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Einbürgerung - Kinder unter 16 Jahren

Zuständige Ansprechpartner

Zuständigkeiten

Miteinbürgerung eines Kindes nach § 10 Abs. 2 StAG

Bitte legen Sie von allen Nachweisen die Originale gemeinsam mit den bereits angefertigten Kopien vor.
Nur den Reisepass werde ich kostenfrei selbst kopieren.

> Bitte für jedes Kind die Unterlagen extra vorlegen (Einkommen der Eltern, Heiratsurkunde der Eltern, Meldebescheinigungen des Kindes).
> Jedes Kind bekommt eine eigene Akte.

Für die Antragsvorlage vereinbaren Sie bitte einen Termin

Telefon 03876 713-476   Frau Jaberin oder

personenwesen@lkprignitz.de

Mitzubringende Unterlagen

> Antrag auf Einbürgerung, Foto
> Geburtsurkunde
> Heiratsurkunde der Eltern
> Gültiger Nationalpass
> Aufenthaltserlaubnis der Ausländerbehörde
> Meldebescheinigung über alle Aufenthaltszeiten
> Bescheinigung der Krankenkasse
> Zeugnisse der letzten 3 Jahre
> Schulbescheinigung / Gutachten der Kindertagesstätte
>
aktuelle Einkommensnachweise der Eltern bzw. Ausbildungsvertrag
> Urkunden zum Nachweis der Vertretungsbefugnis/Zustimmung des gesetzlichen Vertreters

Gebühren

Vorschussgebühr: 38,00 €

© Landkreis Prignitz 

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