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  Information des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes:
Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen ist Pflicht
Zwei Trichinenfälle in Brandenburg
 
 
  Auf Grund von zwei aktuellen Trichinennachweisen bei Schwarzwild im Land Brandenburg werden alle Jäger aufgerufen, ihrer Sorgfaltspflicht bei der Beprobung und Untersuchung erlegter Wildschweine unbedingt nachzukommen.
   
  Die Probenentnahme muss durch eine besonders geschulte Person oder durch einen amtlichen Tierarzt erfolgen. Wildschweinproben dürfen darüber hinaus nur an Untersuchungseinrichtungen untersucht werden, die das so genannte Verdauungsverfahren (Magnetrührverfahren) durchführen. Bei der Anmeldung zur Untersuchung muss der vollständig ausgefüllte Wildursprungschein vorgelegt werden.
   
  In den letzten Jahren wiesen etwa 0,003 Prozent aller untersuchten Tierkörper Trichinen auf. Fast alle Trichinenfunde in Deutschland stammen von Wildschweinen; vereinzelt wurden Befunde bei Hausschweinen aus Freilandhaltung nachgewiesen. Im Landkreis Prignitz wurden bisher keine Trichinen gefunden.
   
  Für das Trichinenvorkommen in Ostdeutschland ist möglicherweise auch die Ausbreitung des Marderhundes von Bedeutung. Vier bis fünf Prozent der im Rahmen eines Wildmonitorings untersuchten Marderhunde in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erwiesen sich als Trichinenträger und bilden demzufolge eine Infektionsquelle für Schwarzwild. Füchse als Trichinenträger dagegen lagen unter einem Prozent. Kadaver sollten daher so beseitigt werden, dass von ihnen keine Infektionsgefahr für anderes Wild ausgeht.
   
  Trichinellose:
  Die Trichinellose ist eine durch Parasiten verursachte Erkrankung. Der Mensch kann sich durch Verzehr von rohem oder unzureichend erhitztem Fleisch infizieren. Je nach Schwere der Erkrankung können unter anderem Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, später auch Muskel- und Gelenkschmerzen auftreten. Nach der Schlachtung sind Hausschweine, Wildschweine, Pferde - sowie Sumpfbiber, Dachse und Bären, falls sie verzehrt werden - auf Trichinen zu untersuchen. Das Fleisch untersuchungspflichtiger Tiere darf erst nach Abschluss der Trichinenuntersuchung an Dritte abgegeben werden.
 
[ 01.03.2010]
 
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