Der Landkreis Prignitz
ist für die Gewährung von Zuschüssen für auswärtige Unterkunft und Verpflegung
der Auszubildenden zuständig, deren Ausbildungsstätte sich im Landkreis
Prignitz befindet oder sich der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts der
Auszubildenden im Landkreis Prignitz befindet, sofern die Ausbildungsstätte
nicht im Land Brandenburg liegt.
Die Auszubildenden haben Anspruch auf eine Bezuschussung, wenn sie
· einen Berufsausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung abgeschlossen haben und
· aufgrund der unzumutbaren täglichen Fahrzeit*) eine berufsschulnahe Unterkunft nutzen und
· im Land Brandenburg berufsschulpflichtig oder berufsschulberechtigt sind oder sich der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts im Land Brandenburg befindet, die Ausbildungsstätte jedoch außerhalb des Landes Brandenburg liegt und das Bundesland in dem sich die Berufsschule befindet, schriftlich bestätigt, dass es keine Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung gewährt.
*) Die tägliche An- und
Rückfahrt von der Wohnung zur Schule ist in der Regel dann zumutbar, wenn die
Fahrtzeit einschließlich Weg- und Wartezeiten bei Benutzung
öffentlicher Verkehrsmittel insgesamt 3 Stunden nicht überschreitet. Die
besonderen Belange von Menschen mit Behinderung sind angemessen zu
berücksichtigen, wenn die Fahrtzeit die drei Stunden unterschreitet und die
tägliche Fahrt aufgrund der Art der Behinderung besonders beschwerlich
erscheint.
Der Zuschuss setzt sich zusammen aus 50 % der nachgewiesenen Unterkunftskosten,
jedoch höchstens 10,00 € pro Tag und der Verpflegungskostenpauschale in
Höhe von 5,00 € pro Tag. Können keine Unterkunftskosten nachgewiesen
werden, besteht der Zuschuss ausschließlich aus der
Verpflegungskostenpauschale. Verpflegungskosten müssen nicht nachgewiesen
werden. Der An- und Abreisetag wird für die Verpflegungsaufwendungen als jeweils
ein halber Tag gerechnet.
Die Unterkunft erfolgt in der Regel in einem Wohnheim. Ist dies nachweislich nicht
möglich, können auch Aufwendungen für eine Ersatzunterkunft bezuschusst werden.
- ausgefülltes Antragsformular mit Teilnahmebestätigung der Berufsschule auf der Anlage A
- Originalbelege für Unterkunft (Rechnungen & Zahlungsnachweise)
- Kopie des Ausbildungsvertrages (nur bei Erstantrag oder Änderungen)
- Kopie des Turnusplans der Berufsschule
Der Antrag kann sowohl in Papierform als auch in Form der elektronischen Datenübertragung über das ELANZUVER-Formular (Elektronisches Antragsformular Zuschüsse Unterkunft Verpflegung) eingereicht werden (Formulare siehe oben).
Bei einer elektronischen Datenübertragung sind die oben aufgeführten benötigten Antragsunterlagen innerhalb von 2 Wochen in Papierform nachzureichen.
Der vollständige Antrag ist einzureichen beim:
Landkreis Prignitz
Gb III / Amt für Ausbildungsförderung
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
Die Anträge werden für das gerade abgelaufene Schulhalbjahr gestellt. Sie müssen
· für das 1. Schulhalbjahr spätestens bis zum 31. März des Jahres und
· für das 2. Schulhalbjahr spätestens bis zum 30. September des Jahres vorliegen.
Diese Termine sind Ausschlussfristen. Später eingehende Anträge können i. d. R. nicht berücksichtigt werden.
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