25.07.2023
Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 6. Juli 2023 die Einführung der Biotonne im Landkreis Prignitz beschlossen.
1. Muss ich die
Biotonne nehmen?
Die Einführung der Biotonne beruht auf freiwilliger
Basis. Niemand ist also verpflichtet, sie zu nehmen.
2. Muss ich dafür bezahlen, auch wenn ich die Biotonne
nicht benutze?
Wie auch die anderen Formen der Müllentsorgung im Landkreis, wird ein Teil
der Finanzierung auf alle
Gebührenpflichtigen umgelegt.
3. Kann ich
meinen Komposthaufen behalten?
Jeder, der einen Komposthaufen hat, darf diesen natürlich behalten und
weiterführen. Vorteil der Tonne ist allerdings, dass hier auch andere Abfälle
hineindürfen, die man nicht auf dem eigenen Kompost verwerten kann (z. B.
Küchenabfälle).
4. Wie wirkt
sich die Einführung der Biotonne auf die Restmüllentsorgung aus?
Es ist beabsichtigt, die Zahl der Restmüll-Mindestleerungen bei Einführung der
Biotonne zu reduzieren. Dadurch verringert sich auch die Restmüllmenge, da etwa
Küchenabfälle(Essensreste) nun in die Biotonne wandern. Ein weiterer wichtiger
Hinweis: Die Restmüllentsorgung wird wahrscheinlich (zum Beispiel wegen der
CO2-Bepreisung) künftig deutlich teurer werden – was die Reduzierung der
Hausmüllmenge auch aus diesem Grund attraktiver macht, weil es kostendämpfend
ist.
5. Sorgt die
Biotonne für Geruchsbelästigung?
Im Gegensatz zur Restmülltonne sind die Biotonnen optional mit einem Filter
versehen, so dass jegliche Geruchsbelästigung auf ein Minimum reduziert wird.
Darüber hinaus wird für die Behälter ein 14-täglicher Leerungsrhythmus
angeboten.
6. Wie entsorge
ich künftig meinen Grünschnitt?
Mit der Einführung der Biotonne ist eine flächendeckende und bürgerfreundliche
Grünschnittentsorgung möglich. Nicht nur deswegen ist auch angedacht, eine
Behältergröße von 240 l anzubieten.
7. Wo wird
zukünftig der Abfall aus der Biotonne entsorgt werden?
Das steht noch nicht fest. Angedacht, aber noch nicht beschlossen, ist eine
Entsorgung in einer Vergärungsanlage in Schwanebeck (Landkreis Havelland).
Diese wird eigens für die Behandlung der Bioabfälle vorbereitet. Dazu und zur
gemeinsamen Nutzung haben mehrere Landkreise eine kommunale Partnerschaft
geschlossen, der nach dem Beschluss des Kreistags auch der Landkreis Prignitz
beitreten könnte. Es handelt sich dabei um die derzeit kostengünstigste Lösung.
Parallel dazu werden aber auch noch Alternativen zu der Behandlung in der
Vergärungsanlage in Schwanebeck erkundet.
Eine Entsorgungsmöglichkeit in der Prignitz selbst ist kurz- und mittelfristig
nicht in Sicht – vorhandene Deponien und Biogasanlagen sind nicht geeignet.
Haben Sie weitere Fragen? Dann schicken Sie diese uns zu
unter biotonne@lkprignitz.de.
© Landkreis Prignitz