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Bauen - Bauanzeigeverfahren

Antragstellung und Verfahrensablauf

Die vorgeschriebenen Vordrucke nach Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) sind über den Link zum Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) downloadbar bzw. auf dieser Seite online ausfüllbar.

Das Bauanzeigeverfahren ist nur für die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, einschließlich der zugehörigen notwendigen Abstellplätze für Fahrräder, notwendigen Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen und Nebengebäude im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplanes nach § 30 Abs. 1 oder 2 des Baugesetzbuches möglich.

Die Antragsunterlagen sind entsprechend der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) im bauaufsichtlichen Verfahren in mindestens 3-facher Ausfertigung zu erstellen, von den Bauherrren zu unterschreiben und beim Landkreis Prignitz über die Bauaufsicht einzureichen.

Mit der Bauausführung darf nach Ablauf eines Monats nach Eingang der Bauanzeige bei der Bauaufsichtsbehörde begonnen werden, sofern die Bauaufsichtsbehörde die Bauausführung nicht untersagt oder vorher freigegeben hat.
Die Berechtigung zur Bauausführung erlischt nach vier Jahren. Die Berechtigung  zur  Bauausführung erlischt nicht,  wenn das Vorhaben  innerhalb  der Frist nach  Satz 2 begonnen worden und spätestens ein Jahr nach Ablauf der Frist fertig gestellt ist (§ 62 Abs. 3 BbgBO).

Der Bauherr hat den Zeitpunkt des Baubeginns des Vorhabens spätestens eine Woche vor Baubeginn schriftlich mitzuteilen.
Die  beabsichtigte Nutzungsaufnahme des Vorhabens ist durch vom Bauherrn der Bauaufsichtsbehörde zwei Wochen vorher gemäß § 83 Abs. 2 BbgBO mit den erforderlichen Bescheinigungen nach § 83 Abs. 2 Satz 2 BbgBO schriftlich mitzuteilen.

Gebühren/Entgelte/Auslagen

Rechtsvorschriften

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