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Bauen - Ordnungswidrigkeit

    Vordrucke/Formulare

    Die Anzeige erfolgt schriftlich durch die untere Bauaufsichtsbehörde gemäß § 85 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) an die Service-Einheit Kasse/Bußgeldstelle zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz bei Verstößen gegen die Vorschriften, die das Baurecht tangieren.

    Gebühren/Entgelte/Auslagen

    Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 500.000,00 € geahndet werden (gemäß § 85 Abs. 4 BbgBO).
    Bußgelder können auch neben Zwangsmitteln oder neben einer Strafe angewendet werden.

    Rechtsvorschriften

    © Landkreis Prignitz 

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