Ansprechpartner: Jivkov Stantchev / Ansprechpartnerin: Dr. Ina Schröder
● Untersuchungen von Kindern zwischen dem 30.
und 42. Lebensmonat (vorzugsweise in Kitas)
● Schuleingangsuntersuchungen (einschl.
Schulquereinsteiger) und Schulabgangsuntersuchungen mit Untersuchung nach
§ 32 Jugendarbeitsschutzgesetz und evtl. notwendige Nachuntersuchungen; bei
allen Untersuchungen erfolgt Überprüfung des aktuellen Impfstatus des Kindes
mit Empfehlungen zu fehlenden Impfungen
● allgemeine Beratung und Impfberatung;
ggf. Empfehlungen zu notwendigen weiteren fachärztlichen Untersuchungen
oder Fördermöglichkeiten
● Stellungnahmen und Begutachtungen zu
Fördermöglichkeiten im Auftrag anderer Leistungsträger
● Ausstellungen von spezifischen
Sportbefreiungen
● Aufgaben nach dem Masernschutzgesetz
Die o. g. Untersuchungen finden nach Absprache in den Kindereinrichtungen bzw. Schulen statt oder als Einzeluntersuchung in der Kinder- und Jugendärztlichen Sprechstunde.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ist eingebunden in das Zentrale Einladungs- und Rückmeldewesen,
das das Ziel hat, die Teilnahmerate an den Früherkennungsuntersuchungen zu erhöhen.
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