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Bioabfälle

Zuständige Ansprechpartner

Hinweis

Lieferscheine sind notwendig für die Verwertung von Bioabfällen, Komposten und  Gärsubstraten auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden.

Hinweis:
Gesendete Formulare entbinden nicht von der Beibringung der unterschriebenen Originale!

Rechtsvorschriften

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