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Zuschuss zu Kosten für Unterkunft und Verpflegung auswärts untergebrachter Berufsschüler/innen

Der Landkreis Prignitz ist für die Gewährung von Zuschüssen für auswärtige Unterkunft und Verpflegung der Auszubildenden zuständig, deren Ausbildungsstätte sich im Landkreis Prignitz befindet oder sich der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts der Auszubildenden im Landkreis Prignitz befindet, sofern die Ausbildungsstätte nicht im Land Brandenburg liegt.

Die Auszubildenden haben Anspruch auf eine Bezuschussung, wenn sie

·         einen Berufsausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung abgeschlossen haben und

·         aufgrund der unzumutbaren täglichen Fahrzeit*) eine berufsschulnahe Unterkunft nutzen und

·         im Land Brandenburg berufsschulpflichtig oder berufsschulberechtigt sind oder sich der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts im Land Brandenburg befindet, die Ausbildungsstätte jedoch außerhalb des Landes Brandenburg liegt und das Bundesland in dem sich die Berufsschule befindet, schriftlich bestätigt, dass es keine Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung gewährt.

*) Die tägliche An- und Rückfahrt von der Wohnung zur Schule ist in der Regel dann zumutbar, wenn die Fahrtzeit einschließlich Weg- und Wartezeiten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel insgesamt 3 Stunden nicht überschreitet. Die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung sind angemessen zu berücksichtigen, wenn die Fahrtzeit die drei Stunden unterschreitet und die tägliche Fahrt aufgrund der Art der Behinderung besonders beschwerlich erscheint.

Der Zuschuss setzt sich zusammen aus 50 % der nachgewiesenen Unterkunftskosten, jedoch höchstens 10,00 € pro Tag und der Verpflegungskostenpauschale in Höhe von 5,00 € pro Tag. Können keine Unterkunftskosten nachgewiesen werden, besteht der Zuschuss ausschließlich aus der Verpflegungskostenpauschale. Verpflegungskosten müssen nicht nachgewiesen werden. Der An- und Abreisetag wird für die Verpflegungsaufwendungen als jeweils ein halber Tag gerechnet.

Die Unterkunft erfolgt in der Regel in einem Wohnheim. Ist dies nachweislich nicht möglich, können auch Aufwendungen für eine Ersatzunterkunft bezuschusst werden.

Benötigte Unterlagen

-          ausgefülltes Antragsformular mit Teilnahmebestätigung der Berufsschule auf der Anlage A

-          Originalbelege für Unterkunft (Rechnungen & Zahlungsnachweise)

-          Kopie des Ausbildungsvertrages (nur bei Erstantrag oder Änderungen)

-          Kopie des Turnusplans der Berufsschule

Elektronisches Antragsformular Zuschüsse Unterkunft Verpflegung (ELANZUVER)

Der Antrag kann sowohl in Papierform als auch in Form der elektronischen Datenübertragung über das ELANZUVER-Formular (Elektronisches Antragsformular Zuschüsse Unterkunft Verpflegung) eingereicht werden (Formulare siehe oben).

Bei einer elektronischen Datenübertragung sind die oben aufgeführten benötigten Antragsunterlagen innerhalb von 2 Wochen in Papierform nachzureichen.

Der vollständige Antrag ist einzureichen beim:

       Landkreis Prignitz
       Gb III / Amt für Ausbildungsförderung
       Berliner Straße 49
       19348 Perleberg

Zu beachtende Fristen - Abgabetermine

Die Anträge werden für das gerade abgelaufene Schulhalbjahr gestellt. Sie müssen

·         für das 1. Schulhalbjahr spätestens bis zum 31. März des Jahres und

·         für das 2. Schulhalbjahr spätestens bis zum 30. September des Jahres vorliegen.

Diese Termine sind Ausschlussfristen. Später eingehende Anträge können i. d. R. nicht berücksichtigt werden.

Rechtsvorschriften

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