- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Kfz-Brief
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- gültige HU-Bescheinigung
- Personalausweis, IBAN und BIC
- bei Gewerbetreibenden: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- ggf. Kennzeichen
bei zugelassenen Fahrzeugen | bei zuvor abgemeldeten Fahrzeugen |
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Gebühr mit alten Fahrzeugdokumenten - ab 23,50 € | Gebühr mit alten Fahrzeugdokumenten - ab 33,80 € |
Gebühr mit Zulassungsbescheinigung Teil II - ab 19,90 € | Gebühr mit Zulassungsbescheinigung Teil II - ab 30,20 € |
• Wunschkennzeichen: 2,60 € (Reservierung) plus 10,20 € (Wunschkennzeichen)
Ein Kraftfahrzeug wird nur zugelassen, wenn der Kraftfahrzeughalter beim Hauptzollamt keine Kraftfahrzeugrückstände und der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer vom Bankkonto erteilt hat.
Anstelle des Personalausweises ist auch ein Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) möglich.
Sofern Sie für jemand anderen ein Fahrzeug zulassen möchten, benötigen Sie zusätzlich dessen Personalausweis, eine Vollmacht und ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat.
Beim Verkauf des Fahrzeuges haften Sie solange für den Versicherungsbeitrag, bis Sie uns die Veräußerung nachgewiesen haben – es sei denn, Sie haben das Fahrzeug bereits um- bzw. abgemeldet.
Hinweis - Adressänderungen in den Kommunen möglich
Wer innerhalb des Landkreises Prignitz umgezogen ist, kann die erforderliche
Adressänderung in den Fahrzeugpapieren seit Januar 2019 in den Ämtern
und Gemeinden des Landkreises Prignitz (außer in Pritzwalk) vornehmen. Dadurch wird die Zeit für den
Gang in die Kfz-Zulassungsbehörde gespart.
© Landkreis Prignitz