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Kfz-Zulassung - Rotes Kennzeichen (Dauerkennzeichen) für Händler und Werkstätten

Hinweis: 
Gesendete Formulare entbinden nicht von der Beibringung der unterschriebenen Originale!

Hinweis zur Ersterteilung und Verlängerung von roten Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung 

Ab sofort erfolgt die Abfertigung zur Erteilung/Ausgabe und Verlängerung der roten Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (06er und 07er Kennzeichen) sowie zur Neuvergabe und Prüfung des Nachweis- und besonderem Fahrzeugscheinheftes ausschließlich über einen Termin. Diesen können Sie telefonisch unter den o. g. Telefonnummern oder per E-Mail unter zulassungen@lkprignitz.de vereinbaren.

Mitzubringende Unterlagen

- Personalausweis
- Führungszeugnis
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
- IBAN und BIC
- ggf. Nachweisheft über die Verwendung des roten Kennzeichens (Fahrtenbuch)
- ggf. rotes Fahrzeugscheinheft
- Wiederholungsbelehrung vom Inhaber

Gebühren/Entgelte/Auslagen

- 168,20 € – Gebühr für Erstantrag
-   84,90 € – Gebühr für Folgeantrag
-   15,30 € – Neuausstellung eines Fahrzeugscheinheftes
-     2,60 € – Ausstellung Nachweisheft

Rechtsvorschriften

Weitere Hinweise

Sofern Sie die Angelegenheit für jemand anderen ein Fahrzeug zulassen möchten, benötigen Sie zusätzlich dessen Personalausweis, eine Vollmacht und ein ausgefülltes undunterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat.

Hinweis - Adressänderungen in den Kommunen möglich
Wer innerhalb des Landkreises Prignitz umgezogen ist, kann die erforderliche Adressänderung in den Fahrzeugpapieren seit Januar 2019 in den Ämtern und Gemeinden des Landkreises Prignitz (außer in Pritzwalk) vornehmen. Dadurch wird die Zeit für den Gang in die Kfz-Zulassungsbehörde gespart.

© Landkreis Prignitz 

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