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  Information des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes:
"Erzeugererklärung" zur Lebensmittelsicherheit ist Pflicht
Ohne diese Erklärung dürfen Tiere nicht geschlachtet werden
 
 
  Aus aktuellem Anlass weist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Prignitz alle Schlachtvieherzeuger auf folgenden Sachverhalt hin:
   
  Grundsätzlich müssen alle Erzeuger von Schlachtvieh nach dem Futtermittel- und Lebensmittelhygienerecht der EU gewährleisten, dass von dem Fleisch ihrer Tiere keine gesundheitliche Gefahr für den Konsumenten ausgeht. Deshalb muss der Tierhalter mit der "Information zur Lebensmittelkette" (auch "Erzeugererklärung" oder "Standarderklärung" genannt) mit seiner Unterschrift bestätigen, dass ihm diesbezüglich keine relevanten Informationen vorliegen. Damit übernimmt er nachweislich die Verantwortung für die Gesundheit seiner Tiere.
   
  Die Verpflichtung zur "Erzeugererklärung" wurde schrittweise in verschiedenen Sektoren eingeführt:
Begonnen wurde 2006 mit dem Geflügelsektor, 2007 folgten der Schweinesektor und 2009 Pferde und Kälber.
Seit dem 1. Januar 2010 muss die Information zur Lebensmittelkette auch bei der Anlieferung von Rindern, Schafen und Ziegen am Schlachthof vorliegen!
   
  Ist bei der Ankunft der Tiere an der Schlachtstätte keine Erzeugererklärung vorhanden, dürfen die Tiere auch nicht geschlachtet werden. Spätestens 24 Stunden nach Ankunft am Schlachthof muss die Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere angeordnet werden, für die keine Erzeugererklärung vorliegt.
   
  Die Erklärung kann dem Tiertransport schriftlich mitgegeben werden, sie kann dem Schlachthofbetreiber aber auch per Fax oder E-Mail zugesendet werden. Möglich ist auch eine Kombination mit dem Lieferschein, wenn alle Inhalte der Erzeugererklärung vollständig enthalten und vom Erzeuger eigenhändig unterschrieben worden sind.
   
  Das zu verwendende Formular ist auch im Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz, Berliner Straße 49, Haus 3, 19348 Perleberg erhältlich.
   
  >>> Erzeugererklärung zur Lebensmittelsicherheit (Standarderklärung)
 
[ 01.03.2010]
 
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