- Gutachten der DEKRA bzw. einer anderen zugelassenen Überwachungsorganisation bzw. Hauptuntersuchungs-Bescheinigung
- Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Personalausweis, IBAN und BIC
- bei Gewerbetreibenden: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Gebühr je nach Zulassungsart
- Wunschkennzeichen: 2,60 € (Reservierung) plus 10,20 € (Wunschkennzeichen)
Ein Kraftfahrzeug wird nur zugelassen, wenn der Kraftfahrzeughalter beim Hauptzollamt keine Kraftfahrzeugrückstände und der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer vom Bankkonto erteilt hat.
Anstelle des Personalausweises ist auch ein Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) möglich.
Sofern Sie für jemand anderen ein Fahrzeug zulassen möchten, benötigen Sie zusätzlich dessen Personalausweis, eine Vollmacht und ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat.
Hinweis - Adressänderungen in den Kommunen möglich
Wer innerhalb des Landkreises Prignitz umgezogen ist, kann die erforderliche
Adressänderung in den Fahrzeugpapieren seit Januar 2019 in den Ämtern
und Gemeinden des Landkreises Prignitz (außer in Pritzwalk) vornehmen. Dadurch wird die Zeit für den
Gang in die Kfz-Zulassungsbehörde gespart.
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