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Übersicht aller Ämter und BehördenAusländerbehörde - Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Kontaktdaten
Berliner Str. 49
19348 Perleberg

03876 713-0

03876 713-214
Voraussetzungen für die Einbürgerung
1. Sie
leben dauerhaft und rechtmäßig seit fünf Jahren in Deutschland.
2. Sie
können Ihre Identität uns Ihre Staatsangehörigkeit nachweisen.
3. Sie
dürfen sich unbefristet oder auf Dauer in Deutschland aufhalten.
4. Sie können
finanziell für sich und Ihre Familie sorgen.
5. Sie
haben ausreichende Deutschkenntnisse.
6. Sie
kennen die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung.
7. Sie
bekennen sich zu Freiheit und Demokratie.
8. Sie
sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
9. Sie
bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands.
10. Es gibt
keine anderen Gründe, die Ihre Einbürgerung ausschließen.
Unterlagen
Aufgaben in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
·
Aufsicht über die örtlichen Meldeämter
·
Aufsicht über die örtlichen Standesämter
·
Bearbeitung von Namensänderungsangelegenheiten
· Bescheinigung in
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten für ausländische Vertretungen
·
Einbürgerung
·
Einbürgerung – Kinder unter 16 Jahren
·
Entlassung aus der deutschen
Staatsangehörigkeit
·
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
· Untere
Staatsangehörigkeitsbehörde
Aufgaben in Aufenthaltsangelegenheiten
·
Bearbeitung von Aufenthaltsangelegenheiten
·
Klärung von Asyl- und
Flüchtlingsangelegenheiten
·
Niederlassungserlaubnis
·
Passbeschaffung