- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Kfz-Brief
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- gültige HU-Bescheinigung
- Personalausweis, IBAN und BIC
- Kennzeichen (bei noch zugelassenem Fahrzeug); auf die Vorlage von Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II kann bei Verwendung des gleichen Kennzeichens verzichtet werden.
- bei Gewerbetreibenden: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
ab 31,70 € – Gebühr mit alten Fahrzeugdokumenten
ab 27,80 € – Gebühr mit Zulassungsbescheinigung Teil II
Ein Kraftfahrzeug wird nur zugelassen, wenn der Kraftfahrzeughalter beim Hauptzollamt keine Kraftfahrzeugrückstände und der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer vom Bankkonto erteilt hat.
Anstelle des Personalausweises ist auch ein Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) möglich.
Sofern Sie für jemand anderen ein Fahrzeug zulassen möchten, benötigen Sie zusätzlich dessen Personalausweis, eine Vollmacht und ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat
Hinweis - Adressänderungen in den Kommunen möglich
Wer innerhalb des Landkreises Prignitz umgezogen ist, kann die erforderliche
Adressänderung in den Fahrzeugpapieren seit Januar 2019 in den Ämtern
und Gemeinden des Landkreises Prignitz (außer in Pritzwalk) vornehmen. Dadurch wird die Zeit für den
Gang in die Kfz-Zulassungsbehörde gespart.
© Landkreis Prignitz