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Fleischhygiene

Hauptziel der amtlichen Fleischuntersuchungen ist es, den Verbrauchern Sicherheit, einwandfreie Hygiene und einen optimalen Nährwert ihrer Lebensmittel zu gewährleisten. Durch Überprüfungen von lebenden Tieren, Schlachtkörpern, Innereien, Schlachthöfen, Ausstattung, Personal und Transport kann die Fleischuntersuchung außerdem dazu beitragen, Gefahren für die öffentliche Gesundheit, z. B. durch Lebensmittel übertragene Krankheitserreger oder chemische Kontaminanten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs nachzuweisen und zu verhüten.

Aufgaben

- Überwachung der zugelassenen Schlachtbetriebe im Landkreis
- Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Koordination der ambulanten Fleischuntersuchung bei den Schlachtungen im privaten Bereich 
  (Hausschlachtungen) - siehe Liste der Fleischbeschautierärzte im Landkreis
- Organisation und Durchführung der vorgeschriebenen Trichinenuntersuchung bei erlegtem Wild
- Entnahme von Proben und Veranlassung ihrer Untersuchung auf Rückstände und Kontaminanten
- Ahndung von Rechtsverstößen

Übertragung der amtlichen Entnahme von Trichinenproben beim Wildschwein und Dachs

Für die Übertragung der Trichinenprobenahme auf den Jäger ist der Nachweis einer amtlichen Schulung Voraussetzung.

Folgende Schulungstermine werden durch den Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz des Landkreis Prignitz für 2024 angeboten. Durch die geänderte Gebührenordnung mussten die Kosten der Schulung bzw. die Bearbeitungsgebühr zum 01. Januar 2024 angepasst werden.

> Donnerstag, 21. März 2024, 16:00 Uhr

> Mittwoch, 26. Juni 2024, 15:00 Uhr

> Mittwoch, 11. September 2024, 16:00 Uhr

> Dienstag, 10. Dezember 2024, 16:00 Uhr

Kosten: 25 EUR

Mitzubringen sind: Personalausweis, gültiger Jagdschein

Anmeldung zur Schulung: Tel.: 03876 – 713411 E-Mail: veterinaeramt@lkprignitz.de

Besitzen Sie bereits einen Nachweis der Übertragung der Trichinenprobenentnahme aus einem anderen Landkreis oder haben an einer Schulung durch einen amtlichen oder amtlich beauftragten Tierarzt teilgenommen (z. B. an einer Jagdschule), ist eine erneute Schulung nicht notwendig. Die Schulung „kundige Person“ ist in diesem Zusammenhang nicht ausreichend.

Vorlage von
> Schulungsnachweis/ bisherigen Übertragung zur Trichinenprobenahme
> gültiger Jagdschein
> Personalausweis

Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15 EUR wird Ihnen die Bescheinigung zur Trichinenprobenentnahme für den Landkreis Prignitz ausgestellt oder zeitnah zugesandt.

Kontakt: Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz Landkreis Prignitz Berliner Str. 49 19348 Perleberg Tel.: 03876 – 713411 E-Mail: veterinaeramt@lkprignitz.de

Rechtsvorschriften

weitere Hinweise

Daten werden von den Mitarbeitern erfasst, eine telefonische Meldung ist ebenfalls möglich!

siehe auch unter folgenden Dienstleistungen

weitere externe Links

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