- Kfz-Brief (bei alten Fahrzeugdokumenten)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (nur wenn ZB II-Relevante Daten verändert werden)
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültige Hauptuntersuchung-Bescheinigung
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (z. B. der DEKRA)
- Personalausweis
11,70 € – Gebühr mit Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
15,60 € – Gebühr mit alten Fahrzeugdokumenten
Sofern Sie die Änderungen für jemand anderen vornehmen lassen möchten, benötigen Sie zusätzlich dessen Personalausweis und eine Vollmacht.
Alte Fahrzeugdokumente sind vollständig mitzubringen!
Hinweis - Adressänderungen in den Kommunen möglich
Wer innerhalb des Landkreises Prignitz umgezogen ist, kann die erforderliche
Adressänderung in den Fahrzeugpapieren seit Januar 2019 in den Ämtern
und Gemeinden des Landkreises Prignitz (außer in Pritzwalk) vornehmen. Dadurch wird die Zeit für den
Gang in die Kfz-Zulassungsbehörde gespart.
© Landkreis Prignitz