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  Satzung des Landkreises Prignitz über die Erhebung von Gebühren
durch das Kreismedienzentrum (Gebührensatzung)
 
 
  Inhalt:
  § 1 Gebühren für die Ausleihe technischer Geräte
  § 2 Gebühren für die Ausleihe audiovisueller Medien
  § 3 Gebühren für die Nutzung technischer Einrichtungen
  § 4 Inkrafttreten
   
 
  Satzung des Landkreises Prignitz über die Erhebung von Gebühren
durch das Kreismedienzentrum (Gebührensatzung)
   
  Auf Grund der §§ 5 und 29 II Nr. 9 und 14 der Landkreisordnung (LKrO) in der Fassung vom 15.10.1993 (GVBl. I S. 433), in der jeweils gültigen Fassung, hat der Kreistag in seiner Sitzung vom 06.07.2000 folgende Satzung beschlossen:
   
 
  § 1 Gebühren für die Ausleihe technischer Geräte
  (1)
Die Benutzer der Geräte werden in folgende Gruppen eingeteilt:
Gruppe A: Schulen kommunaler Schulträger, Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kreisverwaltung des Landkreises Prignitz;
Gruppe B: Kommunale Einrichtungen, Gemeinnützige Einrichtungen und Vereine, Kirchen und Bildungsstätten anderer Träger, Parteien und Verbände;
Gruppe C: Betriebe, Firmen, Vereine e. V., Banken usw.
  (2)
Gerätekategorien: Tagessätze:      
Geräte: Gruppe B   Gruppe C  
Fernsehgerät/Monitor   1,00 DM   0,51 €   2,00 DM   1,02 €
Videoprojektor 15,00 DM   7,67 € 30,00 DM 15,34 €
Filmprojektor   5,00 DM   2,56 € 15,00 DM   7,67 €
Diaprojektor   3,00 DM   1,53 €   5,00 DM   2,56 €
Overheadprojektor   3,00 DM   1,53 €   5,00 DM   2,56 €
Episcop/Directprojektor   5,00 DM   2,56 € 10,00 DM   5,11 €
Videoplayer/Videorecorder   3,00 DM   1,53 €   5,00 DM   2,56 €
Camcorder 10,00 DM   5,11 € 20,00 DM 10,22 €
SLR-Kamera   5,00 DM   2,56 € 10,00 DM   5,11 €
CD-Player   3,00 DM   1,53 €   5,00 DM   2,56 €
DVD-Player 10,00 DM   5,11 € 20,00 DM 10,22 €
Audioverstärkerbox   5,00 DM   2,56 € 10,00 DM   5,11 €
Stativ   2,00 DM   1,02 €   3,00 DM   1,53 €
Mikrofon/Videoleuchte   3,00 DM   1,53 €   5,00 DM   2,56 €
Projektionswand   3,00 DM   1,53 €   5,00 DM   2,56 €
Projektionstisch   2,00 DM   1,02 €   3,00 DM   1,53 €
Sonderkabel/Filmklebebox   1,00 DM   0,51 €   1,00 DM   0,51 €
         
Von Benutzern der Gruppe A werden keine Gebühren erhoben
  (3)
Bei Überschreitung der vereinbarten Rückgabefrist werden für jeden angefangenen Tag folgende Versäumnisgebühren erhoben:
für Gruppe A: nach den Tagessätzen der Gruppe B gemäß Abs. 2
für Gruppen B und C: nach den zweifachen Tagessätzen der jeweiligen Gruppe gemäß Abs. 2
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  § 2 Gebühren für die Ausleihe audiovisueller Medien
  (1) Eine Leihgebühr für audiovisuelle Medien (Videos, Filme, CD, DVD, TB-Kassetten, Medienpakete) wird nicht erhoben.
  (2)
Die Versäumnisgebühren bei Überschreitung der vereinbarten Leihfrist werden wie folgt erhoben:
für die erste begonnene Woche nach Rückgabetermin
je Medieneinheit  1,00 DM / 0,51€   zuzüglich Auslagen und Mahngebühren
für jede weitere begonnene Woche nach Rückgabetermin
je Medieneinheit  2,00 DM / 1,02 €   zuzüglich Auslagen und Mahngebühren
  (3) In begründeten Fällen (beispielsweise Krankheit) kann die Versäumnisgebühr erlassen werden.
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  § 3 Gebühren für die Nutzung technischer Einrichtungen
  (1)
Gebühren für die Nutzung technischer Einrichtungen ohne fachliche Begleitung in den Räumen des Kreismedienzentrums werden je angefangene Stunde der Nutzung wie folgt festgesetzt:
a) Digitaler Audioschnitt am PC: für Nutzungsgruppe B (§ 1 Abs. 1) 15,00 DM /   7,67 €
b) Digitaler nonlinearer Videoschnitt: für Nutzungsgruppe B (§ 1 Abs. 1) 30,00 DM / 15,34 €
c) Die Recherche im Internet ist für Lehrer und Schüler im Rahmen von Projektarbeiten und zur Fertigung von Abschluß- und Prüfungsarbeiten gebührenfrei. Eine weitergehende Nutzung ist ausgeschlossen.
  (2)
Für die technische Begleitung bei den Arbeiten nach § 3 Abs. 1 a und b werden je angefangene Stunde zusätzlich erhoben:
für Nutzungsgruppe B: 25,00 DM / 12,78 €
  (3) Die benötigten Trägermedien (Audio-, Videokassetten, Filme sowie CD-R-Medien) sind von den Nutzerinnen bzw. Nutzern selbst zu stellen.
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  § 4 Inkrafttreten
  Die Gebührensatzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.* Gleichzeitig tritt die Satzung des Landkreises Prignitz über die Erhebung von Gebühren durch das Kreismedienzentrum Prignitz vom 17.09.1998 außer Kraft.
   
 
 
 
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