03.03.2023
Ansprüche auf Testung nach der Coronavirus-Testverordnung bestanden bis einschließlich zum 28. Februar 2023.
Ab dem 1. März 2023 dürfen keine Testungen mehr auf Grundlage der Corona-Testverordnung durchgeführt werden.
Somit bestehen keine Ansprüche mehr auf kostenlose COVID-19-Testungen.
Die fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung vom 24.11.2022 regelt in Artikel 2 Abs.1, dass die §§ 1 bis 6 sowie § 17 TestV zum 28.02.2023 aufgehoben worden sind.
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