Hinweis:
Voraussetzung für
die sofortige Ausstellung des Internationalen Führerscheins ist die Vorlage eines
EU-Kartenführerscheins. Sollten Sie Ihren alten Führerschein bisher nicht
umgetauscht haben, ist dies unbedingt vor Ausstellung des Internationalen
Führerscheins erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit für
den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein derzeit bei 2 bis 3 Wochen liegt.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- EU-Kartenführerschein
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) in Frontalansicht nach Passverordnung
16,00 € – Gebühr
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Internationales Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr
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