Hinweis:
Gesendete Formulare entbinden nicht von der Beibringung der unterschriebenen Originale!
Wohngeld können Sie in Form von Mietzuschuss (für Bewohner von Mietwohnungen) oder Lastenzuschuss (für Eigentümer von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen) erhalten.
für Mietzuschuss:
Mietvertrag
Mietänderungsschreiben
Mietzahlungsnachweise
alle Einkommensnachweise
für Lastenzuschuss:
Eigentumsnachweis
Grundsteuerbescheid
Wohnflächenaufschlüsselung
Zins- und Tilgungsleistungen für wohnwirtschaftliche Zwecke
Bescheid Eigenheimzulage
alle Einkommensnachweise
keine
Wohngeldgesetz
Wohngeldverordnung
Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
Antragsteller aus
- Wittenberge, Bentwisch, Garsedow, Hinzdorf, Lindenberg, Lütjenheide, Schadebeuster und Zwischendeich wenden sich bitte an die
Stadtverwaltung Wittenberge
Bürgerbüro
August-Bebel-Str. 10
19322 Wittenberge
Telefon: 03877 951-218
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