Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 und später | 19.01.2025 |
Ausstellungsjahr | Spalte 2 |
---|---|
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Diesen können Sie bei der:
- der
Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Prignitz oder
- Ihrer
zuständigen Meldebehörde zu stellen oder einreichen.
- Personalausweis,
- der
alte Führerschein und
- ein
biometrisches Passbild nach Passverordnung.
Für den Umtausch von Papierführerscheinen, die nicht im Landkreis Prignitz ausgestellt
wurden, benötigt die Fahrerlaubnisbehörde zusätzlich einen Auszug aus der
Führerscheinkartei. Diesen können Sie bei der Behörde anfordern, die Ihnen den
Papierführerschein ursprünglich ausgestellt hat.
Der Umtausch der Führerscheine
erfolgt gestaffelt nach Geburtsjahrgängen.
Deshalb können auch nur Anträge zum
Umtausch eines Führerscheins entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn sie
der Frist (Geburtsjahr des Führerscheininhabers bzw. Ausstellungsjahr
Führerschein) entsprechen.
Überprüfen Sie daher bitte
selbstständig, wann Ihr Führerschein seine Gültigkeit verliert und beachten Sie
die Jahresfristen.
Führerscheine, die nicht bis zum
Ablauf der jeweiligen Frist umgetauscht werden, verlieren danach automatisch
ihre Gültigkeit.
Für einen persönlichen Termin bei
der Fahrerlaubnisbehörde nutzen Sie bitte dasOnline-Terminportal.
25,30 €
Wenn Sie sich den neuen Führerschein direkt von der Bundesdruckerei nach Hause
schicken lassen wollen, werden zusätzlich 5,09 Euro für den Direktversand
erhoben.
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