ASP-Maßnahmen werden gelockert

04.04.2023

Kerngebiet wird zur Weißen Zone

Ende 2021 wurden erstmals mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest infizierte Wildschweine im Nachbarlandkreis Ludwigslust-Parchim nahe der Kreisgrenze zur Prignitz gefunden. Die nach Tierseuchenrecht festzulegenden Restriktionsgebiete umfassen auch weite Teile unseres Landkreises. Um zu verhindern, dass die Infektion auf den Schwarzwildbestand in der Prignitz übergreift, errichtete der Landkreis feste Schutzzäune auf ca. 120 km Länge.

Während im Kerngebiet im Landkreis LUP südlich der A 24 noch im Oktober 2022 infizierte Wildschweinkadaver gefunden wurden, blieb es nördlich der A 24 bei einem im Dezember 2021 festgestellten Befund. Bei intensiven Suchen nach verendeten Wildschweinen wurde nördlich der A 24 sowohl im Landkreis LUP als auch im Landkreis Prignitz kein weiteres mit dem ASP-Virus infiziertes Wildschwein nachgewiesen. Um die Infektketten zu unterbrechen, wurde außerdem mit großer Unterstützung der Jägerinnen und Jäger besonders im Kerngebiet der Prignitz und in Teilen der Weißen Zone die Schwarzwildpopulation drastisch reduziert.

Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt, um das Kerngebiet und die damit verbundenen besonderen Einschränkungen für Land-, Forstwirtschaft und Jagd zu lockern. Im Kerngebiet gelten ab 05.04.2023 dieselben Anordnungen wie für die angrenzende Weiße Zone.

Die Schutzzäune müssen weiterhin stehen bleiben und funktionstüchtig gehalten werden, bis das nach wie vor bestehende Restrisiko der Ausbreitung der ASP auf die Prignitz ausgeschlossen werden kann und die Voraussetzungen für die Aufhebung der Restriktionsgebiete insgesamt erfüllt sind.

Die aktuelle Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der ASP mit für alle Gebiete des Landkreises Prignitz geltenden Vorschriften ist im Amtsblatt Nr. 18 veröffentlicht, ebenso die interaktiveKarte mit allen aktuellen Restriktionsgebieten. 

© Landkreis Prignitz 


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