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Kfz-Zulassung - Anmeldung eines Neufahrzeugs

Unterlagen

• Kfz-Brief, Zulassungsbescheinigung Teil II
• EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
• elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
•  Personalausweis, IBAN und BIC
• gültige Hauptuntersuchung-Bescheinigung
• bei Gewerbetreibenden: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Gebühren/Entgelte/Auslagen

• 27,60 € bis 69,90 € – Gebühr
• Wunschkennzeichen: 2,60 € (Reservierung) plus 10,20 € (Wunschkennzeichen)

Rechtsvorschriften

Weitere Hinweise

Ein Kraftfahrzeug wird nur zugelassen, wenn der Kraftfahrzeughalter beim Hauptzollamt keine Kraftfahrzeugrückstände und der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer vom Bankkonto erteilt hat.

Gutachten für Neufahrzeuge, zu deren Zulassung zusätzlich eine Genehmigung nach § 13 EG-FGV erforderlich ist, bedürfen einer umfassenden Prüfung.
In der Regel kann eine Zulassung erst am folgenden Sprechtag vorgenommen werden.

Anstelle des Personalausweises ist auch ein Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) möglich.

Sofern Sie für jemand anderen ein Fahrzeug zulassen möchten, benötigen Sie zusätzlich dessen Personalausweis, eine Vollmacht und ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat.

Hinweis - Adressänderungen in den Kommunen möglich
Wer innerhalb des Landkreises Prignitz umgezogen ist, kann die erforderliche Adressänderung in den Fahrzeugpapieren seit Januar 2019 in den Ämtern und Gemeinden des Landkreises Prignitz (außer in Pritzwalk) vornehmen. Dadurch wird die Zeit für den Gang in die Kfz-Zulassungsbehörde gespart.

© Landkreis Prignitz 

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