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Biotonne - ab 01.04.2025

    Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2023 die Einführung der Biotonne im Landkreis Prignitz beschlossen.

    FAQ's zum Thema Biotonne:

    Biotonne / Foto:Animaflora by Canva

    1.  Muss ich die Biotonne nehmen?
    Die Einführung der Biotonne beruht auf freiwilliger Basis. Niemand ist also verpflichtet, sie zu nehmen.

    2. Muss ich dafür bezahlen, auch wenn ich die Biotonne nicht benutze?
    Wie auch die anderen Formen der Müllentsorgung im Landkreis, wird ein Teil der  Finanzierung auf alle Gebührenpflichtigen umgelegt.

    3. Kann ich meinen Komposthaufen behalten?
    Jeder, der einen Komposthaufen hat, darf diesen natürlich behalten und weiterführen. Vorteil der Tonne ist allerdings, dass hier auch andere Abfälle hineindürfen, die man nicht auf dem eigenen Kompost verwerten kann (z. B. Küchenabfälle).

    4. Wie wirkt sich die Einführung der Biotonne auf die Restmüllentsorgung aus?
    Es ist beabsichtigt, die Zahl der Restmüll-Mindestleerungen bei Einführung der Biotonne zu reduzieren. Dadurch verringert sich auch die Restmüllmenge, da etwa Küchenabfälle(Essensreste) nun in die Biotonne wandern. Ein weiterer wichtiger Hinweis: Die Restmüllentsorgung wird wahrscheinlich (zum Beispiel wegen der CO2-Bepreisung) künftig deutlich teurer werden – was die Reduzierung der Hausmüllmenge auch aus diesem Grund attraktiver macht, weil es kostendämpfend ist.

    5. Sorgt die Biotonne für Geruchsbelästigung?
    Im Gegensatz zur Restmülltonne sind die Biotonnen optional mit einem Filter versehen, so dass jegliche Geruchsbelästigung auf ein Minimum reduziert wird. Darüber hinaus wird für die Behälter ein 14-täglicher Leerungsrhythmus angeboten.

    6. Wie entsorge ich künftig meinen Grünschnitt?
    Mit der Einführung der Biotonne ist eine flächendeckende und bürgerfreundliche Grünschnittentsorgung möglich. Nicht nur deswegen ist auch angedacht, eine Behältergröße von 240 l anzubieten.

    7. Wo wird zukünftig der Abfall aus der Biotonne entsorgt werden?
    Das steht noch nicht fest. Angedacht, aber noch nicht beschlossen, ist eine Entsorgung in einer Vergärungsanlage in Schwanebeck (Landkreis Havelland). Diese wird eigens für die Behandlung der Bioabfälle vorbereitet. Dazu und zur gemeinsamen Nutzung haben mehrere Landkreise eine kommunale Partnerschaft geschlossen, der nach dem Beschluss des Kreistags auch der Landkreis Prignitz beitreten könnte. Es handelt sich dabei um die derzeit kostengünstigste Lösung.
    Parallel dazu werden aber auch noch Alternativen zu der Behandlung in der Vergärungsanlage in Schwanebeck erkundet.
    Eine Entsorgungsmöglichkeit in der Prignitz selbst ist kurz- und mittelfristig nicht in Sicht – vorhandene Deponien und Biogasanlagen sind nicht geeignet.


    Haben Sie weitere Fragen? Dann schicken Sie diese uns zu unter biotonne@lkprignitz.de.

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