteam
|
|
2006
|
7.000
|
22,1
|
7,4
|
8
|
295
|
|
2007
|
6.220
|
19,6
|
6,5
|
7
|
260
|
|
2008
|
5.570
|
17,6
|
5,9
|
6
|
236
|
|
2009
|
5.090
|
16,1
|
5,4
|
6
|
216
|
|
|
| |
|
|
| |
|
Der Bedarf an sozialpädagogischen Fachkräften
ist bezogen auf die sich sehr verringernde Zielgruppe rückläufig. |
| |
|
|
| |
|
Entgegen dieser Annahme lassen sich anhand der
Zahlen ab 2010 andere Rückschlüsse ziehen. Die Zielgruppe bleibt
fast konstant und entwickelt sich zum Jahr 2015 mit positiver Tendenz. |
| |
|
|
Jahr
|
Bevölkerungsgruppe
10 bis 20 Jahre
|
sozialpädagogische Fachkräfte
gesamt
|
Erhöhung gemäß Konzeptüberarbei-tung
(3 Teams x 0,5 VZE)
|
Fachkräfte pro Team
bei 40 Std./wöchentl.
|
Fachkräftepro Team
mindestens
|
wöchentliche Stunden pro Gesamtteam
|
|
2010
|
5.660
|
17,9
|
+ 1,5
|
6,5
|
7
|
260
|
|
2011
|
5.590
|
17,6
|
+ 1,5
|
6,4
|
7
|
256
|
|
2012
|
5.530
|
17,4
|
+ 1,5
|
6,3
|
7
|
252
|
|
2013
|
5.610
|
17,7
|
+ 1,5
|
6,4
|
7
|
256
|
|
2014
|
5.700
|
18
|
+ 1,5
|
6,5
|
7
|
260
|
|
2015
|
5.730
|
18,1
|
+ 1,5
|
6,5
|
7
|
260
|
|
| |
|
|
| |
|
Eine Mindestzahl von 7 Fachkräften pro
Sozialraumteam soll ab 2010 beibehalten werden, um die breit gefächerten
Aufgabenbereiche |
| |
|
| - |
Jugendarbeit |
| - |
Jugendsozialarbeit |
| - |
Kinder- und Jugendschutz |
|
| |
|
in der erforderlichen Qualität (gem. Qualitätsstandards)
leisten und die veränderten sozialen Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen
berücksichtigen zu können. |
| |
|
Die wöchentliche Arbeitszeit der Fachkräfte
muss mindestens 32 Stunden betragen, wobei die wöchentliche Gesamtstundenzahl
pro Team (gem. Tabelle) erreicht werden muss. |
| |
|
Zusätzlich ist eine sozialpädagogische
Fachkraft für die kreisweite Wahrnehmung des Aufgabenbereiches Jugendverbandsarbeit
notwendig.
Die Neuorientierung zur aufsuchenden Sozialarbeit ist verbunden mit einem
hohen Fahraufwand der Mitarbeiter der Sozialraumteams zu den Kinder- und
Jugendgruppen innerhalb und außerhalb von Freizeiteinrichtungen in
unserem großen Flächenkreis.
Darüber hinaus sind Wochenend- und Ferienveranstaltungen abzudecken. |
| |
|
Die Aufgabenwahrnehmung in den Sozialräumen
wird mit Hilfe eines beschränkten Vergabeverfahrens durch Beschluss
im Jugendhilfeausschuss jeweils durch einen freien Träger der Jugendhilfe
erfolgen. |
| |
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| |
 |
| |
4.3 |
Strukturelle Arbeitsteilung zwischen
dem Landkreis Prignitz und den Städten und Gemeinden |
| |
|
gesetzliche Grundlagen: |
| |
|
| - |
Der Landkreis als Träger der öffentlichen
Jugendhilfe hat für die Erfüllung der Aufgaben nach Kinder-
und Jugendhilfegesetz die Gesamtverantwortung einschließlich
der Planungsverantwortung (§ 79 Abs. 1 SGB VIII).
Für die Jugendarbeit ist ein angemessener Anteil zu verwenden
(§ 79 Abs. 2 SGB VIII). |
| - |
"Die Gemeinde erfüllt in ihrem Gebiet alle
Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung,
soweit die Gesetze nicht etwas anderes bestimmen" (Gemeindeordnung
§ 3 Abs. 1). |
| - |
"Zu den Selbstverwaltungsaufgaben gehören
vor allem ...., die Sicherung und Förderung eines breiten Angebotes
an Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, die Entwicklung der
Freizeit- und Erholungsbedingungen sowie des kulturellen Lebens ....."
(Gemeindeordnung § 3 Abs. 2). |
| - |
Der Landkreis wird sich ab 2006 insbesondere auf die
Finanzierung folgender Aufgabenerledigung nach SGB VIII konzentrieren:
| § 11 - Jugendarbeit - (3) |
| 1. |
außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner,
politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher
und technischer Bildung |
| 3. |
arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit |
| 4. |
internationale Jugendarbeit |
| 5. |
Jugendberatung |
| |
| § 12 - Förderung der Jugendverbände |
| |
| § 13 - Jugendsozialarbeit (1) - sozialpädagogisch
begleitende Hilfen |
| |
| § 14 - Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
|
|
|
| |
|
Ausgeführt wird diese Arbeit von den drei
Sozialraumteams. |
| |
|
| - |
Die Städte und Gemeinden sollen sich insbesondere
auf Angebote und Leistungen nach § 11 (3) 2 SGB VIII , also Jugendarbeit
in Spiel, Sport und Geselligkeit/Jugendfreizeitarbeit mit eigenem
Personal konzentrieren. |
|
| |
|
In der Förderrichtlinie des Landkreises
stehen für die Förderung des Ehrenamtes erstmals Mittel zur Verfügung. |
| |
|
Zur Sicherung und Förderung eines breit
gefächerten Angebotes für die in ihrem Territorium lebenden jungen
Menschen kooperieren die Kommunen mit den jeweiligen Sozialraumteams. |
| |
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| |
 |
| |
4.4 |
Arbeitsinhalte der drei Sozialraumteams |
| |
|
Das bisherige Arbeiten in den Bereichen Jugendarbeit,
Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz wird mit
dem vorliegenden Konzept ersetzt durch ein ganzheitliches Arbeiten
der drei Sozialraumteams. |
| |
|
Inhaltliche Schwerpunkte: |
| |
|
| - |
Stärkung der Eltern hinsichtlich der Wahrnehmung
ihrer Elternverantwortung |
| - |
Freizeitarbeit |
| - |
Bildung und berufliche Orientierung (Vermittlung von
Angeboten) |
| - |
schulische und ausbildungsbegleitende Hilfen |
| - |
erzieherischer Kinder- und Jugendschutz |
| - |
Vernetzung im Sozialraum ( z. B. Zusammenarbeit mit
Schulen, Kommunen, festangestelltem Personal, anderen Trägern
der Jugendhilfe, Ehrenamtlern und ähnlichen) |
| |
| |
Abschluss von Kooperationsverträgen mit
Schulen und Kommunen sind zwingend notwendig |
| |
35 %ige Personalbindung für Kooperation
von Schule und Jugendhilfe/ Sozialarbeit an Schulen (gem. Richtlinie
des Landes Brandenburg mind. 25 % und einer ca. 20 - stündigen
Erhöhung der Wochenarbeitszeit je Sozialraumteam gem. Konzeptüberarbeitung
2009 der Planungsgruppe des Landkreises) |
|
| - |
spezifische Aktivitäten in den Schulferienzeiten |
| - |
Beteiligung an Jugendhilfe-Planung |
| - |
Arbeit im Umfeld der Grundschulen |
| - |
Arbeit mit Benachteiligten |
| - |
aufsuchende Arbeit, ggf. in Jugendräumen, in Konfliktfällen
usw. |
| - |
Entwicklung von Ehrenamt/Eigeninitiative |
| - |
generationsübergreifende Projekte |
| |
| |
ggf. Gemeinschaftshäuser |
|
| - |
Chancengleichheit |
| - |
Partizipation |
|
| |
|
|
| |
|
Als Schlussfolgerung aus den Jahresgesprächen
zum Halbjahr ergibt sich für die einzelnen Sozialräume folgende
prozentuale Aufteilung der Arbeit in den Handlungsfeldern (= Umsetzung der
inhaltlichen Schwerpunkte in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz): |
| |
 |
| |
|
Sozialraum A |
| |
|
| Handlungsfelder* |
%iger Anteil der Arbeitszeit
|
| offene Treffpunktarbeit |
10 %
|
| offene Gruppenarbeit |
15 %
|
| sozialpädagogisch orientierte Gruppenarbeit |
35 %
|
| Beratung |
20 %
|
| Unterstützung Ehrenamt |
10 %
|
| flexible Zeit |
10 %
|
|
|
| |
|
* vergl. "Definition der
Handlungsfelder im Landkreis Prignitz" (Anlage
1a) |
| |
|
Besonderer Handlungsbedarf: |
| |
|
| - |
Weiterentwicklung von Eigeninitiative und Selbstständigkeit
der Kinder und Jugendlichen, Förderung von Eigenverantwortung; |
| - |
Erhöhung der sozialpädagogisch orientierten
Gruppenarbeit mit dem Ziel, dem Nikotinmissbrauch und der Gewaltbereitschaft
entgegen zu wirken; |
| - |
Entwicklung von Elternarbeit zur Unterstützung
der Erziehungskompetenz |
|
| |
 |
| |
|
Sozialraum B |
| |
|
| Handlungsfelder* |
%iger Anteil der Arbeitszeit
|
| offene Treffpunktarbeit |
10 %
|
| offene Gruppenarbeit |
15 %
|
| sozialpädagogisch orientierte Gruppenarbeit |
35 %
|
| Beratung |
20 %
|
| Unterstützung Ehrenamt |
10 %
|
| flexible Zeit |
10 %
|
|
|
| |
|
* vergl. "Definition der
Handlungsfelder im Landkreis Prignitz" (Anlage
1a) |
| |
|
Besonderer Handlungsbedarf: |
| |
|
| - |
Entwicklung von sozialpädagogisch orientierter
Gruppenarbeit, um der Gewaltentwicklung, dem Alkohol- und Nikotinmissbrauch
entgegen zu wirken und Tendenzen der Kinder und Jugendlichen besser
Rechnung tragen zu können; |
| - |
Weiterentwicklung der Selbständigkeit der Kinder
und Jugendlichen mit dem Ziel der Übernahme von Eigenverantwortung; |
| - |
Zentralisierung der Angebote für Kinder und Jugendliche |
|
| |
 |
| |
|
Sozialraum C |
| |
|
| Handlungsfelder* |
%iger Anteil der Arbeitszeit
|
| offene Treffpunktarbeit |
15 %
|
| offene Gruppenarbeit |
15 %
|
| sozialpädagogisch orientierte Gruppenarbeit |
25 %
|
| Beratung |
25 %
|
| Unterstützung Ehrenamt |
10 %
|
| flexible Zeit |
10 %
|
|
|
| |
|
* vergl. "Definition der
Handlungsfelder im Landkreis Prignitz" (Anlage
1a) |
| |
|
Besonderer Handlungsbedarf: |
| |
|
| - |
Integration der Aussiedler und behinderter Kinder und
Jugendlicher; |
| - |
Intensivierung der Elternarbeit; |
| - |
Erhöhung der Anteile sozialpädagogisch orientierter
Gruppenarbeit; |
| - |
Nutzung der Ressourcen im Sozialraum, besonders in
der Stadt Wittenberge; |
| - |
Förderung von Mitverantwortung und Selbständigkeit
der Kinder und Jugendlichen |
|
| |
|
|
| |
|
Die bisherigen überwiegend separaten Angebote
des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden integrativer Bestandteil
der Arbeit der drei Sozialraumteams. |
| |
|
|
| |
|
Die zuvor beschriebenen Schlussfolgerungen und
fest vereinbarte Stundenkontingente an Schulen werden jährlich im Herbst
neu mit den freien Trägern in Zielvereinbarungen (als Anlage zu den
Vereinbarungen mit dem Träger) ausgehandelt, festgeschrieben und dienen
der Orientierung. |
| |
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| |
 |
| |
4.5 |
Koordination der Jugendverbandsarbeit* |
| |
|
* vergl. "Definition der
Handlungsfelder im Landkreis Prignitz", Anlage
1b |
| |
|
Zielgruppe: |
| |
|
Jugendverbände und -initiativen |
| |
|
|
| |
|
Inhaltliche Schwerpunkte: |
| |
|
| - |
Unterstützung der Jugendinitiativen und -verbände
und "Anlaufpunkte" |
| - |
Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen,
die nicht einem Verband angehören |
| - |
offene Zugänge zu Informationsmaterial
>> ab 2006 Internet-Info-Service. |
|
| |
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| |
 |
| |
4.6 |
Finanzierung ** |
| |
|
** vergl. Richtlinie
zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des Kinder-
und Jugendschutzes und der Jugendverbandsarbeit des Landkreises Prignitz
|
| |
|
Die Finanzierung der Personal-
und Projektkosten der Sozialraumteams erfolgt ab 2006 auf der Grundlage
von Budgets. Anleitung und Leitungstätigkeit bringt der Träger
als Eigenanteil ein.
Die Personalkosten des Koordinators werden ebenfalls als Budget ausgereicht.
|
| |
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| |
 |
| |
5. |
Qualität der Arbeit und Steuerung |
| |
|
Mit dem neuen Konzept sollen
Ressourcen gebündelt, die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit
erhöht werden.
Die Qualität der Arbeit soll durch Teambildung und die Weiterentwicklung
von Beteiligungsformen verbessert werden.
Um Auftragsklarheit herzustellen, wurden unter Beteiligung der Fachkräfte
und Träger, Definitionen der Handlungsfelder in den Bereichen Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit/Jugendverbandsarbeit
erarbeitet. |
| |
|
|
| |
|
In 2009 ist ein zusätzliches
Handlungsfeld definiert worden, die Aufsuchende Jugendarbeit. Eine Aufnahme
in die Zielvereinbarung erfolgt entsprechend des Bedarfes mit örtlichem
Bezug. |
| |
|
|
| |
|
Das Jugendamt entwickelt
neue Steuerungsverfahren: |
| |
|
| - |
Umstellung des Förderungsverfahrens und Vereinfachung
des Verwaltungsaufwandes(teilweise Budgetierung, Antrags- und Abrechnungsformulare) |
| - |
Zielvereinbarungen mit den Trägern (Planungssicherheit,
Qualitätssicherung) |
| - |
Berichtswesen (Sachberichtsbogen/Gespräche zur
Jahresmitte) |
| - |
Qualitätsentwicklung und Qualitätskontrolle |
| |
| |
Beteiligungsverfahren |
| |
Sozialraumkonferenzen |
| |
Prignitzkonferenzen |
| |
Beratung und Begleitung der Träger |
| |
Evaluation (inhaltliche Konzeptentwicklung und
-fortschreibung) |
| |
Selbstevaluation (praxisnahe Überprüfung
der eigenen Arbeit und der Optimierung der Qualität fachlichen
Handelns). |
|
|
| |
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 |
| |
Anlagen |
|
| |
|
| |
|
| |
 |
| |
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| |
|
| |
| |