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Kfz-Zulassung - Halterwechsel eines Gebrauchtwagens innerhalb der Prignitz

Mitzubringende Unterlagen

Gebühren/Entgelte/Auslagen

ab 27,40 € Gebühr
Die Gebühr kann sich für gesonderte Vorgänge im Rahmen der Zulassung entsprechend erhöhen.

Zusätzliche Gebühren:
 2,60 € (Reservierung)
10,20 € (Wunschkennzeichen)

Rechtsvorschriften

Weitere Hinweise

Ein Kraftfahrzeug wird nur zugelassen, wenn der Kraftfahrzeughalter beim Hauptzollamt keine Kraftfahrzeugrückstände und der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer vom Bankkonto erteilt hat.

Anstelle des Personalausweises ist auch ein Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) möglich.

Sofern Sie für jemand anderen ein Fahrzeug zulassen möchten, benötigen Sie zusätzlich dessen Personalausweis, eine Vollmacht und ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat.


Beim Verkauf des Fahrzeuges haften Sie solange für den Versicherungsbeitrag, bis Sie uns die Veräußerung nachgewiesen haben – es sei denn, Sie haben das Fahrzeug bereits um- bzw. abgemeldet.

Hinweis - Adressänderungen in den Kommunen möglich
Wer innerhalb des Landkreises Prignitz umgezogen ist, kann die Änderung der Adresse in den Fahrzeugpapieren in den Ämtern und Gemeinden des Landkreises Prignitz vornehmen lassen. Hiermit sparen Sie sich die Zeit für eine Fahrt zur Kfz-Zulassungsbehörde.

© Landkreis Prignitz 

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