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Bauen - Nutzungsänderung

Antragstellung und Verfahrensablauf

Die vorgeschriebenen Vordrucke nach Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) sind über den Link zum Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) downloadbar bzw. auf dieser Seite online ausfüllbar.

Eine Nutzungsänderung wird nach § 59 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) genehmigungspflichtig, wenn Sie die vorhandene bauliche Anlage oder Teile sowie Grundstücksflächen anders zu nutzen beabsichtigen, als die in der bisherigen, Ihnen vorliegenden Baugenehmigung festgeschrieben ist.
Es sei denn, sie ist gemäß § 61 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) genehmigungsfrei, weil an sie keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen gestellt werden, als an die bisherige Nutzung.

Die Antragsunterlagen sind entsprechend der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) in mindestens 3-facher Ausfertigung zu erstellen und unterschrieben beim Landkreis Prignitz einzureichen.

Die Geltungsdauer der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung beträgt sechs Jahre. Die Baugenehmigung erlischt nicht, wenn das Vorhaben innerhalb der Frist begonnen worden und spätestens ein Jahr nach Ablauf der Frist fertig gestellt ist.

Gebühren/Entgelte/Auslagen

Gebühren entsprechend der aktuellen Baugebührenordnung des Landes Brandenburg (BbgBauGebO)

Rechtsvorschriften

© Landkreis Prignitz 

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