Änderungen in der Eindämmungsverordnung treten in Kraft

27.04.2020

ab 27. April 2020

Die wichtigsten Änderungen der Eindämmungsverodnung des Landes Brandenburg sind:

-       Ab dem 27. April 2020 gilt im ÖPNV und Einzelhandel eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

-       In besonders begründeten Einzelfällen kann die Versammlungsbehörde Versammlungen bis zu 50
Personen zulassen. Mit dieser Höchstzahl sind ab dem 4. Mai 2020 auch
wieder Gottesdienste erlaubt.

       -       Friseurbetriebe dürfen ab dem 4. Mai wieder öffnen.

„Auch wenn Brandenburg nun doch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und Einzelhandel eingeführt hat, darf das nicht zum Vernachlässigen der Abstands- und Hygieneregeln führen. Alsoauch mit Mund-Nasen-Bedeckung – Abstand halten!“, so Landrat Torsten Uhe.

Schutzausrüstung wird nach wie vor dringend benötigt. Besonders in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie in weiteren medizinischen Einrichtungen ist der Bedarf sehr groß.

Hinweise:
In der dieser Woche ist die Abstrichstelle nur am 28. und 30.04.2020 in der Zeit
von 09:30 Uhr bis ca. 14:30 Uhr besetzt.

Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr besetzt.

Statistik:
Zahl gemeldeter Fälle seit Beginn:  23
Zahl der Geheilten:                        16
Getätigte Abstriche insgesamt:     578

Besondere Verkehrslagen:
Ab 27.04.2020 Vollsperrung der B 189 zwischen Pritzwalk und Kemnitz, Umleitung ist ausgeschildert.

© Landkreis Prignitz 


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