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Hilfe zum Lebensunterhalt für Asylbewerber

Unterbringung von Asylbewerbern/Flüchtlingen und Aussiedlern.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt für Asylbewerber erfolgt durch die Bearbeitung von Anträgen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)und Leistungen analog SGB XII.

Mitzubringende Unterlagen

• alle Einkommensnachweise
• Mietvertrag, Mieteinzahlungsnachweise
• Nachweis über Vermögen
• Duldung/Fiktionsbescheinigung/Ausweisdokumente/Aufenthaltsgestattung usw.
• PKW-Unterlagen (Fahrzeugbrief, Zulassung)

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