Der Landkreis Prignitz sucht private Unterkünfte für Asylbewerber

Wer Asyl in Deutschland begehrt, wird erst einmal durch den Bund registriert und bekommt einen Platz in einer Erstaufnahmeeinrichtung zugewiesen. Der Landkreis Prignitz ist verpflichtet, die zugewiesenen Asylsuchenden nach ihrem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung weiter unterzubringen. Dafür muss er ausreichende Unterbringungsplätze zur Verfügung stellen.

Gegenwärtig müssen innerhalb kurzer Zeit viele zusätzliche Unterkünfte bereitgestellt werden. Deshalb erhalten alle interessierten Vermieter die Möglichkeit, freistehenden Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen anzubieten. Die Wohnungen müssen für einen dauerhaften Aufenthalt nutzbar und geeignet sein.

Was gilt als Wohnraum und welche Bedingungen müssen erfüllt werden?

Als Wohnraum gelten einzelne Wohnungen mit Schlafzimmer, Küche und Bad. Auch Einliegerwohnungen gehören dazu. Die Wohnungsgröße muss angemessen sein. Voraussetzung ist, dass das angebotene Objekt auch bisher zulässigerweise als Wohnraum genutzt wurde.

Wie viel Miete erhalte ich?

Die Höhe der Miete richtet sich nach der

Mit wem schließe ich den Mietvertrag?

Der Mietvertrag wird zwischen dem Landkreis Prignitz und dem jeweiligen Vermieter geschlossen. Der Landkreis Prignitz mietet die entsprechende Wohnung zur Unterbringung von Personen nach § 1 Abs. 1 S. 1 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) an.

Wer zahlt die Miete?

Die Mietzahlungen werden direkt vom Landkreis an den Vermieter überwiesen.

Dauer des Mietverhältnisses?

Idealerweise unbefristet. Bedingung ist auf jeden Fall eine Kündigungsfrist von drei Monaten (gemäß § 573c Abs. 1 BGB).

An wen kann ich mich wenden, wenn ich etwas zu vermieten habe?

Landkreis Prignitz
Bereich Koordination Asyl
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
E-Mail:
asyl@lkprignitz.de

Kann ich Vorgaben machen, wer bei mir einzieht?

Eine Vorauswahl nach Nationalität, Religion, Bildungsgrad, Alter oder Geschlecht ist generell nicht möglich. Wer konkret in den Landkreis Prignitz kommt, steht oft erst wenige Tage im Voraus fest.

Weitere Verpflichtungen?

Es entstehen keine weiteren Verpflichtungen im Hinblick auf soziale oder Integrationsunterstützung.

© Landkreis Prignitz 


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