Im Rahmen der Unterhaltsheranziehung erfolgt die Bearbeitung sämtlicher Angelegenheiten zu Fragen der Unterhaltsheranziehung, wie z. B.:
- Ehegattenunterhalt,- Kostenersatz durch Erben.
- Einkommensbelege der letzten 12 Monate 
- aktueller Einkommensteuerbescheid 
- Kontoauszüge und Sparbuch der letzten 3 Monate 
- Mietbescheinigung (Mietvertrag, Nachweis über Mietzahlung) bzw. Hausbelastung 
- Wohngeldbescheid 
- Versicherungspolicen 
- Unterhaltstitel 
- Kreditbelastungen 
- Fahrkosten zur Arbeitsstätte 
bei Leistungsfähigkeit Unterhaltszahlungen
Die Prüfung kann erst erfolgen, wenn die Unterlagen vollständig sind. 
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