05.09.2023
Anträge sind bis zum 30. Oktober 2023 zu stellen
Aufgrund der Verordnung zur Verteilung und Verwendung der Mittel für die Theater- und Orchesterförderung gemäß § 5 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (Brandenburgische FAG-Förderungsverordnung- BbgFAGVO) vom 23. Januar 2019, gewährt der Landkreis Prignitz Zuwendungen zur Aufrechterhaltung und Entwicklung eines lokalen und regionalen Theater- und Musiklebens an Orten, die über keine Spielstätten mit festen Theater- und Musikensembles verfügen.
Antragsberechtigt
sind:
- Veranstaltende
von Theater- und Musikangeboten, die sich in Trägerschaft einer juristischen
Person des öffentlichen Rechts oder einer juristischen Person des privaten
Rechts befinden, die ausschließlich undunmittelbar gemeinnützigen Zwecken im
Sinne der Abgabenordnung dient,
- kreisangehörende Gemeinden oder Ämter unter der Voraussetzung, dass sie die Mittel an Veranstalter von Theater- und Musikangeboten, wie oben beschrieben, weiterleiten.
Anträge sind
bis zum 30. Oktober 2023 für im Jahr 2024
geplante Theater- und Musikveranstaltungen an den LK Prignitz, Gb III, Sb
Schulverwaltung, Kultur und Sport, Berliner Straße 49 in 19348 Perleberg zu
stellen.
Als Ansprechpartnerin für nähere Informationen steht Frau Kerstin Mudrak, Koordinatorin Prignitzsommer, unter der Telefonnummer 03876 713-392 oder per E-Mail unter: kerstin.mudrak@lkprignitz.de zur Verfügung.
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