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Servicestelle für Bauleitplanung und Kreisentwicklung

Zuständige Ansprechpartner

Zuständigkeiten

    Die Servicestelle für Bauleitplanung und Kreisentwicklung berät die Kommunen des Landkreises in Bezug auf:

    -          bauplanungsrechtliche und bauleitplanungsrechtliche Vorschriften und Fragestellungen
    -          Auskünfte zu Fragen des öffentlichen Baurechts
    -          das Erstellen und Umsetzten von Entwicklungsplänen und -konzepten
    -          die Initiierung und Durchführung von Projekten zur Kreisentwicklung
    -          die Entwicklung von Strategien zur Bewältigung demografischer Herausforderungen
    -          Flächennutzung

    Auch lokale Unternehmen und interessierte Investoren und Investorinnen könne sich durch die Servicestelle für Bauleitplanung und Kreisentwicklung beraten lassen. In diesem Bereich berät und unterstützt die Servicestelle insbesondere zu:
    -          Expansion, Modernisierung und Innovation lokaler Unternehmen
    -          Standortsuche

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