17.02.2021
Auf Anordnung des Veterinäramtes wurde Putenmast in Neudorf unschädlich beseitigt
Nach dem Geflügelpestausbruch am 24.01.2021 in
Bresch wurde erneut in einem Putenbestand in der Prignitz, diesmal in Neudorf
in der Gemeinde Groß Pankow, das hochpathogene aviäre Influenza-A-Virus, Subtyp
H5N8 durch virologische Untersuchung nachgewiesen. Der Landkreis Prignitz hat
daraufhin eine weitere Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung derGeflügelpest im Amtsblatt Nr. 13/2021 erlassen.
Im betroffenen Betrieb mussten auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes ca. 12.000 Puten getötet und unschädlich beseitigt werden. Anfang der Woche waren erhöhte Tierverluste aufgetreten. Daraufhin hatte der Betriebsinhaber unverzüglich seinen Hoftierarzt zu Rate gezogen und das Veterinäramt informiert. Bei den sofort entnommenen amtlichen Proben wurde durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg das aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen. Der Befund wurde inzwischen vom nationalen Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut) auf der Insel Riems bestätigt, es handelt sich wiederum um die hochpathogene Variante des Virus.
Auch bei diesem Seuchenausbruch ist es nicht ausgeschlossen, dass das Virus über Wildvögel eingetragen wurde. In ganz Deutschland grassiert derzeit das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 sowohl in Nutzgeflügelbeständen als auch in der Wasser- und Greifvogelpopulation.
Die erforderlichen Maßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung wurden eingeleitet. Es mussten erneut ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet um den Ausbruchsbestand eingerichtet werden, in denen Beschränkungen für alle Geflügelhaltungen gelten.
Das Beobachtungsgebiet überschneidet sich mit dem Gebiet, welches um den Ausbruch in Bresch gebildet wurde, damit verlängern sich die Restriktionsmaßnahmen für die Geflügelhalter in diesem Überlappungsgebiet.
In dem um den Ausbruch in Bresch festgelegten
Sperrbezirk wurden zwischenzeitlich alle Geflügelhaltungen durch amtliche
Tierärzte klinisch untersucht, so dass dieser mit Wirkung vom 18.02.2021
aufgehoben werden kann. Dieser ehemalige Sperrbezirk wird in das am 24.01.2021
festgelegte Beobachtungsgebiet eingegliedert, d. h. es gelten ab 18.02.2021
auch dort die Maßnahmen des Beobachtungsgebietes.
Die Änderungen wurden mit
Tierseuchenallgemeinverfügung vom 17.02.2021 zur Änderung derTierseuchenallgemeinverfügung vom 24.01.2021 ebenfalls im Amtsblatt 13/2021 bekannt gemacht.
Außerdem bestehen nach wie vor der Geflügelpest-Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet, welche auf Grund des Ausbruchs in Mecklenburg-Vorpommern am 29.01.2021 festgelegt werden mussten und Teile der Gemeinden Lenzerwische und Lenzen umfassen.
Die genauen Grenzen aller Restriktionsgebiete sind in den jeweiligen Allgemeinverfügungen festgelegt. Auf derinteraktiven Karte im Geoportal des Landkreises Prignitz kann sich jeder Geflügelhalter informieren, ob er sich in einem Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet oder in dem im Dezember festgelegten Risiko-Aufstallungsgebiet befindet.
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