1. Nachtragshaushalt des Landkreises Prignitz für das Haushaltsjahr 2019

11.03.2019

Aufgrund des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss des Kreistages vom 07.03.2019 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:









§ 1






Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt









 

die bisher
festgesetzten
Gesamtbeträge
von

erhöht um

vermindert um

und damit der
Gesamtbetrag
einschließlich
Nachträgen
festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

 

im Ergebnishaushalt

 


 

 

ordentliche Erträge

158.897.100

32.186.700

1.222.900

189.860.900

(inkl. Finanzerträge)

 


 

 

 

 


 

 

ordentliche Aufwendungen

158.858.800

31.417.000

0

190.275.800

(inkl. Finanzaufw.)

 


 

 

 

 


 

 

außerordentliche Erträge

0

0

0

0

außerordentliche Aufwendungen

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Finanzhaushalt

 


 

 

die Einzahlungen

176.559.000

22.645.900

4.416.000

194.788.900

 

 


 

 

die Auszahlungen

179.550.400

21.867.400

3.450.300

197.967.500

 

 


 

 

davon bei den:

 


 

 

Einzahlungen aus laufender

 


 

 

Verwaltungstätigkeit

165.112.400

22.645.900

1.222.900

186.535.400

 

 


 

 

Auszahlungen aus laufender

 


 

 

Verwaltungstätigkeit

164.998.700

21.156.400

0

186.155.100

 

 


 

 

Einzahlungen aus der

 


 

 

 Investitionstätigkeit

11.446.600

0

3.193.100

8.253.500

 

 


 

 

Auszahlungen aus der

 


 

 

 Investitionstätigkeit

13.833.700

711.000

3.450.300

11.094.400

 

 


 

 

Einzahlungen aus der

 


 

 

 Finanzierungstätigkeit

0

0

0

0

 

 


 

 

Auszahlungen aus der

 


 

 

 Finanzierungstätigkeit

718.000

0

0

718.000

 

 

 

 

 











§ 2






Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen


werden nicht festgesetzt.





§ 3






Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.














§ 4






Der Umlagesatz für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird von 45,00 v.H.


der Umlagegrundlagen auf 42,5 v.H. der Umlagegrundlagen gesenkt.








§ 5






1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als von wesentlicher

    Bedeutung angesehen werden, wird nicht geändert.









2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und


    Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind,


    wird nicht geändert.










3. Die Wertgrenzen, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und


    Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Kreistages bedürfen, werden nicht geändert.






 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden :







    a) bei Entstehung eines Fehlbetrags auf 5.000.000 Euro festgesetzt



        und





    b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder


        Einzelauszahlungen nicht geändert.





























Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt:









Perleberg, 07.03.2019


gez. Torsten Uhe




Landrat des Landkreises Prignitz


© Landkreis Prignitz 


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