Tierseuchenallgemeinverfügung vom 17.07.2019

17.07.2019

zur Genehmigung der freiwilligen Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BT)

Unter Berücksichtigung der Risikobewertung und der Impfempfehlung des Friedrich-Loeffler-Instituts wird für das gesamte Gebiet des Landkreises Prignitz folgendes bestimmt:

1.     Den Haltern von empfänglichen Tieren (Rindern, Schafen und Ziegen) wird genehmigt, freiwillig die von ihnen im Landkreis Prignitz gehaltenen Tiere gegen die Serotypen 4 und 8 (BTV 4, BTV 8) des Erregers der Blauzungenkrankheit (BT) impfen zu lassen.

2.     Die Impfung darf nur von den jeweils bestandsbetreuenden Hoftierärztinnen/Hoftierärzten durchgeführt werden.

3.     Die Impfung darf nur mit zugelassenen bzw. genehmigten inaktivierten Impfstoffen erfolgen.

4.     Die Impfungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Durchführung im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT), für Schafe und Ziegen bestandsbezogen und für Rinder einzeltierbezogen, durch die Tierärztin/den Tierarzt unter Angabe des Datums der Impfung und des verwendeten Impfstoffes zu melden.

Hinweise

Für die Durchführung der Impfung und die Kosten des Impfstoffs wird von der Tierseuchenkasse Brandenburg eine Beihilfe gewährt, unter der Voraussetzung, dass der Tierhalter seinen Melde- und Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. Die Antragstellung an die Tierseuchenkasse erfolgt über die Tierärztin/den Tierarzt, die/der die Impfung durchgeführt hat.

Nähere Informationen zur Blauzungenkrankheit sind in einem
Merkblatt des Ministeriums der Justiz undfür Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zusammengestellt.

Rechtsgrundlagen

§ 4 der Verordnung zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher und unionsrechtlicher Vorschriften über Maßnahmen zur Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit (EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung) i. d. F. der Bekanntmachung vom 30. Juni 2015 (BGBl. I S. 1098) in der derzeit gültigen Fassung

§§ 1 und 5 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2001 (GVBl. I 2002 S. 14) in der derzeit gültigen Fassung

Begründung

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Erkrankung bei Rindern, Schafen und Ziegen, die zu hohen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Neuweltkameliden (u. a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind ebenfalls empfänglich. Das Virus (BTV) wird nicht von Tier zu Tier, sondern über kleine blutsaugende Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragen. Für den Menschen besteht keine Gefahr.

Bis Dezember 2018 galt Deutschland offiziell als frei von Blauzungenkrankheit. Nach Fällen in Nachbarländern wurde die anzeigepflichtige Tierseuche auch im Südwesten Deutschlands wieder festgestellt. Mit einer Ausbreitung insbesondere in der aktiven Zeit der Mücken ist zu rechnen.

Das Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt auf Grund seiner aktuellen Risikobewertung die Impfung von Rindern und kleinen Wiederkäuern zum Schutz vor einer klinischen Erkrankung der Tiere und zur Vermeidung von einschneidenden Handelsrestriktionen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Tierseuchenallgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Prignitz, Der Landrat, Berliner Straße 49 in 19348 Perleberg zu erheben.

Im Auftrag

Dr. Sabine Kramer           
Amtstierärztin                                                                          

© Landkreis Prignitz 


Berliner Str. 49 -  19348 Perleberg -  Telefon: 03876 - 713-0  -   Fax: 03876 - 713-214
Seitenmotiv