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  Konzept für die Umgestaltung von Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischem Kinder- und Jugendschutz, Jugendverbandsarbeit im Landkreis Prignitz ab 2006
(in fortgeschriebener Form ab 1. April 2010)
 
 
  Inhalt:
  1. Ausgangssituation
  2. Veränderung der Rahmenbedingungen
  2.1 Demografische Entwicklung
  2.2 Schulentwicklungsplanung
  2.3 Qualitätsentwicklung - Qualitätssicherung in den Sozialräumen
  2.4 Veränderungen in der Förderung der Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit durch das Land
  3. Handlungsbedarf
  4. Das neue Konzept
  4.1 Zielgruppe
  4.2 Charakterisierung der Sozialräume mit Schlussfolgerungen für die Arbeit der Teams
  4.3 Strukturelle Arbeitsteilung zwischen dem Landkreis Prignitz und den Städten und Gemeinden
  4.4 Arbeitsinhalte der drei Sozialraumteams
  4.5 Koordination der Jugendverbandsarbeit
  4.6 Finanzierung
  5. Qualität der Arbeit und Steuerung
     
  Anlagen 1a. Definition der Handlungsfelder für die Jugendarbeit im Landkreis Prignitz
    1b. Dokumentation: Auftragsklarheit für den Kreisjugendring Prignitz
    2. Finanzierung
     
 
  Konzept für die Umgestaltung von Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischem Kinder- und Jugendschutz, Jugendverbandsarbeit im Landkreis Prignitz ab 2006
(in fortgeschriebener Form ab 1. April 2010 )
- Stand: 09.12.2009 -
   
 
Erarbeitung: Planungsgruppe des Landkreises Prignitz unter Beteiligung von Vertretern der freien Jugendhilfe und des Schulamtes
- moderiert durch KORUS- Beratung - von 11/2003 bis 02/2005
Fortschreibung: Erarbeitung im o. g. Gremium im Zeitraum von 04/2009 bis 09/2009
Beteiligung: 610er Stelleninhaber, Kommunen, Träger der freien Jugendhilfe
Beschluss: - im Jugendhilfeausschuss am 20. Juni 2005,
- im Kreistag am 1. September 2005
- im Jugendhilfeausschuss am 25. Januar 2010
- im Kreistag am 11. März 2010
Umsetzung: - ab 01. Januar 2006
- in fortgeschriebener Form ab 01.04. 2010
   
 
  1. Ausgangssituation
    Gegenwärtig erfolgt die Arbeit differenziert nach den Bereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz, Jugendverbandsarbeit - JJJJ .

Durch die Personalkostenförderung im sogenannten 610er - Stellenprogramm des Landes Brandenburg werden im Landkreis Prignitz 25 Fachkräfte in der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit gefördert. Um eine angemessene Grundausstattung mit sozialpädagogischem Fachpersonal in diesen Bereichen zu sichern, haben der Landkreis Prignitz und die Kommunen die Anteilsfinanzierung gemäß der Richtlinie des MBJS übernommen. Zusätzlich wurden bis Ende 2004 arbeitsamtsgeförderte kontingentierte Maßnahmen (Strukturanpassungsmaßnahmen - SAM) durch den Landkreis bzw. die Kommunen anteilig finanziert. Damit konnten bisher folgende Bereiche der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit mit sozialpädagogischen Fachkräften abgesichert werden:
   
1. Amtsjugendsozialarbeiter/innen sind in allen Ämtern des Landkreises, außer im Amt Gumtow, als Ansprechpartner/in, Interessenvertreter/in, Berater/in und Unterstützer/in für junge Menschen tätig. Sie arbeiten in und mit qualitativ entwickelten Handlungsfeldern* und - zielen bei öffentlichen und freien Trägern des Landkreises.
2. Mobile Kinder und Jugendarbeit (Spielmobil) wird durch eine sozialpäda- gogische Fachkraft in Trägerschaft durch den Kreisjugendring kreisweit angeboten.
3. Die Sozialarbeit an Schulen wurde an Schulstandorten mit regionalen Besonderheiten mit den erforderlichen Fachkräften realisiert. In einem fachpolitischen Prozess fand eine Qualitätsentwicklung/-sicherung in diesem Arbeitsfeld statt.
4. Streetwork als eine besondere Form der mobilen Jugendarbeit in dem sozialen Brennpunkt der Stadt Wittenberge hat sich wegen veränderter Schwerpunktsetzung im Jahre 2002 umgestaltet. Eine Fachkraft arbeitet als Streetworkerin (aufsuchende Jugendarbeit von Randgruppen) und eine Fachkraft ist für die mobile Jugendarbeit und Integration von jungen Zuwanderern/innen eingesetzt.
5. Jugendverbandsarbeit wird mit dem Ziel kreisweiter Vernetzung der Angebote der Träger der freien Jugendhilfe durch eine Koordinatorenstelle beim KJR e. V. realisiert.
6. Der präventive erzieherische Kinder- und Jugendschutz wird im Auftrag des Landkreises Prignitz von der Suchthilfe Prignitz e. V. mit zwei sozialpädagogischen Fachkräften durchgeführt.
7. Die integrative und mobile Freizeitarbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichenim Landkreis Prignitz wird mit einer sozialpädagogischen Fachkraft der Lebenshilfe Prignitz e. V. realisiert.
8. Jugendberufshilfemaßnahmenals Angebot für besonders benachteiligte Jugendliche werden mit einer Jugendsozialarbeiterin gefördert.
    In den Jugendfreizeiteinrichtungen der Städte des Landkreises sind gegenwärtig elf festangestellte Fachkräfte tätig. Durch einige Ämter werden Unterstützungskräfte zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen finanziert.

Im Jugendamt sind zwei Sozialarbeiterinnen für den Bereich JJJJ verantwortlich. Zu
den Arbeitsaufgaben gehören insbesondere die Beratung zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich JJJJ, Vernetzung, Moderation, Qualifizierung von freien Trägern der Jugendhilfe und der Stadt- bzw. Amtsjugendsozialarbeiter/innen. Die sozialpädagogischen Fachkräfte vor Ort sind für die Jugendamtsmitarbeiter/innen wichtige Partner/innen. Sie stellen besonders im ländlichen Raum ein entscheidendes Bindeglied zu den einzelnen Jugendgruppen dar.

Zur Qualitätssicherung in der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit wurde ein neues qualitatives Berichtswesen aufgebaut und umgesetzt.

Die finanziellen Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit werden in den jeweiligen Haushaltsplanungen des Landkreises dargestellt. Auf der Grundlage der Förderrichtlinie und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landkreises werden die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit auf Einzelantrag finanziert.
Seit dem 01.01. 2006 setzen die Sozialraumteams (BBL; JNWB; SOS) und der Kreisjugendring Prignitz e. V. das JJJJ- Konzept um.
    *vergl. "Definition der Handlungsfelder im LK Prignitz" ,' Anlage 1a
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  2. Veränderung der Rahmenbedingungen
  2.1 Demografische Entwicklung
    Auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose mit Stand Februar 2004 wird sich die Bevölkerungsgruppe der 10- bis 19-Jährigen in den nächsten Jahren wie folgt entwickeln:
   
Jahr
10- bis 19-Jährige
Differenz zum Vorjahr
2004
8.880
----
2005
7.930
-950
2006
7.000
-930
2007
6.220
-780
2008
5.570
-650
2009
5.090
-480
    Quelle: Bevölkerungsprognose des Landesbetriebes für Datenverarbeitung und Statistik und Landesumweltamt des Landes Brandenburg
     
    Die Bevölkerungsgruppe der 10- bis 19-Jährigen ist von Jahr zu Jahr rückläufig. Sie dient als Orientierungsgröße zur Ermittlung der Versorgungsentwicklung mit Angeboten für die Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, den Kinder- und Jugendschutz und die Jugendverbandsarbeit für die Zielgruppe der 10- bis 21-Jährigen.
     
    Auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose mit Stand April 2008 wird sich die Bevölkerungsgruppe der 10- bis 20-Jährigen in den nächsten Jahren wie folgt entwickeln:
   
Jahr
10 bis 15 Jahre
Differenz zum Vorjahr
15 bis 20 Jahre
Differenz zum Vorjahr
10 bis 20 Jahre
Differenz zum Vorjahr
2009
2.810
100
3.370
-690
6.180
- 590
2010
2.890
80
2.770
-600
5.660
- 520
2011
2.930
40
2.660
- 110
5.590
- 70
2012
2.890
40
2.640
- 100
5.530
- 60
2013
2.890
0
2.740
80
5.610
80
2014
2.870
- 20
2.830
110
5.700
90
2015
2.810
- 60
2.920
90
5.730
30
    Quelle: Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik Berlin Brandenburg 2008
In der aktuellen Bevölkerungsprognose sind die Altersgruppen von 10- 19 auf 10- 15 und 15- 20 verändert
worden und daher nicht direkt vergleichbar.
     
    Die Bevölkerungsgruppe der 10- bis 20-Jährigen ist in 2009 und 2010 noch stark rückläufig, in den Folgejahren schwankt sie relativ gering.
Die Bevölkerungsentwicklung dient als Orientierungsgröße zur Ermittlung der Versorgungsentwicklung mit Angeboten für die Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, den Kinder- und Jugendschutz und die Jugendverbandsarbeit für die Zielgruppe der 10- bis 21-Jährigen.
     
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  2.2 Schulentwicklungsplanung
    Die rückläufigen Schülerzahlen sind nicht ausreichend, um die gegenwärtigen Schulstandorte im Sek I - Bereich zu erhalten. Weiterführende Schulen wird es in ein paar Jahren voraussichtlich nur noch in den Städten Pritzwalk, Perleberg und Wittenberge geben.
    Detaillierte Aussagen sind dem Schulentwicklungsplan 2002-2007 inkl. seiner Fortschreibungen (Kreistagsbeschluss vom 17.02.2005) zu entnehmen.
    In Anlehnung an die Konzentration der Schulstandorte gemäß vorliegender Schulentwicklungsplanung wird sich die Arbeit im Bereich JJJJ entsprechend verändert gestalten.
     
    Detaillierte Aussagen sind dem Schulentwicklungsplan 2007-2012 (Kreistagsbeschluss vom 15.02. 2007 und mit Bescheid vom 19.10. 2007 durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport genehmigt) zu entnehmen.
     
    Unter Pkt. 6.3. der Schulentwicklungsplanung werden Aussagen zur Schullandschaft der Sek I- Schulen getroffen. In Trägerschaft des Landkreises befinden sich, wie in der vorangegangenen Planung erwartet, nur noch in den Städten Perleberg, Pritzwalk und Wittenberge Sek I- Schulen. Eine Ausnahme bildet die in kommunaler Trägerschaft befindliche Oberschule mit Grundschulteil in Glöwen. Mittel- bis langfristig wird diese Verteilung als konstant angenommen.
     
    In Anlehnung an die Konzentration der Schulstandorte gem. vorliegender Schulentwicklungsplanung gestaltet sich die Arbeit im Bereich JJJJ entsprechend.
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  2.3 Qualitätsentwicklung - Qualitätssicherung in den Sozialräumen
    Aufgrund der in der Praxis gesammelten Erfahrungen der " Einzelkämpfer" in der Trägerschaft von 4 Kommunen und 10 freien Trägern der Jugendhilfe werden folgende Vorteile in der Bildung von Teams gesehen:
   
- die speziellen Fähigkeiten der Fachkräfte ergänzen sich einander im Team
- komplexe Aufgaben sind im Team lösbar
- hoher Grad der Selbststeuerung
- durch Angebotsvielfalt zufriedenere Zielgruppe
- Qualitätssteigerung erhöht die Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit sowie die Kommunikationsbereitschaft der Fachkräfte
    Die Teams sollen sozialraumbezogen jeweils in Trägerschaft eines Trägers der freien Jugendhilfe arbeiten.
    An die Träger von Sozialraumteams werden folgende Anforderungen gestellt:
   
- Entwicklung von Teamfähigkeit
- Kooperation mit anderen Trägern der Jugendhilfe, Schulen, Institutionen u. a.
- Ressourcennutzung
- Vernetzung von Angeboten
- Fachlichkeit
- Leitungskompetenz
- Auftragsklarheit bezüglich der Handlungsfelder
- Flexibilität
- Qualitätsentwicklung
    (nähere Erläuterungen zu Sozialräumen und Sozialraumteams erfolgen im Punkt 4.2)
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  2.4 Veränderungen in der Förderung der Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit durch das Land
    Mit dem Beschluss der Landesregierung über den Haushaltsentwurf 2005/2006 gab es deutliche Veränderungen in der Personalkostenförderung ab 2006. Diese zeichnen sich gegenwärtig wie folgt ab:
   
1. 25 % der Personalkostenförderung vom Land werden inhaltlich gebunden an den Einsatz im Bereich der "Kooperation von Schule und Jugendhilfe/Sozialarbeit an Schulen".
2. Es erfolgt ein Wechsel von der Festbetragsfinanzierung zur Anteilsfinanzierung. Die Landesförderung wird auf einen Anteil von 25 % der durchschnittlichen Kosten aller Personalstellen im Landkreis bei gleichzeitiger Benennung einer Mindestzahl an zu fördernden Stellen festgeschrieben.
3. Die geförderten Personalstellen müssen nicht mehr als Vollzeitstellen vorhanden sein, um eine größere Flexibilität für den bedarfsgerechten Personaleinsatz zu erreichen.
    Das bedeutet:
    Das Land hat eine schrittweise Absenkung der Personalkostenförderung entsprechend des Bevölkerungsrückganges bis 2009 vorgenommen. Der Landkreis erhält seit 2006 eine verminderte Fördersumme.
    Durch die Haushaltslage im Land Brandenburg ist bereits im Jahr 2005 die bisherige Förderung von Sachkosten (dezentrale Förderung für außerschulische Jugendbildungs- und internationale Jugendbegegnungsmaßnahmen) an die Landkreise eingestellt worden.
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  3. Handlungsbedarf
    Die unter Punkt 2 genannten veränderten Rahmenbedingungen machen eine konzeptionelle Neuorientierung mit folgender Z I E L S T E L L U N G notwendig:
    Anpassung des quantitativen und Erhalt des qualitativen Versorgungsniveaus entsprechend der veränderten Rahmenbedingungen durch Bündelung der Ressourcen und Verstärkung der Kooperation von Trägern der Jugendhilfe mit den Kommunen und den Schulen, sowie der Vernetzung von Angeboten.
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  4. Das neue Konzept
  4.1 Zielgruppe
   
Kinder und Jugendliche sind individuelle Persönlichkeiten, die in ihrer Ganzheitlichkeit zu sehen sind. Die individuellen Lebenszusammenhänge und das jeweilige Alter gestalten die Wertvorstellungen, Neigungen, Interessen, Einstellungen und Normen der Kinder und Jugendlichen. Diese Persönlichkeitseigenschaften charakterisieren Kinder und Jugendliche als in unterschiedlichem Maße familien- und leistungsorientiert, die ebenso zielstrebig wie spontan und flexibel Verantwortung für ihre Entwicklung tragen wollen.
Kinder und Jugendliche sind risikobereit und erfahren bei ihren Erprobungen persönliche Grenzen, die sie zu Fragen nach Sinn, Bedeutung und Hintergründen anregen.
    Angebote im Rahmen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sollen insbesondere für folgende Zielgruppe gemacht werden:
     
    Für Angebote nach § 11 SGB VIII (Jugendarbeit)
    Zielgruppe sind alle Jugendlichen, insbesondere aber die, die
   
- Erfahrungsräume suchen,
- sich in Gruppen ausprobieren möchten,
- erwachsene Ansprechpartner suchen,
- das Bedürfnis zur Mitgestaltung, Engagement und sozialem Lernen haben.
    Angebote sollen vor allem für Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren entwickelt und realisiert werden.
     
    Für Angebote nach § 12 SGB VIII (Jugendverbandsarbeit)
    Verbände und Initiativen
     
    Für Angebote nach § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit)
    Zielgruppe sind alle Jugendlichen von 14 bis 21 Jahren, die
   
- individuelle Beeinträchtigungen haben,
- sozial benachteiligt sind.
     
    Für Angebote nach § 14 SGB VIII (Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz)
    Zielgruppe sind alle Jugendlichen im Alter von 10 bis 16 Jahren, insbesondere die, die freiwillig und selbstbestimmt
   
- Erfahrungsräume suchen,
- sich in Gruppen ausprobieren möchten,
- erwachsene Ansprechpartner für ihren Lebensentwurf brauchen und
- das Bedürfnis zur Mitgestaltung, Engagement und sozialem Lernen haben.
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  4.2 Charakterisierung der Sozialräume mit Schlussfolgerungen für die Arbeit der Teams
    Durch die Zusammenfassung von territorial benachbarten Verwaltungsbezirken (Städte, Ämter und Gemeinden) sollen 3 vergleichbare Sozialräume entstehen, die anhand von Kriterien wie folgt charakterisiert werden:
     
    Sozialraum A (Stadt Pritzwalk, Amt Meyenburg, Amt Putlitz/Berge, Gemeinde Groß Pankow)
    35,1 % der gesamten Zielgruppe der 10- bis 21-Jährigen im Landkreis Prignitz leben im Sozialraum A.
    14,7 % der Bevölkerung im Sozialraum A umfasst die Zielgruppe der 10 - bis 21-Jährigen.
    Der Wanderungsverlust beträgt 276 Einwohner (0,6 % der Bevölkerung).
    Im Durchschnitt gab es in 2004 1.263 arbeitslose junge Menschen unter 25 Jahren (4,2 % der Bevölkerung). Damit ist hier die höchste Arbeitslosigkeit bei jungen Menschen zu verzeichnen im Vergleich zu den Sozialräumen B und C.
    Im Durchschnitt gab es in 2004 601 Sozialhilfeempfänger (2,0 % der Bevölkerung), davon ..... unter 18 Jahren (Anzahl ist noch nicht bekannt).
    In 123 Fällen wurde in 2004 im Sozialraum A Hilfe zur Erziehung geleistet (0,41 % der Bevölkerung).
    In 183 Fällen wurde in 2004 im Sozialraum A die Jugendgerichtshilfe tätig (0,62 % der Bevölkerung).
     
    Sozialraum B (Stadt Perleberg,Gemeinde Karstädt, Gemeinde Plattenburg, Gemeinde Gumtow)
    33,4 % der gesamten Zielgruppe der 10- bis 21-Jährigen im Landkreis Prignitz leben im Sozialraum B.
    14,4 % der Bevölkerung im Sozialraum B umfasst die Zielgruppe der 10- bis 21-Jährigen.
    Der Wanderungsverlust ist mit 355 Einwohnern (1,2 % der Bevölkerung) der höchste im Vergleich zu den Sozialräumen A und C. Hier ist neben der Stadt Perleberg insbesondere der Bereich Karstädt stark betroffen.
    Im Durchschnitt gab es in 2004 1.112 arbeitslose junge Menschen unter 25 Jahren (3,9 % der Bevölkerung).
    Im Durchschnitt gab es in 2004 905 Sozialhilfeempfänger ( 3,1 % der Bevölkerung), davon ...... unter 18 Jahren (Anzahl ist noch nicht bekannt).
    In 162 Fällen wurde in 2004 Hilfe zur Erziehung geleistet (0,56 % der Bevölkerung).
Damit weist der Sozialraum B im Vergleich zu den Sozialräumen A und C die höchste Anzahl Hilfen zur Erziehung aus - und hier hauptsächlich in der Stadt Perleberg und im Bereich Karstädt.
    In 182 Fällen wurde im Sozialraum B die Jugendgerichtshilfe tätig (0,63 % der Bevölkerung).
     
    Sozialraum C (Stadt Wittenberge, Amt Lenzen-Elbatalaue, Amt Bad Wilsnack/Weisen)
    31,5 % der gesamten Zielgruppe der 10- bis 21-Jährigen im Landkreis Prignitz leben im Sozialraum C.
    12,1 % der Bevölkerung im Sozialraum C umfasst die Zielgruppe der 10- bis 21-Jährigen.
    Der Wanderungsverlust beträgt 249 Einwohner (0,76 % der Bevölkerung). In der Stadt Wittenberge ist die höchste Abwanderung im ganzen Landkreis zu verzeichnen (283 Einwohner im Saldo). Die Verwaltungsbezirke Lenzen und Bad Wilsnack haben als Ausnahme im Landkreis einen Wanderungsgewinn zu verzeichnen.
    Im Durchschnitt gab es in 2004 1.173 arbeitslose junge Menschen unter 25 Jahren (3,6 % der Bevölkerung).
    Im Durchschnitt gab es in 2004 869 Sozialhilfeempfänger ( 2,7 % der Bevölkerung), davon ..... unter 18 Jahren (Anzahl ist noch nicht bekannt).
    In 153 Fällen wurde in 2004 Hilfe zur Erziehung geleistet (0,48 % der Bevölkerung).
    In 246 Fällen wurde im Sozialraum C die Jugendgerichtshilfe tätig (0,78 % der Bevölkerung).
    Im Vergleich zu den Sozialräumen A und B weist der Sozialraum C die höchste Delikthäufigkeit bei Jugendlichen und Heranwachsenden (bis 21 Jahre) aus - und hier insbesondere im Amt Bad Wilsnack mit 0,73 % der Bevölkerung.
     
    Eine Aktualisierung der Sozialraumanalyse erfolgte im Dezember 2008 mit nachfolgendem Ergebnis:
    Sozialraum A (Stadt Pritzwalk, Amt Meyenburg, Amt Putlitz/Berge, Gemeinde Groß Pankow)
    35,75 % aller 10 bis 21-jährigen jungen Menschen im Landkreis Prignitz leben im Sozialraum A. Hier lebten im Jahr 2008; 2.799 Kinder und Jugendliche. Damit leben hier im Vergleich zu den Sozialräumen B und C die meisten 10 bis 21-Jährigen.
    10,01 % der gesamten Bevölkerung im Sozialraum A sind im Alter von 10 - 21 Jahren.
    Der Wanderungsverlust beträgt 313 Einwohner* (1,12 % der Bevölkerung im Sozialraum A).
    Im Durchschnitt gab es in 2008 167 arbeitslose junge Menschen unter 25 Jahren (0,60 % der Bevölkerung im Sozialraum A).
    Im Jahr 2008 (Stand 31.12.2008) gab es 3.958 Empfänger von Sozialleistungen in Form von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II. Dies sind 14,15 % der Bevölkerung im Sozialraum A.
    2008 wurde im Sozialraum A in 58 Fällen Hilfe zur Erziehung geleistet (0,21 % der Bevölkerung im Sozialraum A).
    In 148 Fällen wurde im gleichen Jahr die Jugendgerichtshilfe tätig (0,53 % der Bevölkerung im Sozialraum A).
     
    Sozialraum B (Stadt Perleberg,Gemeinde Karstädt, Gemeinde Plattenburg, Gemeinde Gumtow)
    32,43 % der gesamten Zielgruppe der 10- bis 21-Jährigen des Landkreis Prignitz leben im Sozialraum B. Die Zahl der 10- bis 21-Jährigen beläuft sich hier in 2008 auf 2.539 Kinder und Jugendliche, dies macht 9,54 % der gesamten Bevölkerung im Sozialraum B aus.
    Der Wanderungsverlust beträgt 481 Einwohner* (1,81 % der Bevölkerung im Sozialraum B). Damit ist der Wanderungsverlust im Vergleich zu den Sozialräumen A und C am höchsten. Dabei ist der höchste Wanderungsverlust in der Stadt Perleberg zu verzeichnen. Hier wanderten 2008; 310 Einwohnern ab.
    Im Durchschnitt gab es in 2008 211 arbeitslose junge Menschen unter 25 Jahren (0,79 % der Bevölkerung im Sozialraum B).
    In 2008 (Stand 31.12.2008) gab es 3.863 Empfänger von Sozialleistungen in Form von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II (14,52 % der Bevölkerung im Sozialraum B).
     
    Sozialraum C (Stadt Wittenberge, Amt Lenzen-Elbatalaue, Amt Bad Wilsnack/Weisen)
    31,82 % der gesamten Zielgruppe der 10- bis 21-jährigen im Landkreis Prignitz leben im Sozialraum C. Die Anzahl der 10- bis 21-Jährigen beläuft sich in 2008 auf 2.491 Personen.
    8,35 % der Bevölkerung im Sozialraum C sind im Alter von 10 - 21 Jahren.
    Der Wanderungsverlust beträgt im Sozialraum C 163 Einwohner* (0,55 % der Bevölkerung im Sozialraum C). Damit haben wir in diesem Sozialraum den geringsten Wanderungsverlust. Offensichtlich lebt es sich trotz aller sozialer Belastung gut in diesem Sozialraum. Möglich ist allerdings auch, dass hier weniger Menschen die Chance für einen Neuanfang in einer arbeitangebotsreicheren Gegend haben oder nutzen.
    Im Durchschnitt gab es in 2008 245 arbeitslose junge Menschen unter 25 Jahren (0,82 % der Bevölkerung im Sozialraum C). Damit ist hier die höchste Arbeitslosigkeit bei jungen Menschen zu verzeichnen, im Vergleich zu den Sozialräumen A und B.
    In 2008 (Stand 31.12.2008) gab es 4.317 Empfänger von Sozialleistungen in Form von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II (14,47 % der Bevölkerung im Sozialraum C).
    In 110 Fällen wurde in 2008 im Sozialraum C Hilfe zur Erziehung geleistet (0,37 % der Bevölkerung im Sozialraum C).
    In 241 Fällen wurde in 2008 im Sozialraum C die Jugendgerichtshilfe tätig (0,81 % der Bevölkerung im Sozialraum C).
     
    * Daten mit Stand 31.12.2007
 
    Schlussfolgerung
    Aus der Analyse der drei Sozialräume anhand der o.g. Sozialraumkriterien sind keine gravierenden Unterschiede in den sozialen Belastungen festzustellen.
    Aus diesen Gründen soll die Versorgung der Kinder und Jugendlichen mit Angeboten von Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz sowie Jugendverbandsarbeit von drei gleich großen Teams von sozialpädagogischen Fachkräften gewährleistet werden, die sich für je einen Sozialraum verantwortlich zeichnen.
     
    Die Angebote nach diesem Konzept richten sich an alle Kinder und Jugendlichen und bedürfen daraus schlussfolgernd keiner Veränderung.
     
    Die erforderliche Größe der Teams wird wie folgt ermittelt:
    IST-Stand
   
Jahr Bevölkerungsgruppe* 10 - 19 Jahre Anzahl der sozialpädagogischen Fachkräfte
2005 7.930 25
    *Da die Bevölkerungsprognose nur eine Gruppe der 10- bis 19-Jährigen ausweist, werden die Berechnungen auf dieser Grundlage durchgeführt (tatsächliche Zielgruppengröße umfasst die 10- bis 21-Jährigen).
     
    Die Versorgungsquote beträgt gegenwärtig 1 Fachkraft : 317 Kinder/Jugendliche.
    Unberücksichtigt hierbei sind die fest angestellten Mitarbeiter bei den Kommunen, deren Einsatz im Kinder- und Jugendbereich in Eigenverantwortung der Kommunen liegt.
 
    Versorgungsentwicklung
    Bei Beibehaltung der Versorgungsquote ergibt sich folgende Entwicklung in den nächsten Jahren:
   
Jahr
Bevölkerungsgruppe
10 bis 19 Jahre
sozialpädagogische Fachkräfte
gesamt
Fachkräfte pro Team
bei 40 Std./wöchentl.
Fachkräftepro Team
mindestens
wöchentliche Stunden pro Gesamtteam
2006
7.000
22,1
7,4
8
295
2007
6.220
19,6
6,5
7
260
2008
5.570
17,6
5,9
6
236
2009
5.090
16,1
5,4
6
216
     
    Der Bedarf an sozialpädagogischen Fachkräften ist bezogen auf die sich sehr verringernde Zielgruppe rückläufig.
     
    Entgegen dieser Annahme lassen sich anhand der Zahlen ab 2010 andere Rückschlüsse ziehen. Die Zielgruppe bleibt fast konstant und entwickelt sich zum Jahr 2015 mit positiver Tendenz.
   
Jahr
Bevölkerungsgruppe
10 bis 20 Jahre
sozialpädagogische Fachkräfte
gesamt
Erhöhung gemäß Konzeptüberarbei-tung (3 Teams x 0,5 VZE)
Fachkräfte pro Team
bei 40 Std./wöchentl.
Fachkräftepro Team
mindestens
wöchentliche Stunden pro Gesamtteam
2010
5.660
17,9
+ 1,5
6,5
7
260
2011
5.590
17,6
+ 1,5
6,4
7
256
2012
5.530
17,4
+ 1,5
6,3
7
252
2013
5.610
17,7
+ 1,5
6,4
7
256
2014
5.700
18
+ 1,5
6,5
7
260
2015
5.730
18,1
+ 1,5
6,5
7
260
     
    Eine Mindestzahl von 7 Fachkräften pro Sozialraumteam soll ab 2010 beibehalten werden, um die breit gefächerten Aufgabenbereiche
   
- Jugendarbeit
- Jugendsozialarbeit
- Kinder- und Jugendschutz
    in der erforderlichen Qualität (gem. Qualitätsstandards) leisten und die veränderten sozialen Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen zu können.
    Die wöchentliche Arbeitszeit der Fachkräfte muss mindestens 32 Stunden betragen, wobei die wöchentliche Gesamtstundenzahl pro Team (gem. Tabelle) erreicht werden muss.
    Zusätzlich ist eine sozialpädagogische Fachkraft für die kreisweite Wahrnehmung des Aufgabenbereiches Jugendverbandsarbeit notwendig.
Die Neuorientierung zur aufsuchenden Sozialarbeit ist verbunden mit einem hohen Fahraufwand der Mitarbeiter der Sozialraumteams zu den Kinder- und Jugendgruppen innerhalb und außerhalb von Freizeiteinrichtungen in unserem großen Flächenkreis.
Darüber hinaus sind Wochenend- und Ferienveranstaltungen abzudecken.
    Die Aufgabenwahrnehmung in den Sozialräumen wird mit Hilfe eines beschränkten Vergabeverfahrens durch Beschluss im Jugendhilfeausschuss jeweils durch einen freien Träger der Jugendhilfe erfolgen.
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  4.3 Strukturelle Arbeitsteilung zwischen dem Landkreis Prignitz und den Städten und Gemeinden
    gesetzliche Grundlagen:
   
- Der Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat für die Erfüllung der Aufgaben nach Kinder- und Jugendhilfegesetz die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung (§ 79 Abs. 1 SGB VIII).
Für die Jugendarbeit ist ein angemessener Anteil zu verwenden (§ 79 Abs. 2 SGB VIII).
- "Die Gemeinde erfüllt in ihrem Gebiet alle Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung, soweit die Gesetze nicht etwas anderes bestimmen" (Gemeindeordnung § 3 Abs. 1).
- "Zu den Selbstverwaltungsaufgaben gehören vor allem ...., die Sicherung und Förderung eines breiten Angebotes an Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen sowie des kulturellen Lebens ....." (Gemeindeordnung § 3 Abs. 2).
- Der Landkreis wird sich ab 2006 insbesondere auf die Finanzierung folgender Aufgabenerledigung nach SGB VIII konzentrieren:
§ 11 - Jugendarbeit - (3)
1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung
3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit
4. internationale Jugendarbeit
5. Jugendberatung
 
§ 12 - Förderung der Jugendverbände
 
§ 13 - Jugendsozialarbeit (1) - sozialpädagogisch begleitende Hilfen
 
§ 14 - Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
    Ausgeführt wird diese Arbeit von den drei Sozialraumteams.
   
- Die Städte und Gemeinden sollen sich insbesondere auf Angebote und Leistungen nach § 11 (3) 2 SGB VIII , also Jugendarbeit in Spiel, Sport und Geselligkeit/Jugendfreizeitarbeit mit eigenem Personal konzentrieren.
    In der Förderrichtlinie des Landkreises stehen für die Förderung des Ehrenamtes erstmals Mittel zur Verfügung.
    Zur Sicherung und Förderung eines breit gefächerten Angebotes für die in ihrem Territorium lebenden jungen Menschen kooperieren die Kommunen mit den jeweiligen Sozialraumteams.
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  4.4 Arbeitsinhalte der drei Sozialraumteams
    Das bisherige Arbeiten in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz wird mit dem vorliegenden Konzept ersetzt durch ein ganzheitliches Arbeiten der drei Sozialraumteams.
    Inhaltliche Schwerpunkte:
   
- Stärkung der Eltern hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer Elternverantwortung
- Freizeitarbeit
- Bildung und berufliche Orientierung (Vermittlung von Angeboten)
- schulische und ausbildungsbegleitende Hilfen
- erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Vernetzung im Sozialraum ( z. B. Zusammenarbeit mit Schulen, Kommunen, festangestelltem Personal, anderen Trägern der Jugendhilfe, Ehrenamtlern und ähnlichen)
 
 • Abschluss von Kooperationsverträgen mit Schulen und Kommunen sind zwingend notwendig
 • 35 %ige Personalbindung für Kooperation von Schule und Jugendhilfe/ Sozialarbeit an Schulen (gem. Richtlinie des Landes Brandenburg mind. 25 % und einer ca. 20 - stündigen Erhöhung der Wochenarbeitszeit je Sozialraumteam gem. Konzeptüberarbeitung 2009 der Planungsgruppe des Landkreises)
- spezifische Aktivitäten in den Schulferienzeiten
- Beteiligung an Jugendhilfe-Planung
- Arbeit im Umfeld der Grundschulen
- Arbeit mit Benachteiligten
- aufsuchende Arbeit, ggf. in Jugendräumen, in Konfliktfällen usw.
- Entwicklung von Ehrenamt/Eigeninitiative
- generationsübergreifende Projekte
 
 • ggf. Gemeinschaftshäuser
- Chancengleichheit
- Partizipation
     
    Als Schlussfolgerung aus den Jahresgesprächen zum Halbjahr ergibt sich für die einzelnen Sozialräume folgende prozentuale Aufteilung der Arbeit in den Handlungsfeldern (= Umsetzung der inhaltlichen Schwerpunkte in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz):
 
    Sozialraum A
   
Handlungsfelder*
%iger Anteil der Arbeitszeit
offene Treffpunktarbeit
10 %
offene Gruppenarbeit
15 %
sozialpädagogisch orientierte Gruppenarbeit
35 %
Beratung
20 %
Unterstützung Ehrenamt
10 %
flexible Zeit
10 %
    * vergl. "Definition der Handlungsfelder im Landkreis Prignitz" (Anlage 1a)
    Besonderer Handlungsbedarf:
   
- Weiterentwicklung von Eigeninitiative und Selbstständigkeit der Kinder und Jugendlichen, Förderung von Eigenverantwortung;
- Erhöhung der sozialpädagogisch orientierten Gruppenarbeit mit dem Ziel, dem Nikotinmissbrauch und der Gewaltbereitschaft entgegen zu wirken;
- Entwicklung von Elternarbeit zur Unterstützung der Erziehungskompetenz
 
    Sozialraum B
   
Handlungsfelder*
%iger Anteil der Arbeitszeit
offene Treffpunktarbeit
10 %
offene Gruppenarbeit
15 %
sozialpädagogisch orientierte Gruppenarbeit
35 %
Beratung
20 %
Unterstützung Ehrenamt
10 %
flexible Zeit
10 %
    * vergl. "Definition der Handlungsfelder im Landkreis Prignitz" (Anlage 1a)
    Besonderer Handlungsbedarf:
   
- Entwicklung von sozialpädagogisch orientierter Gruppenarbeit, um der Gewaltentwicklung, dem Alkohol- und Nikotinmissbrauch entgegen zu wirken und Tendenzen der Kinder und Jugendlichen besser Rechnung tragen zu können;
- Weiterentwicklung der Selbständigkeit der Kinder und Jugendlichen mit dem Ziel der Übernahme von Eigenverantwortung;
- Zentralisierung der Angebote für Kinder und Jugendliche
 
    Sozialraum C
   
Handlungsfelder*
%iger Anteil der Arbeitszeit
offene Treffpunktarbeit
15 %
offene Gruppenarbeit
15 %
sozialpädagogisch orientierte Gruppenarbeit
25 %
Beratung
25 %
Unterstützung Ehrenamt
10 %
flexible Zeit
10 %
    * vergl. "Definition der Handlungsfelder im Landkreis Prignitz" (Anlage 1a)
    Besonderer Handlungsbedarf:
   
- Integration der Aussiedler und behinderter Kinder und Jugendlicher;
- Intensivierung der Elternarbeit;
- Erhöhung der Anteile sozialpädagogisch orientierter Gruppenarbeit;
- Nutzung der Ressourcen im Sozialraum, besonders in der Stadt Wittenberge;
- Förderung von Mitverantwortung und Selbständigkeit der Kinder und Jugendlichen
     
    Die bisherigen überwiegend separaten Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden integrativer Bestandteil der Arbeit der drei Sozialraumteams.
     
    Die zuvor beschriebenen Schlussfolgerungen und fest vereinbarte Stundenkontingente an Schulen werden jährlich im Herbst neu mit den freien Trägern in Zielvereinbarungen (als Anlage zu den Vereinbarungen mit dem Träger) ausgehandelt, festgeschrieben und dienen der Orientierung.
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  4.5 Koordination der Jugendverbandsarbeit*
    * vergl. "Definition der Handlungsfelder im Landkreis Prignitz", Anlage 1b
    Zielgruppe:
    Jugendverbände und -initiativen
     
    Inhaltliche Schwerpunkte:
   
- Unterstützung der Jugendinitiativen und -verbände und "Anlaufpunkte"
- Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die nicht einem Verband angehören
- offene Zugänge zu Informationsmaterial
>> ab 2006 Internet-Info-Service.
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  4.6 Finanzierung **
    ** vergl. Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des Kinder- und Jugendschutzes und der Jugendverbandsarbeit des Landkreises Prignitz
    Die Finanzierung der Personal- und Projektkosten der Sozialraumteams erfolgt ab 2006 auf der Grundlage von Budgets. Anleitung und Leitungstätigkeit bringt der Träger als Eigenanteil ein.
Die Personalkosten des Koordinators werden ebenfalls als Budget ausgereicht.
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  5. Qualität der Arbeit und Steuerung
    Mit dem neuen Konzept sollen Ressourcen gebündelt, die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit erhöht werden.
Die Qualität der Arbeit soll durch Teambildung und die Weiterentwicklung von Beteiligungsformen verbessert werden.
Um Auftragsklarheit herzustellen, wurden unter Beteiligung der Fachkräfte und Träger, Definitionen der Handlungsfelder in den Bereichen Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit/Jugendverbandsarbeit erarbeitet.
     
    In 2009 ist ein zusätzliches Handlungsfeld definiert worden, die Aufsuchende Jugendarbeit. Eine Aufnahme in die Zielvereinbarung erfolgt entsprechend des Bedarfes mit örtlichem Bezug.
     
    Das Jugendamt entwickelt neue Steuerungsverfahren:
   
- Umstellung des Förderungsverfahrens und Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes(teilweise Budgetierung, Antrags- und Abrechnungsformulare)
- Zielvereinbarungen mit den Trägern (Planungssicherheit, Qualitätssicherung)
- Berichtswesen (Sachberichtsbogen/Gespräche zur Jahresmitte)
- Qualitätsentwicklung und Qualitätskontrolle
 
 • Beteiligungsverfahren
 • Sozialraumkonferenzen
 • Prignitzkonferenzen
 • Beratung und Begleitung der Träger
 • Evaluation (inhaltliche Konzeptentwicklung und -fortschreibung)
 • Selbstevaluation (praxisnahe Überprüfung der eigenen Arbeit und der Optimierung der Qualität fachlichen Handelns).
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  Anlagen  
 
1a Definition der Handlungsfelder für die Jugendarbeit im Landkreis Prignitz
1b Dokumentation: Auftragsklarheit für den Kreisjugendring Prignitz
2 Finanzierung
   
 
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