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  Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Prignitz über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
 
 
  Der Kreistag des Landkreises Prignitz hat gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Abs. 2 Nr. 9 Landkreisordnung für das Land Brandenburg (LKrO) vom 15.10.1993 (GVBl. I S. 433 ff) in der jeweils gültigen Fassung und § 16 Abs. 4 des Brandenburgischen Archivgesetzes (BbgArchivG) vom 7. April 1994 (GVBl. I S. 94) in der jeweils gültigen Fassung folgende Satzung in seiner Sitzung vom 24. April 2008 beschlossen:
   
 
  Artikel I Änderungen der Satzung des Landkreises Prignitz über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
    Die Satzung des Landkreises Prignitz über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) vom 12.07.2001 wird wie folgt geändert:
    In § 2 Abs. 2 wird Satz 2 ersatzlos gestrichen.
    § 4 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
    Von der Einrichtung von Verwaltungsgebühren sind befreit:
a) das Land Brandenburg
b) die Gemeinden und Gemeindeverbände, sofern die besonderen Leistungen nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen oder die Übernahme ihres eigenen Archivgutes durch den Landkreis betreffen,
c) die Bundesrepublik Deutschland und die anderen Bundesländer, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist,
d) die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, soweit die besonderen Leistungen unmittelbar der Durchführung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 Abgabenordnung dienen.
     
    Die Allgemeine Gebührentabelle, die als Anlage Bestandteil der Verwaltungsgebührensatzung ist, wird wie folgt geändert:
   
1. Die Tarifstelle 4 - Gebühren des Kreisarchivs -
wird um folgenden weiteren Gegenstand ergänzt:
  4. 7 Übernahme von Archivgut von Gemeinden und Gemeindeverbänden pro angefangenem laufenden Meter bei Einlagerung         599,00 Euro
   
2. Die in der Gebührentabelle angeführten Gebühren bis zum 31.12.2001 in DM entfallen.
     
  Artikel II
Inkrafttreten
    Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.*
 
 
 
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